Hallo, eine Freundin und ich wollten am kommenden Freitag zusammen nach Borneo reisen. Nun ist heute bedauerlicherweise ihr Vater gestorben und sie wird nun nicht mitreisen. Wir haben beide eine Reiserücktrittversicherung. Gebucht hat die Flüge beide sie über ihre Kreditkarte. D.h. sie ist in den Tickets als "Hauptflieger" geführt (mein Name steht natürlich schon drauf). Meine Fragen nun: 1. Was muss sie tun, bzw. kann ich für sie tun, damit sie ihr Geld für IHREN Flug wieder bekommt? 2. Was muss ich tun, damit ich am Freitag aus Sicht der Fluggesellschaft porblemlos fliegen kann. Muss ich da was umbuchen? Muss ich neu buchen? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus. Würde mich über schnelle Hilfe freuen.
Hallo, hat sich das Thema schon erledigt? Ansonsten schnellstmöglich die Fluggesellschaft bzw. Anbieter anrufen.
Das lässt sich bestimmt über die Fluggesellschaft regeln, Totenschein kopieren, den brauchst sie sowieso für die Regulierung mit der Versicherung. Ich hatte ein ähnliches Problem, dass sehr kulant und freundlich durch die Lufthansa Kreditkarte geregelt wurde, da war ich, anderes von Versicherungen gewöhnt, sehr positiv überrascht. 8)
Bei den meisten Airlines (ggf. mit den Tarifdetails vergleichen) wird im Todesfall das Ticket bei Einreichnung der Sterbeurkunde problemlos und vollständig erstattet. Diese klappt wirklich problemlos. Wie schon geschrieben, am besten mal mit der Airline Kontakt aufnehmen. Übrigens, falls der Vater ein Meilenkonto gehabt haben sollte, lässt sich das meist auch übernehmen ( falls man erbberechtigt ist).
Hier handelt es sich um einen Todesfall im Verwandtenkreis, nicht um den Tot des Flugreisenden. Eine Darstellung des Falls und die Erstattung durch die Airline wird dann wohl schwieriger sein. 8)
Nicht unbedingt, oft steht in den detaillierten Fare Rules unter "CANCELLATION" oder "REFUND" etwas wie "waived for death of passenger or family member". Dann hat man auch in diesem Fall gute Karten.
Das ist korrekt. Allerdings wissen wir nicht, ob der OP einen entsprechenden Tarif gebucht hat. Eine RRV ist wohl auf jeden Fall vorhanden.
Ja, gut zu wissen, dass man u.U mehrere Optionen hat. Schaden kann eine Nachfrage bei der Airline sicher nicht. Evtl. könnte die RRV ja auch auf die Idee kommen, dass ja gar kein Schaden entstanden ist, da die Airline das Ticket ja auch so erstatten wird. Auch um auszuschliessen, dass ganz Findige auf die Idee kommen, sich erst die RRV-Erstattung zu sichern, und dann noch zusätzlich bei der Airline das Ticket erstatten zu lassen.