Unser ( hier schon erwähnter ) Flug mit KLM von Köln via AMS- nach JFK sollte eigentlich in Köln den Zugang der Business Lounge beinhalten- beim Check in fragen wir, ob wir dazu ein Voucher benötigen: nein, die Bordkarte reicht aus. Aber, man sagte uns erst gar nicht, das die Lounge am 31.12. einfach geschlossen war. Wir sind davon ausgegangen, dort noch einen Kaffee und ein Croissant zu uns nehmen zu können. Wir haben im Rahmen des BIZ Tickets auch einen Loungezugang mit gebucht- und bezahlt- meiner Ansicht nach hätte man es entweder im Vorfeld erwähnen müssen, und uns zumindest eine Art Verzehrgutschein anbieten müssen- oder ?
Bei der Reise scheint KLM ja keinen Neukunden gebunden zu haben. Viel verpasst habt Ihr nicht: es handelt sich um eine Lounge eines Drittanbieters (Airport?), nicht von KLM. Den Kaffee hätte es gegeben, bei den Croissants wäre ich nicht sicher (in der Regel Gummibärchen, Nüsse, Kekse...). Auch mich überrascht, dass sie geschlossen war, aber ich bin sicher, Ihr wart nicht im Kellergeschoss (bei den KLM Busgates) vor der seit Jahren geschlossenen BA-Lounge, sondern im ersten Stock vor der Bezahllounge neben der AB-Lounge). Wahrscheinlich hat da die Feiertagskommunikation seitens des Loungebetreibers zu dem Unternehmen, das auch im KLM-Auftrag die Check-Ins durchführt nicht funktioniert. Wie hätte das wohl beim Online-Check-In ausgesehen? Auch hier wäre Schlesinger der richtige Ansprechpartner, aber ich bezweifle, dass Euch daraus ein rechtlicher Anspruch entsteht. Wenn überhaupt, wird KLM für die Business-Class mit dem Loungezugang am Umsteigeflughafen AMS und den habt Ihr hoffentlich bekommen und es ist hoffentlich nicht zu viel schiefgelaufen.
In der Tat werden wir KLM in Zukunft meiden, zumal die Verbindung ab Köln im Februar gecancelt wird- was war für uns sowieso das einzig attraktive daran. Unseren ( leider schon gebuchten ) im März müssen wir deshalb auch ab Düsseldorf antreten- Das positive dabei: der Flug nach Abu Dhabi wird mit Etihad ab Paris durchgeführt. Ja, es war die Lounge im ersten OG- gegenüber AB ( die hatte übrigens auf )- mit uns vor verschlossenen Türen stand auch Ingolf Lück mit seiner Familie.
Wenn man für eine Ware und/oder Dienstleisurng bezahlt und diese nicht bekommt, hat man einen Anspruch auf Nachbesserung (ist hier natürlich sinnlos...) oder auf Erstattung des Preises. Sollte der Lounge-Zugang nicht gesondert im Beförderungsvertrag ausgewiesen worden sein, so sei gesagt, das eine Lounge-Zutrittskarte ca. EUR 15,- kostet.
Im Beförderungsvertrag steht auch nicht drin: Champagner im Flugzeug, Essen auf Porzellan, Priority Boarding, Amenity Kit, Loungezugang, garantierter Sitzabstand von z.B. 180 CM.... - heisst, auf alles dass hat man keinen Anspruch, wenn man BIZ bucht, und wenn man darauf keinen Anspruch hat, fliegt man nachher halt Eco, und die Airline ist im recht- recht so- weil man ja keinen Anspruch drauf hat ??
Schlesinger: natürlich keiner ! genau so wenig wie die anderen von mir aufgeführten "Annehmlichkeiten "- Deshalb hat man kein Anspruch drauf, und deshalb kann es einen passieren, das man BIZ zahlt, Eco fliegt, weil die Vorteile , bzw. der Unterschied zur BIZ nicht vertraglich aufgeführt ist- das willst Du mir doch quasi " nahebringen"- oder ?
Also, ich fliege Business auf Grund der artgerechteren Sitzhaltung. Man kann natürlich auch für das Amenity Kit Business Fliegen.
das mache ich primär auch ( ich hab doch schon angemerkt, dass ich nicht wegen Salzstreuern aus Porzellan so fliege- schon vergessen ? )- aber wenn man den Aussagen von " Schlesinger" Glauben schenken darf, ist ja auch die " artgerechte Sitzhaltung" nicht schriftlich fixiert- dementsprechend von den Airlines auch nicht einzuhalten. Ich kenne " Schlesinger " nicht, weiss nicht, ob er Fachanwalt für Reiserecht ist, kann also auch nicht über seine Aussagen Urteile hinsichtlich der Qualifikation fällen. Aber er müsste ein solcher Anwalt sein, um glaubwürdig zu sein- weil sonst kann ja " jeder" kommen.
Ich will gar nichts 'nahebringen'. - Ich habe nur nach einer rechtlichen Grundlage für den Zutritt zur Lounge gefragt. Wenn nicht in einer vorgerichtlichen Auseinandersetzung wird man spätestens jedoch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung danach gefragt: Der Lounge-Zutritt bei KLM ist hier geregelt: https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/at_the_airport/lounges/lounge_access_policy.htm
So etwas habe ich nirgends gesagt!!! Ganz im Gegenteil: https://insideflyer.de/forums/threads/compensation-defekter-business-class-sitz-austrian.397461/
Schlesinger- Missverständnis- ich wollte dir auf keinen Fall zu Nahe treten, OK? Nur kenne ich dich nicht, und es wurde jetzt schön öfter erwähnt, " da kennt sich Schlesinger besser aus "- da darf es legitim sein, zu fragen, wer " das" denn ist.
@charlie Selbstverständlich musst du bei Infos, in diesem Fall Rechtsinfos von mir, die Quelle überprüfen. Das ist ja auch richtig! Du musst ja wissen, ob du eine Antwort als qualifiziert oder als nichtqualifiziert einschätzen kannst. - Dazu habe ich dir eine 'persönliche Unterhaltung' mittels der Nachrichten-/Unterhaltungsfunktion geschrieben. Was ich nicht so schön fand, dass du mir eine falsche Aussage ' in den Mind legst'. Aber gut - lassen wir es dabei und kommen jetzt nicht vom eigentlichen Thema ab - ansonsten Unterhaltungs- od. Nachrichtenfunktion.