Buchungsklasse V und W sab 1.7. keine Meilen mehr?

Dieses Thema im Forum "Thai Airways" wurde erstellt von tenere, 7. Mai 2008.

  1. miles-and-points

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    Je nach Programmzugehörigkeit, Status und dergleichen kannst Du mit einer Standard- oder netten Antwort rechnen. Letztlich hilft aber ein Blick in die Teilnahmebedingungen von M&M weiter. Hier scheint mir der § 3 aufschlußreich zu sein:

    http://www.miles-and-more.com/online/po ... =1761548#9

    Viel Glück.
     
  2. hlewen

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    Danke. Die Quote aus den Teilnahmebedingungen stimmt natürlich, aber hat es mal ein Gericht geprüft, ob diese Klausel zulässig ist? Also ich finde diese Klausel ziemlich "überraschend", und außerdem wird ja der Willkür Tür und Tor geöffnet. Da könnte ja LH ab morgen nur noch für F und C Meilen geben und nur noch 125 bzw. 500 für F, so pauschal. Natürlich nur rein theoretisch. Praktisch würden sie damit natürlich alle Kunden verlieren sobald deren Status ausläuft.
    Aber rein theoretisch können die ja auch morgen das Programm kündigen laut §3.3 der Teilnahmebedingungen.
    Also wenn die Bedingungen rechtlich so eindeutig wären, bräuchte sich Lufthansa wohl nicht über §4.6 absichern. Zumal ich mir nicht einmal sicher bin, ob Klausel §4.6 überhaupt komplett Bestand hat. Die Erhaltungsklausel ja, aber die Ersetzungsklausel auch?
     
  3. miles-and-points

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    Natürlich könnte der "Programm-Veranstalter" das.
    Und warum sollte ein Gericht das überhaupt "prüfen"?
    Doch wohl nur, wenn es von jemandem angerufen wird.
    Willst Du es nicht einfach mal tun? Fände ich echt spannend.
     
  4. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Genau. Deswegen war die Frage auch genau so zu verstehen, wie Du sie verstanden hast. Also ob jemand schon von einem Fall gehört hat, wo jemand aus diesem oder einem ähnlichen Grund geklagt hat.
    Ich versuche normalerweise die Probleme erst einmal durch Dialog zu lösen. Deswegen habe ich nicht vor Lufthansa zu verklagen. Aber die rechtliche Fragestellung interessiert mich trotzdem. Deswegen kann man ja auch ohne Kläger mal spekulieren, wie ein Gericht den Sachverhalt beurteilen würde. Vielleicht haben wir ja ein paar Jurastudenten oder Juristen hier, die das ganze mal als Probefall durchspielen wollen.

    Wäre bestimmt mal eine interessante Aufgabe für irgendeine Jura-Hausarbeit :wink:
     
  5. miles-and-points

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    Natürlich habe ich Deine Frage "verstanden" - und sogleich als einigermaßen "unsinnig" verworfen, indem ich Dich "augenzwinkernd" aufforderte, doch einfach einmal zu versuchen, einen solchen "Prozeß" anzuschieben, ohne daß die mit Deiner "Rechtsauffassung" befaßten Personen - überspitzt formuliert - an einem Lachkrampf versterben. :idea:
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Naja was soll da rauskommen? LH sagt sinngemaess das sie die Bedingungen fuer M&M jederzeit aendern koennen, bzw. im Zweifelsfall das Programm auch beenden koennen. Da du in erster Linie einen Befoerderungsvertrag mit LH abschliesst und nicht einen "Meilengenerierungsvertrag" duerfte diese Klausel duchaus zulaessig sein, da der "Wert" der generierten Meilen ja auch nicht allzu hoch ist.
     
  7. miles-and-points

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    Danke. :D

    Und noch eines: Nicht alles, wovon Du, hlewen, Dich möglicherweise tatsächlich (oder auch nur theoretisch) "überraschen" läßt, gilt auch als "überraschend" im juristischen Sinn. :idea:
     
  8. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Okay, okay, ich gebe mich geschlagen :wink:
     
  9. anwe

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    Was das Managment angeht hast Du sicherlich Recht, das hat mit Freimeilen nichts zu tun.
    Aber anscheinend hat TG echte (Finanz) Probleme im Moment (nicht wegen den Freimeilen, sondern dem nicht gehedgtem Ölpreis). Der Rauschmiss und Wiedereinstellung des Chefs war ja auch nicht umsonst: Wirtschaft gegen Politik.
    Wie dem sei ... TG ist mittlerweile teurer als LH (auch wenn LH fast nur TG codeshare Flüge hat). Warum soll ich dann TG buchen?

