Warnung entbindet Wirt von Haftung
Ist an der für den Gast während seines Aufenthaltes im Lokal ständig einsehbaren Garderobe ein Schild angebracht, das die Haftung ausschließt, ist der Wirt auf der sicheren Seite. "Wird etwas gestohlen, kann er sich auf den Haftungsausschluss berufen", so die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und ergänzt: "Das gilt auch dann, wenn der Kellner dem Gast den Mantel abgenommen und an der Garderobe aufgehängt hat. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung, die keinerlei Übernahme der Haftung für den Lokalbesitzer bedeutet (BGH, Az. VIII ZR 33/79)." Viele Gäste nehmen ihre Kleidung, aber auch Taschen und Regenschirme, daher lieber mit an den Tisch und legen sie auf einen freien Stuhl oder hängen sie an die Rückenlehne. Für die Kellner bedeutet dies allerdings oft Stolperfallen und einen riskanten Hindernislauf beim Servieren. Daher bitten viele Gastwirte darum, die Garderobe aufzuhängen. Wem dies zu unsicher ist, der muss notfalls das Restaurant verlassen. Anders verhält es sich, wenn dem Besucher in einer Gaststätte der Mantel mit der Bemerkung abgenommen wird, "er werde in Sicherheit gebracht" werden. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt ein so genannter Verwahrungsvertrag zwischen dem Lokalinhaber und dem Gast - unabhängig vom Haftungsausschluss an der Garderobe. Der Wirt wäre dadurch verpflichtet, den Mantel vor Verlust zu schützen (Amtsgericht Dortmund, Az.: 126 C 478/04).
Zentrale Garderobe
"Auch wenn das Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der man beispielsweise wie im Theater schon am Eingang seinen Mantel abgeben muss, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag", erläutern die D.A.S. Experten. Hier haftet der Wirt für die abgegebene Bekleidung, weil der Gast keine Möglichkeit mehr hat, selbst ein Auge auf seinen Mantel zu haben. Selbst mit dem Schild "Für Garderobe keine Haftung" kann der Wirt sich dann nicht aus der Verantwortung ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Garderobe eine Gebühr erhoben wird oder die Aufbewahrung kostenlos ist. Die Haftung umfasst neben den Kleidungsstücken selbst auch deren Inhalt, wie Geldbeutel, Schals und andere Wertgegenstände. Allerdings muss der Gast im Einzelfall nachweisen können, dass sich die jeweiligen Gegenstände auch wirklich im Kleidungsstück befanden. Fehlt die freundliche Garderobiere, lohnt es sich also im Zweifel, seine Kleidung beim Restaurantbesuch im Blick zu behalten - oder den neuen Kaschmirmantel doch am Tisch zu behalten.
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