Wer darüber nachdenkt, den Wohnsitz oder ein Unternehmen nach Zypern zu verlagern, stößt sehr schnell auf den Begriff DBA Zypern. Hinter diesem Kürzel steckt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern, das regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Gerade für Unternehmer, Selbstständige und Investoren ist dieses Abkommen entscheidend, um nicht dasselbe Einkommen zweimal versteuern zu müssen. Gleichzeitig ist Zypern mit seiner vergleichsweise niedrigen Körperschaftsteuer und speziellen Regimen wie der IP-Box ein sehr attraktiver Standort innerhalb der EU. Damit die Rechnung am Ende tatsächlich aufgeht, musst du aber genau wissen, wie das DBA funktioniert und welche Voraussetzungen für eine steuerliche Verlagerung gelten. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Zypern wurde 2011 geschlossen und durch ein Änderungsprotokoll modernisiert, das seit 2022 gilt. Es orientiert sich an den OECD-Musterregelungen und verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten nach Einkunftsarten (z. B. Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren). Ziel ist immer, dass ein und derselbe Gewinn nicht sowohl in Deutschland als auch in Zypern voll besteuert wird. Praktisch geschieht das entweder durch das Freistellungsverfahren oder durch Anrechnung bereits gezahlter ausländischer Steuer auf die deutsche Steuerschuld. Für dich als Unternehmer ist wichtig: Das DBA ersetzt nicht das nationale Steuerrecht, sondern legt fest, welches Land überhaupt besteuern darf – erst danach greifen die jeweiligen nationalen Steuersätze und Detailregeln. Ein Kernpunkt beim DBA Zypern ist die steuerliche Residenz. Zypern kennt – neben der klassischen 183-Tage-Regel – eine sehr interessante 60-Tage-Regel, mit der du unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach relativ kurzer physischer Anwesenheit als steuerlich ansässig gelten kannst. Voraussetzung ist unter anderem, dass du in keinem anderen Staat steuerlich ansässig bist und deine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Zypern liegen. Genau hier kommen Stichworte wie Substance ins Spiel: echtes Büro, lokale Geschäftsführung, reale Geschäftstätigkeit und nicht nur eine Briefkastenfirma. Nur wenn diese Substanz auch tatsächlich erkennbar ist, akzeptieren sowohl Zypern als auch Deutschland die Verlagerung der Besteuerungsrechte. Besonders spannend wird das DBA Zypern im Zusammenspiel mit den zyprischen Steuersätzen. Bis Ende 2025 liegt die Körperschaftsteuer bei 12,5 %, ab 2026 ist eine Anhebung auf 15 % geplant – immer noch deutlich unter dem deutschen Gesamtpaket aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Für bestimmte IP-Einnahmen (z. B. Software-Lizenzen) kann durch das IP-Box-Regime eine effektiv sehr niedrige Besteuerung erreicht werden. Das DBA sorgt dann dafür, dass diese Gewinne nicht noch einmal in Deutschland besteuert werden, sofern deine Steuerresidenz sauber nach Zypern verlagert wurde. Wichtig: Gewinne und Ausschüttungen müssen sauber dokumentiert und der Struktur entsprechend zugeordnet sein, sonst drohen Nachfragen des deutschen Finanzamts oder Hinzurechnungsbesteuerung über CFC-Regeln. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sind ein weiterer großer Hebel. Das DBA Deutschland–Zypern sieht für viele dieser Einkünfte eine Quellensteuer von 0 % vor, wenn bestimmte Beteiligungs- oder Strukturvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet zum Beispiel: Eine in Zypern ansässige Gesellschaft kann Dividenden aus Deutschland häufig ohne deutsche Quellensteuer erhalten; besteuert wird dann nur noch in Zypern. Kombinierst du das mit dem dort möglichen Non-Dom-Status, können ausländische Dividenden und Zinsen unter Umständen über Jahre hinweg steuerlich sehr attraktiv behandelt werden. Das klingt nach Steueroase, ist aber – richtig aufgesetzt – eine völlig legale Ausnutzung der geltenden EU-Regeln und des DBA. Wenn du tiefer in das Thema einsteigen möchtest, lohnt ein Blick in praxisnahe Ratgeber, die sich genau auf DBA Zypern spezialisiert haben. Auf der Seite zypernlifestyle.com findest du zum Beispiel einen ausführlichen Leitfaden zum DBA Zypern, der Schritt für Schritt erklärt, wie das Abkommen aufgebaut ist, welche Rolle die 60-Tage-Regel spielt, wie du die Steuerresidenz verlegst und welche konkreten Einsparpotenziale für Unternehmer, Selbstständige und digitale Nomaden realistisch sind. Dort werden auch Beispielrechnungen durchgespielt und typische Fallstricke wie Exit-Tax bei Wegzug aus Deutschland, Substance-Nachweise oder CFC-Regeln verständlich erläutert. Für die praktische Umsetzung ist so ein kompaktes Nachschlagewerk ein guter Startpunkt, ersetzt aber natürlich keine individuelle steuerliche Beratung. Sehr wichtig ist, dass du den Wegzug aus Deutschland steuerlich sauber vorbereitest. Wer mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, kann unter die deutsche Wegzugsbesteuerung fallen: stille Reserven in den Anteilen gelten dann als realisiert und werden in Deutschland besteuert, auch wenn du noch gar nicht verkauft hast. Das DBA Zypern schützt nicht vor dieser Wegzugsbesteuerung, es regelt nur die Zukunftsverteilung der Steuerrechte. Zudem gilt bei vielen Konstellationen eine zehnjährige erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die du bei deiner Strukturplanung unbedingt mitdenken musst. Das bedeutet: Selbst wenn du formell im Ausland lebst, kann Deutschland bestimmte Vorgänge weiterhin besteuern. Auch nach der Verlagerung bleibt Compliance das A und O. In Zypern sind Jahresabschluss, Audit, Steuererklärung, Umsatzsteuer-Pflichten und Sozialabgaben ernst zu nehmen – nur weil die Sätze niedriger sind, ist die Verwaltung nicht weniger professionell. Wer keine reale Geschäftstätigkeit entfaltet, keine lokalen Kosten hat und nur „Papiergesellschaften“ aufsetzt, riskiert, dass sowohl zyprische als auch deutsche Behörden die Struktur verwerfen. Die Folge können Steuernachforderungen, Zuschläge und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen sein. Das DBA ist genau dafür da, legale Gestaltungen zu ermöglichen – nicht, um Einnahmen zu verschleiern. Aus Business-Sicht ist das DBA Zypern dennoch ein starkes Werkzeug. Gerade digitale Geschäftsmodelle – SaaS, Agenturen, Beratung, Lizenzen, Online-Plattformen – profitieren von der Kombination aus moderater Besteuerung, EU-Rechtsrahmen und klaren DBA-Regeln. Wenn du ohnehin viel remote arbeitest und geografisch flexibel bist, kann Zypern zu einem Baustein in deiner langfristigen Lebens- und Finanzplanung werden. Gleichzeitig bleibst du in einem EU-Land mit guter Infrastruktur, Rechtssicherheit und Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Bevor du aber den großen Schritt machst, solltest du einen klaren Plan erstellen: Analyse deiner aktuellen Einkunftsarten, Prüfung der Wegzugsfolgen in Deutschland, Auswahl der passenden Rechtsform in Zypern, Klärung der Substance-Anforderungen und eine saubere Dokumentation der Schritte. Im Idealfall arbeitest du mit Beratern, die sowohl das deutsche als auch das zyprische Steuerrecht kennen und praktische Erfahrung mit DBA-Strukturen haben. Dann wird das Doppelbesteuerungsabkommen nicht zur Stolperfalle, sondern zu genau dem, was es sein soll: ein Rechtsrahmen, der dir ermöglicht, legal weniger Steuern zu zahlen und dein Unternehmen in einem für dich passenden Umfeld weiterzuentwickeln. Zum Schluss noch wichtig: Dieser Text ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Orientierung rund um das DBA Zypern. Jede Situation ist anders – ob Beteiligungsverhältnisse, Wohnsitz, Einkommensarten oder Familienkonstellation. Wenn du ernsthaft darüber nachdenkst, Zypern steuerlich zu nutzen, kommst du um eine individuelle Beratung durch spezialisierte Steuerberater und Anwälte nicht herum. Nur dann kannst du sicher sein, dass dein Setup sowohl in Deutschland als auch in Zypern rechtssicher ist und du die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens optimal ausschöpfst.