    Zum Alter der Flieger gabs ja schon einen Link, dazu kommt die völlig unfreundliche Crew ex/an MUC. FRA hab ich nie Probleme gehabt.

    Wenn ich in MS C sitze werde ich wharscheinlich weinend an TG C denken ... die aber das doppelte kostet.

    Schade.
     
  10. anwe

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    Die bisherigen Meinungen zur Meilengutschrift kann ich leider nicht teilen. AGB sind nicht Alles.

    Ich mache jedem Gericht verständlich (eigentlich erschreckend bei der Lernresistenz der Gerichte) das ich genau diesen Flug gebucht habe weil es laut Programm X Meilen gibt und ich deswegen auf die Angebote der Konkurrenz verzichtet habe.
    So wie die Meilen als Geldwerter Vorteil behandelt werden sind sie imho auch bei Vertragsabschluss bindend. Gummiparagrafen wie "wir können ändern wann immer wir wollen" oder "zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme" halten vor keinem Gericht.

    Klar klagt man selber nicht wegen diesen Nebensächlickeiten. Aber die Verbraucherschmutzverbände suchen im Moment, gerade im Airlinebereich, nach Rechtfertigungsmöglichkeiten ihrer Existenz.
    Ich würde da ganz entspannt ran gehen ...
     
  11. miles-and-points

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    Dann geh doch mal; bitte.
     
  12. anwe

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    map, genau wegen solchen antworten hast du dein image.
    schade das der durchschnittsleser nur sowas von dir mitbekommt.

    oder hast du noch argumente?
     
  13. miles-and-points

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    Die Argumente kannst Du doch hier nachlesen, solange Du willst.
    Was sollte sich ändern? Nur, wenn jemand wirklich und wahrhaftig
    davon überzeugt ist, daß ein Gericht eine bestimmte (z.B. Deine)
    Rechtsauffassung teilen würde, und darüberhinaus genug "Mumm"
    hat, ein solches Verfahren anzustrengen (oder meinetwegen auch
    anstrengen zu lassen), können wir doch letztlich zu einem für alle
    befriedigenden Ergebnis in dieser Frage kommen.

    Und ich schwöre: Entscheidet das Gericht wider Erwarten anders
    als von mir "hervorgesagt", wäre ich doch tatsächlich der letzte,
    der sich einer solchen Entscheidung entgegenstemmt. Deshalb:

    Mach's doch einfach. Entspannt. Nicht mehr und nicht weniger.

    :idea:
     
  14. anwe

    anwe Silver Member

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    Du scheinst aber hier alle Arten des Rechtesystem vereinbaren zu wollen.
    (Nein, das ist kein Schreibfehler).

    Wer den Mumm hat, wer wen darauf ansetzt. Darum geht es doch gar nicht.

    Es geht um unwirksame AGB, Buchung eines Fluges unter falscher Vorspiegelung der Dienstleistung (ja, Meilen sind dies, siehe Besteuerung).

    Ich kann leider keinen Prozess führen, da ich TG in der Zeit nicht gebucht habe.
    Trotzdem würde ich mich freuen deine Sichtweise der rechtlichen Situation zu hören. Rechtsberatung ist ja verboten, verlange ich aber auch nicht von Dir.
    Sag einfach warum Du meinst das TG bzw M&M sich von normalen Verträgen abhebt, sprich Leistungen nicht einhalten kann.

    Thats all.
     
  15. miles-and-points

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    Zum wievielten Male soll's denn Deiner Meinung nach noch geschrieben werden?
     
  16. anwe

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    Du bist Rechtsanwalt, oder?

    Niemand kann so oft an Fragen vorbei antworten wie Du bzw, dieser Berufsstand.
     
