defekter First Class Sitz

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von lufthansaHON, 31. Dezember 2009.

  1. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Wenn es denn mal korrekt waere.....S
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Genau das meinte ich.
    Aber gut, das führt wie du schon früher erkannt hast, zu nichts diese Diskussion weiterzuführen.
    Glaube gerne was du willst, aber rechne damit, dass es mal falsch sein könnte (und zwar tendenziell, wenn eine Mehrheit anderer Meinung ist und du auch kein beweiskräftiges Gegenargument liefern kannst).
     
  3. Guest

    Guest Guest

    So schwer es mir fällt dies zuzugeben, so ganz Unrecht hat dwf-sen nicht.
    Du schließt in der Tat nur einen Beförderungsvertrag mit der Airline ab. Dieser beinhaltet ebenfalls die Gepäckbeförderung im Rahmen der Freigepäckmenge. Du hast keinerlei Anspruch auf Essen und/oder Getränke. Auch ein Entertainment System muss nicht angeboten werden.
    Mit dem Sitz ist das so eine Sache. Die Beförderung muss natürlich in einem für den PAX erträglichen Rahmen stattfinden.
    D.h., wenn in der Eco der Vordersitz defekt und die Rückenlehne komplett nach hinten geneigt ist, kann man dies einem PAX nicht zumuten. D.h., dass der PAX entweder Anspruch auf einen neuen Sitzplatz hat oder notfalls eben in eine höhere Beförderungsklasse upgegraded werden muss.
    (AG Hannover, Az 3416/00). Dies sind aber eher Ausnahmen. Eine defekte Fußleiste oder Kopfstütze ist sicherlich keine unzumutbare Leistung. :cry:
    Ein Großteil der "Comfort - Defekte" wird trotzdem auf dem Wege der Kulanz geregelt.

    Hier ein paar wenige Ausnahmen, wo im Sinne des Passagiers eine Entschädigung gezahlt worden ist: Fischvergiftung, Verletzung durch herausstehendes Metallteil im Sitz, heißer Kaffee über den Pax geschüttet,...
    Aber wie bereits gesagt, dies sind eher die Ausnahmen.
     
  4. philtim

    philtim Gold Member

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    Genau das ist eben nicht richtig und wird auch durch Wiederholungen nicht richtiger. Eine Quelle wäre nicht schlecht.

    In dem von dir angegebenen Urteil ging es um ein Hotel, das bei Anreise noch nicht fertig gestellt war. :shock:
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Genau das ist eben nicht richtig. Essen, Getränke und Entertainment-System sind Teil der Dienstleistung, die du neben dem Beförderungsvertrag (der im Übrigen nicht über dem BGB steht, das hier immer noch vertragsrechtlich maßgeblich ist) mit der Wahl der Kabinenklasse (deren Angebot so beworben wird, wie es anzubieten ist) buchst und bezahlst, und müssen selbstverständlich angeboten werden - das ergibt sich aus essentiellen rechtlichen Vertragsgrundlagen (der Kauf eines Flugtickets ist die Zustimmung nicht nur zur Beförderung an sich sondern auch zur Beförderung unter den angebotenen Bedingungen). Wie ich schon sagte: Wie hoch die Entschädigung für ein z.B. im Flug ausfallendes IFE ist, sei hier dahingestellt. Aber wie überhaupt angezweifelt werden kann, dass trotz bestellter und gezahlter Leistung diese nicht vorhanden sein muss (zu unterscheiden von vorhanden aber unvorhersehbar defekt!), das entbehrt jeder Grundlage. Aus dieser Argumentation würde folgen, dass LH Sachen bewerben kann, die es gar nicht gibt, entsprechendes Geld dafür verlangen und sich dann darauf berufen, dass es gar keine rechtliche Grundlage für den Anspruch gibt. Das ist völlig absurd. Was glaubst du denn, warum LH auf ihrer Website explizit darauf hinweist, dass das Eco-IFE aktuell flächendeckend nur in den A340-600 und A330-300 verfügbar ist? Deiner Begründung folgend könnten sie ja schreiben "Wir haben IFE in der Eco" und dann wenn es keines gibt sagen "Tja, habt ihr keinen Rechtsanspruch drauf, obwohl wir damit werben das die Dienstleistung, die du bezahlst, das hat. Haste halt fürs Hoffen bezahlt". Das ist doch eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Genau das ist eben nicht richtig!
    Um meine Aussage mal klar zu stellen: wenn eine Airline Leistungen bewirbt, müssen diese natürlich auch erfüllt werden. Ausnahme: höhere Gewalt. ABER: es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Verpflegung. Weder in F noch in C und schon gar nicht in Y.
    Ich gebe zu, dass ich mich unglücklich ausgedrück habe. Es wäre ja wohl unlauterer Wettbewerb, wenn eine Airline mit Dom Perignon in der Y wirbt und dann nur Wasser verteilt.
    Bei einem langen Flug haben die Flugbegleiter(innen) dafür Sorge zu tragen, dass jeder Passagier ausreichend mit Flüssigkeit versorgt wird. Das wars dann auch schon! Wenn aber in einer Produktwerbung nicht explizit auf (kostenlose) Verpflegung hingewiesen wird, hast Du keinerlei Anspruch drauf! :evil:
    Ganz davon abgesehen ist es ja wohl im Sinne der Airlines Ihr Produkt so hochwertig wie nur möglich zu verkaufen. Aber auch hier besteht theoretisch eine sehr großer Spielraum. Schau Dir mal die beworbenen Leistungen von LH genau an. Da steht nicht, dass Dir in C auf Langstrecke Champagner "zusteht" oder, dass Dir ein 3-Gänge Menü zusteht, oder, dass Du auf der EU Strecke in Y ein Brötchen bekommst. Diese Beschreibungen sind sehr allgemein gehalten und wenn LH möchte, wird die kostenlose Verpflegung in der EU Y eben gestrichen und Du darfst, falls Du dies wünscht, 5 Euro für das Sandwich zahlen. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob dies im Vorfeld angekündigt werden muss.
    Zum Thema IFE System: selbst wenn LH verkündigt, dass diese Leistung nun flächedeckend ausgerollt worden ist, hast Du keinen Anspruch drauf. Ein Flugzeugwechsel ist jederzeit, auch kurzfristig, möglich!
    Auch hier gilt: unlauterer Wettbewerb wäre es nur, wenn LH IFE in Y bewirbt und keine oder nur sehr wenige Maschinen damit ausrüstet. :roll:

    ...und jetzt poste mal einen Link, aus dem ersichtlich wird, dass ich auf die o.g. Leistungen Anspruch habe!
    Wie bereits erwähnt, in den ABB steht nicht, welche Art der Verpflegung Dir zusteht.
     
  7. philtim

    philtim Gold Member

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    Wie bereits mehrfach erwähnt ergibt sich das aus den ganz allgemeinen juristischen Grundlagen des deutschen Vertragsrechts. Da kann man nicht so einfach was "verlinken"!
    Die LH verkauft eben ein Gesamtprodukt zu einem Gesamtpreis. Darauf hat man einen Anspruch, nicht nur auf die Beförderung von A nach B.
    Wenn ich ein Hotel buche, das damit wirbt, dass 24h room-service besteht, dann hat das auch so zu sein. Da kann das Hotel nicht sagen: April, April, wir müssen ihnen nur ein Bett zur Verfügung stellen.
    Wenn ich bei Media Markt etwas kaufe und im Eingangsbereich steht groß ein Schild "Umtausch innerhalb von 30 Tagen", dann hat MM sich auch daran zu halten. Das Umtauschrecht wird dann Bestandteil des Kaufvertrages und der Käufer hat einen Anspruch darauf. Es gibt tausende Beispiele.
    Wenn LH sagt: "Bei uns in der F haben sie ein 180cm Bett und bekommen folgende Speisen angeboten", dann hat der Passagier eben darauf auch einen Anspruch.

    Banaler kann man es wirklich nicht erklären, das ergibt sich doch schon aus dem gesunden Menschenverstand, da muss man nicht mal Jura für studiert haben.

    Ein Vertrag hat immer mindestens eine Hauptpflicht und eine viel höhere Zahl an Nebenpflichten. Bitte erkundige dich. Danke.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Habe ich was Anderes behauptet?!
    a) reden wir nicht von der LH sonder allg. von den Fluggastrechten. LH war hier nur zufällig der opener.
    b) habe ich behauptet, und dies ist garantiert korrekt, dass es keinen allg. Anspruch auf Verpflegung gibt. Wirbt eine Airline mit einer Leistung (egal, ob dies LH oder PIA ist) müssen diese Leistungen erbracht werden. Egal ob Essen, Getränke oder Entertainment!
    c) habe ich behauptet, und dies ist auch korrekt, dass diese Leistungen i.d.R. sehr allgemein beschrieben werden. Somit haben die Carrier hier einen sehr sehr großen Spielraum.

    Wird ein 180 cm Sitz beworben, steht Dir dieser auch zu! Aber wo wird z.B. eine Fußstütze bei LH beschrieben?!

    Wie bereits erwähnt: ich habe mich in dem ersten Post sehr unglücklich ausgedrückt. Wir reden bzw. schreiben wohl ein bischen aneinander vorbei. Deine Aussage oben ist absolut richtig. Die meine aber auch.

    Einigen wir uns darauf: bewirbt eine Airline eine Leistung (egal ob Sitz oder Essen), steht dem PAX diese Leistung zu. Wird aber diese Leistung nicht erwähnt, hast Du keinen Anspruch drauf! :p
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Davon reden wir ja schon die ganze Zeit, du hast dem widersprochen als du dfw-sen zugestimmt hast.

    Das BGB wirst du selbst noch finden.

    Die ABB sind hierfür auch nicht die maßgebliche Quelle. Wirbt eine Airline für Menüs in einer bestimmten Reiseklasse per Speisekarte ohne Einschränkungen auf der Website, müssen diese auch vorhanden sein. Dazu muss nichts in den ABB stehen, das ergibt sich aus dem nun zur Genüge erwähnten allgemeinen Vertragsrecht.

    Ja, war zumindest so zu verstehen.

    Doch, genau das alles findest du hier wenn du dich etwas durchklickst: http://www.lufthansa.com/online/por...der|Speisen und Getränke|Speisen und Getränke. Du wirst aus logistischen Gründen keine genauen Menüpläne finden, aber die Anzahl der Gänge, Verfügbarkeit hochwertiger Getränke, die Existenz von Verpflegung in der Eco und deren Umfang etc. wird natürlich beworben.

    Das ist, mit Verlaub, völliger Unsinn. Das kann LH natürlich prinzipiell machen, aber nicht wenn du einen Flug zu den früheren Konditionen mit Essen gebucht hast. Was glaubst du, warum Dinge wie Änderungen von Gepäckregeln und anderen Leistungen nicht rückwirkend einseitig geändert werden dürfen? Weil das vertragsrechtlich nicht geht.

    Längst nicht so groß wie du denkst. Alles was irgendwie auf der Website explizit beworben wird (und das ist recht viel), von Essen bis Kabine, muss so auch auf einem entsprechend gebuchten Flug vorhanden sein. Wenn nicht (z.B. wg. Flugzeugwechsel) entstehen Ansprüche deinerseits - wie die ausfallen, hängt von Grund und Ausmaß der fehlenden Dinge ab. Ist hier ja nicht Thema.

    Wird ein bestimmter Sitztyp beworben und ist z.B. die Liegeposition im Bild zu sehen, ist die Bewerbung des Produkts erfüllt und es hat vorhanden zu sein.

    So wie du dich geäußert hast nicht.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    @fenrir: Du hast Recht und ich meine Ruhe! Ich habe mehrfach erwähnt, dass ich mich im ersten Post unglücklich ausgedrückt habe und Dir in der Sache auch zugestimmt. Ich habe jetzt auch keine Lust mehr hier Details zu diskutieren (ist auf dem Bild des 180cm Sitzes die Fußstütze zu erkennen, habe ich Anspruch drauf, falls nicht, dann habe ich Pech gehabt oder irgendwo auf der LH Page steht, dass ich Champus in C auf Fernstrecke bekomme-> lächerlich!!!).

    Ich reduziere nun meine Äußerungen auf eine Behauptung: auf nicht beworbene Leistungen hast Du kein Anspruch und wenn eine Airline keine Werbung macht, hast Du noch nicht mal Anspruch auf ein Glas Wasser. Mehr wollte ich eigentlich gar nicht sagen.

    Jetzt kannst Du wieder Deinem Interpretationswahn freien Lauf lassen!
    :mrgreen:
    Ende der Diskussion und schönen Abend noch!

    PS: ich hielt Dich eigentlich, im Gegensatz zu dfw-sen, für einen netten und fairen Poster! Tja, so kann man sich irren! :evil:
     
  11. miles-and-points

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    Das läßt hoffen.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Du hast zu Derartigem behauptet, dem sei nicht so - und das stimmt nicht, was sich belegen ließ. Ich wüsste nicht was daran lächerlich ist.

    Ebenso.

    Man ist also bei dir nicht mehr "nett und fair", wenn man deine Aussagen kritisch kommentiert, weil Diskussionsbedarf besteht? Na dann.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Haaa! Endlich mal wieder! Meine liebste MAP!

    Wieviel Unsinn musste ich hier schreiben, bis Du mich endlich mal wieder wahrgenommen hast! :mrgreen:

    1000 Küsse für den geretteten Sonntag!
     
  14. philtim

    philtim Gold Member

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    OK, dann haben wir uns jetzt bitte alle wieder lieb. :mrgreen:
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Bin dabei! :mrgreen:
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Haben wir doch immer, aber ohne Streit wärs langweilig. :mrgreen:
     
  17. miles-and-points

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    Schon wieder in der Bewertung einer Meinung ... :roll:
    Darüber muß ich aber mal ernsthaft nachdenken. :mrgreen:
     
  18. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Da gebe ich doch einen thumbs Up!

    Happy Monday. S
     
  19. miles-and-points

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    Tja, das Wochenende ist schon wieder vorbei. :cry:
    Und es ist noch dermaßen viel zu tun - aber es wird schon werden. 8)
     
  20. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Je leider. Montag Morgen 7h45...... ;-))
    S
     

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