Hoffentlich wir ddie Geldstrafe so hoch, dass sich die "Spassvögel" so schnell keine Flugreise mehr erlauben können und beim nächsten Mal daraus gelernt haben...
wem kann das wohl passiert sein?? AB vielleicht? ist schon krass was da für kosten auf die idioten zukommen können! hoffentlich müssen sie richtig zahlen, so ein verhalten gehört sih einfach nicht
Aus dem Artikel geht ja nicht hervor, dass sie alkoholisiert waren... Trotzdem: kein Mitleid, wenn sich jemand so danebenbenimmt! Die haben bewusst Ärger provoziert, nun bekommen sie ihn.. Der Wellensittich
Die Strecke NUE-PMI bedienen ja auch TUIfly und Condor - aber es scheint wirklich Air Berlin gewesen zu sein, da dpa ein Bild einer AB-Maschine mitlieferte (was noch nicht unbedingt für AB spricht - das mag noch ein Fehler eines Bild-Redakteurs gewesen sein) und letztlich in einigen Artikeln (z.B. in der Süddeutschen) davon geschrieben wurde, daß einige Passagiere ihre "Anschlußflüge durch die 2-stündige Verspätung verpaßt haben. Das paßt eigentlich auf das Malle-"Luftkreuz" der "Roten".
Da ist einem nicht mehr zu helfen. Wie kann man nur so doof sein und meinen das so etwas ohne Folgen bleibt. :roll:
Gut, die Frage ist, wie schmerzhaft die Strafe am Ende dann für die Betreffenden ausgeht. Die nehmen sich dann einen guten Anwalt und bringen dann Gegenargumente.. Der Wellensittich
Der ist gut! Nein, aber sie könnten am Ende argumentieren, sie seien provoziert worden, oder etwa von einem FA abfällig behandelt oder beschimpft worden... da saugt man sich dann am Ende vieles aus den Fingern.. Der Wellensittich
Tut man das, ja? Und ein Richter glaubt das dem besoffenen Randalierer dann auch, richtig? Natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall, der einzeln zu bewerten ist; aber auch Juristen sind nicht völlig plemplem und weltfremd. Selbst wenn eine ganze Gruppe von alkoholisierten Malle-Fliegern irgendwie "provoziert" worden wäre - die Leute hätten sich dennoch beim Start hinsetzen und anschnallen müssen. Wenn durch ihr Verhalten sogar ein Startabbruch verschuldet wurde, wird ein "Herausreden" sicherlich nicht leicht. Und der Zivil-Prozeß wegen der Schadenersatzansprüche wird sich dann (nach einer möglichen Verurteilung) ja erst anschließen.
Neben dem Bussgeld, das ja auch schon (mit Recht!) ziemlich heftig ist, wie hoch mögen denn die Schadenersatzansprüche (der Airline) bei einer zweistündigen Verspätung sein? Wenn ich durch solche "Hirnies" meinen Anschlussflug verpasse, kann ich doch ausserdem meine zusätzlichen Kosten zivilrechtlich einklagen. Bei "einigen Passagieren", die davon betroffen waren, könnte da ein ganz schön erkleckliches Sümmchen zusammen kommen... Wie schaut's eigentlich mit Flugverbot auf der entsprechenden Airline aus (sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt). Machen Airlines das in der Regel oder eher nicht?
Solche "unruly passengers" können durchaus auf die sog. "schwarzen Listen" kommen und (unter Umständen auch nicht nur von der betroffenen Airline) für die Zukunft von weiterer Beförderung ausgeschlossen werden - so z.B. beim Fall der australischen "Manager" mit ihren merkwürdigen "Spielchen" an Bord gerade geschehen: die werden wohl nie wieder mit der betreffenden Airline fliegen können. Wie häufig so etwas auch in Europa tatsächlich geschieht, weiß ich allerdings nicht - wer sollte darüber denn auch berichten?