Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von > 14h

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von irma, 6. September 2010.

  1. Re: Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von >

    hier im Forum ist der absolute crack für Flugzeugtechnik der Meister mit dem nick B743

    B743 Ist wohl gerade im Urlaub.

    Während des Endanfluges ca. die letzten 10 meilen, wird der speed kontinuierlich von 210 auf touchdownspeed von ca. 150knoten verringert.
    Parallel dazu werden Vorflügel und Klappen stufenweise dazu ausgefahren, damit der Flügel weiter trägt und die Luftströmung nicht abreisst.
    Wenn , wie im vorliegenden Fall, wegen eines Defektes die Klappen nicht vollständig oder gar garnicht ausgefähren werden können, setzt der Pilot die angestrebte Aufsetzgeschwindigkeit höher an , um den Flieger bis zum touchdown flugfähig zu halten.
    Die Landung mit erhöhtem Speed ist durchaus gefährlich (Reifenplatzer etc.) von daher die Feuerwehr.
    Fazit: not in landig configuration heisst, nicht vollständig oder gar nicht ausgefahrene Klappen, eine gefährliche Panne!!!!
     
  2. Kaslonelson

    Kaslonelson Einsteiger

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    Re: Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von >

    Danke für die Info.
    Der Grund für die Verspätung von DE1062 + DE1063 am 6.9.2010 war übrigens auch ein Klappenproblem.
    Näheres nach Abschluss des Verfahrens (nicht dass mir einer noch "Beeinflussung" vorwirft).
     
  3. Kaslonelson

    Kaslonelson Einsteiger

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    Re: Condor, Entschädigung bei Verzögerung des Abflugs von >

    Eine Zwischen-Info zum Fall ( DE1062 am 06.09.2010 ):

    --------------Zitat (Auszug) Anfang-------------------
    In dem Rechtsstreit
    <nnnnnnnnn>
    gegen
    Condor Flugdienst GmbH
    hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch die Richterin am Amtsgericht <nnnnnn>
    aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2012 für Recht erkannt:
    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 600,00 EUR,
    nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
    22.3.2011 zuzahlen.
    Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    -----------Zitat Ende-----------------
     

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