Grüße ans Forum, auch wenn in diesem Thread vielleicht nicht mehr viel los ist... (?) Also für mich, der im Vergleich zu manch anderen hier bestimmt ein Laie ist in Buchungsfragen, ändert sich mit dem Urteil erstmal überhaupt nichts. Die Möglichkeit, flexible (teure) Tickets zu buchen, besteht doch schon jetzt. Was genau haben die Verbraucherzentralen denn nun eigentlich erreicht? Sind aus Sicht der Fluggesellschaft das "Verfallen-Lassen einer Teilstreck"e und das "Abfliegen des Tickets in unterschiedlicher Reihenfolge" dasselbe (sprich mit demselben Resultat "Beförderungsverweigerung")? Was ist mit Buchungen, die vor dem Urteil getätigt wurden (und nach dem Urteil abgeflogen werden), bei denen jedoch der Hinflug nicht angetreten werden kann? Da ich genau so einen Fall habe, würde ich gerne wissen wollen, was eure Meinung dazu ist. Danke schonmal ;-) micha
Ich persönlich finde, dass das Urteil vielmehr LH's Position stärkt. Man hält sich an die neue Rechtslage in dem man dem Kunden einen Tarif in jeder Buchungsklasse anbieten (YCOUPON usw) den der Kunde auswählen kann, falls er die Coupons in einer beliebigen Reihenfolge abfliegen möchte, den er aber kaum buchen wird weil er lächerlich teuer ist. Für die günstigen Tarife gibt man LH Recht, dass sie durchaus ein Interesse hat die Reihenfolge vorschreiben zu dürfen. Ist ja auch logisch, sonst würde jeder seine FRA-MIA-Flüge ab dem Ort in Europa buchen, der am günstigsten ist (also z.B. ab LHR, weil dort die Konkurrenz viel grösser ist, davon auch einige die direkt fliegen, wo LH nicht mithalten kann). Aus betriebwirtschaftlicher Sicht völlig verständlich und nachvollziehbar. Mir macht vielmehr die neue "Airline" AC/UA/LH/CO sorgen. Ich hoffe es ist allen bewusst dass diese Airlines alle Specials künftig untereinander absprechen werden. Es gibt keine preisliche Konkurrenz zwischen diesen Airlines, und wer sich schon heute die Tarife von z.B. FRA nach LAX anschaut wird sehen dass die Tarife einer Buchungsklasse (z.B. W) bei allen Airlines absolut identisch sind. Sonderangebote werden nur noch gemeinsam aufgelegt werden, keine dieser vier Airlines wird sich künftig unterbieten. Das finde ich schon viel bedenklicher.
Ich verstehe den Aufstand nicht: Es käme wohl niemand auf die Idee, sich mit einem Eco-Ticket in die First einzuklagen, nur weil man ihn bei Buchung nicht darauf hingewiesen hatte, dass dies nicht möglich sei. :shock: :lol: