DELTA-Flüge in die USA !!

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Peruaner, 9. Januar 2008.

  1. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    stimmt! diese tickets wurden nicht akzeptiert. das find ich schade, denn hier wär ich gerne geflogen. hatte einen trip nach thailand und australien und südsee. grrr!!!
     
  2. miles-and-points

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    Aber nun stell Dir doch mal vor: der Streß, bis nach Colombo zu kommen - und dann noch die ganze Umsteigerei und schlußendlich in den USA ohne Rückflug - von der Korrespondenz mit der CC-Gesellschaft ganz zu schweigen, die Bezahlung wieder rückgängig zu machen. Grrr - ihhhbähhh!
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Die Bezahlung hätte ich gar nicht rückgängig gemacht :shock: !

    Neues Ticket kaufen und AZ in Rechnung stellen! Mein Kumpel Raoul, seines Zeichens Rechtsverdreher, hätte sich gefreut...

    Der Fall ist doch eindeutig, Ticket wurde ausgestellt, also ist ein Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande gekommen 8) !
     
  4. miles-and-points

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    Echt jetzt? Ich denke, das Ticket (bzw. alle Tickets) wurde/n nicht ausgestellt? :shock:
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Ich kenne einen Fall, da wurde das Ticket ausgestellt und die Mitnahme ab Colombo verweigert :shock: . Wenn das Ticket nicht ausgestellt wurde, ist der Fall doch auch klar! Balkonien :wink: !

    *korrigiert, weil es nur ein Fall war :oops: !*
     
  6. Guest

    Guest Guest

    § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    § 121 BGB- Anfechtungsfrist
    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

    § 122 BGB- Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
     
  7. miles-and-points

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    Wie wir ja alle wissen, ist das (deutsche) Recht das eine -
    und die Praxis (in anderen Ländern) natürlich etwas anderes.

    Worauf es doch ankommt, lieber "Werbefuzzi", ist die Praxis.

    :mrgreen:
     
  8. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Das gilt aber nur für die Tickets die über Umwege über deutsche Seiten ausgestellt wurden. Die Erstbucher, die meist über ExpUK gebucht haben posten gerade im FT ihre Tripreports. Ich VERMUTE mal die bei den gecancelten tickets die Ausstellungsregeln nicht eingehalten wurden.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Absolut, miles-and-points.
    Vollkommen Deiner Meinung. Wollte nur zeigen, dass nicht immer (bei 1 Cent Angeboten bspw.) der Satz "Vertrag ist Vertrag" gilt, sondern es Regelungen für Irrtümer gibt. Ob man die als Fluggesellschaft allerdings durchsetzt oder unter dem Motto "Shit Happens" verbucht, ist eine andere Sache.
    Nach dem Motto: Wer mit AGB wedelt, hab beim Kunden ohnehin verloren.
    Grüße, Werbefuzzi
     
  10. miles-and-points

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    Das ist ja häufig das Problem: manche "Schnäppchenjäger" basteln sich ihre eigene kleine Welt zusammen und übersehen dabei allzu schnell, daß die vorgegebenen Regeln trotz des Super-Angebotes eingehalten werden sollten. :mrgreen:
     
  11. miles-and-points

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    Vorsicht. Das könnte von manchen hier mißverstanden werden. :D
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Sorry, Korrektur: In dieser Sache "Vollkommen Deiner Meinung"
    :D
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Auch wenn wir hier ja eigentlich über den Delta-Flug reden sollten... :)

    Bei den von Ex.de stornierten Tickets handelt es sich in meinem Fall sowohl um ausgestellte elektronische als auch Papiertickets. Die Papiertickets liegen mir vor, die elektronischen wurden im Reservierungssystem der ausstellenden Airline zuerst eingespielt und dann auf Anweisung von Expedia wieder aus dem System entfernt. Zwischen dem Datum der Ausstellung der Tickets und der Stornierung vergingen knappe 2 Wochen. Da Expedia bereits Tage vorher begonnen hat, die betreffenden Buchungen zu stornieren greift meiner Meinung nach die notwendige "Unverzüglichkeit" der Anfechtung nicht mehr. Zudem arbeitet Ex.de lt. deren AGB primär als Vermittler zwischen mir und der ausstellenden Airline. Ob ein "Vermittler" zudem ohne Auftrag des Kunden bzw. in diesem Fall sogar gegen den Willen des Kunden von der Airline ausgestellte und akzeptierte (!) Tickets wieder stornieren kann erscheint mir mehr als fraglich. Fraglich erscheint mir auch, wie es in der ein und derselben Untnehmensgruppe sein kann das bspw. ex.uk die Tickets durchlaufen lässt und ex.de ein Problem damit sieht. Ich hab eigentlich kein Problem damit wenn solch ein Fare nicht durchgeht, sofern der Laden der dahintersteht das Ganze halbwegs professionell macht und mir nicht tonnenweise Bullsh*t auftischt.
     