  17. hlewen

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    Ich hätte die Situation ja ähnlich wie Du eingeschätzt, also unwirksame AGB und Meilen eigentlich zum Flug gehörend, aber nachdem mir die geballte Rechtskenntnis hier entgegenschlug habe ich mich ja schon geschlagen gegeben (es aufgegeben dieses Thema hier zu diskutieren). Ich werde morgen ein paar Juristen treffen, vielleicht kann ich sie ja köstlich amüsieren mit ein paar Fragen zu dem Thema.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Nun es ist doch ganz einfach, dies ist deine Auffassung. Meine ist das es sich bei den Meilen um eine Zugabe "ohne groesseren Wert" handelt. Jetzt waere eine hoechstrichterliches Urteil wunderbar, werden wir aber so schnell nicht bekommen. Das diese Gummiparagraphen vor keinem Gericht halten ist auch "nur" deine persoenliche Meinung. Vor allem wenn willst du verklagen? M&M? Wenn du einen Vertrag mit TG abschliesst? Also ich buche bei TG in der Annahme das ich bei M&M Meilen gutgeschrieben bekomme, dies passiert nicht. Ist dann ueberhaupt ein Vertrag mit M&M zustande bekommen? TG wirbt ja nicht damit das bei M&M Meilen gutgeschrieben werden und M&M hat wenig bis nichts mit TG zu tun.

    Wie wuerdest du den Streitwert der nicht erhaltenen Meilen berechnen?

    Wie sieht es den z.B. deiner Meinung nach aus wenn TG oder LH oder irgendeine andere Airline eine Leistung nur unvollstaendig erbringen. Ich buche z.B. TG FRA - BKK in C in der Annahme das ich auf den neuen Sitzen schlafen kann, TG wechselt das Geraet und ich lande auf den alten Sitzen (dies waere fuer mich sehr viel eher ein Grund zur Klage). Kann man dann TG verklagen und findet man einen Richter der die eigene Meinung teilt? Ich glaube leider nicht.
     
  19. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Gerade um dieses Argument nicht gelten zu lassen, hatte ich damals über die Lufthansa Webseite im Codeshare gebucht. Mein Passenger Receipt ist von Lufthansa, die Flüge sind mit LH Flugnummern angegeben. Ich gehe davon aus, dass über 50% der Normalbucher überhaupt nicht wüssten, dass sie im Endeffekt nicht von LH befördert werden. Da LH bei diesen Buchungen ja auch Gebühren einstreicht, unter anderem TSC, haben sie an meiner Buchung verdient und sind somit so etwas wie ein Reisebüro, welches für mich die Flüge gebucht habt, auch wenn sie die Leistung nicht selbst erbringen. Desweiteren ist auf diesem Buchungswege schon jetzt meine M&M Nummer mit den Flügen verknüpft, so dass klar ist, dass ich mit M&M Meilen sammeln will.
    M&M hat sehr viel mit allen *A Partnern zu tun, da explizit für alle Partner aufgelistet ist, wieviel Meilen auf welchen Flügen in welcher Buchungsklasse zu verdienen sind. Wenn da jetzt noch stehen würde, ich bekomme 50% Meilen in W, dann muss sich M&M auch daran halten.

    Im Endeffekt wird der Wert der Meilen immer höher je näher man dem nächsten Status / Statuserhalt kommt. Mir wären 5000 Meilen total egal gewesen, wenn sie nicht der Statusverlängerung gedient hätten. Prämienmeilen kann ich für ein paar Euro generieren, die haben kaum Gegenwert. Aber die Statusmeilen können schon erheblichen Gegenwert haben. Wenn man jetzt die Buchungen so geplant hat, dass man den Status gerade so erreicht, ist das ärgerlich. Und extra deswegen einen zusätzlichen Flug zu buchen ist noch ärgerlicher.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    TG hat aber nix mit M&M zu tun oder?

    Im Streitfall musst du einen Streitwert angeben, d.h. es muss eine Berechnung der nicht erhaltenen Meilen stattfinden. Und hier nochmal meine Frage "Was sind die nichterhaltenen Meilen wert?" Denn auch darueber wuerde ein Gericht entscheiden. Ich gehe davon aus das ein Gericht jede einzelne Meile gleich bewerten wuerde - unabhaengig von allen Statusfragen etc.
     

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