  14. miles-and-points

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    Warum klagst Du dann nicht? :shock:

    Das Ergebnis wäre sicherlich nicht nur für mich sehr "spannend". :mrgreen:
     
  15. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    dreschen, du scheinst einer der wenigen zu sein, die wissen wie der Hase läuft! Genauso wie du es hier schreibst geht es nämlich in der Praxis.

    Wenn dich eine Fluggesellschaft nicht mitnehmen möchte und du ein gültiges Ticket hast, dann kauft du vor Ort einfach eine neue Fahrkarte und forderst das Geld zu Hause wieder zurück. Das geht, das habe ich schon selbst einmal so gemacht bei einem Error-Fare! Das neue Ticket ist bei derjenigen Airline zu kaufen, welche das Ticket ausgestellt hat, resp auf deren Ticketstock das Ticket augestellt wurde. Ist diese Airline nicht vor Ort, dann kann man das Ticket auch bei der Airline, welche den Mitflug verweigert kaufen.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Das lustige ist ja, man muss meistens keinen Anwalt einschlaten. Das reine drohen mit der Veröffentlichung im FT und diesem Forum reicht mittlerweile...

    So ein Forum hat schon "Macht". Wobei FT bei AZ schon mehr Macht hat :wink: .
     
  17. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    @suzuki: du hast natürlich völlig recht! genauso würde ich es auch immer machen (abgesehen davon, dass ich jurist & volljurist bin :lol: .) aber viele dieser "schnellbucher" haben weder erfahrung/standing, keine cc (oder credit) und lassen sich leicht bluffen. :wink:
    @dreschen: das mit der macht der/unserer foren überschätzt du wohl - je nach airline/buchungsportal.
    die gekonnte einschaltung der medien ist heutzutage der hebel oder quasi das geheimnis - vordergründig usa. das klassische beispiel für mich ist letztes jahr die riesen sas error fare in c ( einzelheiten weiß ich nicht mehr>>>siehe ft ). zunächst hat jedes sas und expedia "länderbüro" anders gehandelt und entschieden. dann haben die vielflieger im sas-land praktisch alle medien motiviert und eingeschaltet. dieser "druck" hat dann das headquarter von sas bewogen, die fale fares voll zu akzeptieren. die amis verstehen es wohl dann in ihrer lebensart generell besser, solche fares als ihren marketingvorteil "zu verkaufen/publizieren/promoten". :D
     
  18. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Dann präzisiere ich mal meine Aussage: Es sind in den letzten Jahren alle error Fares von den jeweiligen AIRLINES honoriert worden. Die Probleme mit den gecancelten Tickets scheinen immer von externen Buchungsplattformen verursacht worden zu sein.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Es liegt ja auch nahe, dass Reisebüros panikartig alles versuchen werden, um solche Tickets zu stornieren, schon aus Angst, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Man könnte so einem Reisebüro nämlich durchaus vorwerfen, dass sie als Reiseexperten (Fachleute) wissen müssten, dass es so einen Tarif nicht geben kann und dass sie ihn deshalb nicht hätten verkaufen dürfen. Unter Umständen könnte die Airline also die Differenz zum regulären Preis beim Reisebüro einfordern, oder einen Teil davon.

    Wurde das Ticket dagegen bei der Airline selbst gekauft, kann diese sich quasi nur selber haftbar machen. Außerdem sind Error Fares für die betroffene Airline oder Hotelkette eine gute Werbung. Wenn der Fall durch die Medien geht und sich der Pressesprecher hinstellt, um stolz zu verkünden, dass nun soundsoviele glückliche Bucher in der Lage sind, den außerordentlichen Service von Airline X oder Hotel Y zum Paradiespreis zu genießen, ist das doch eine tolle PR, vor allem, wenn das weltweit durch die Presse und die Foren geht. Der Gewinn kann dadurch größer sein als der Verlust durch das Sonderangebot.

    Man könnte Error Fares deshalb auch als Marketingtrick begreifen, quasi eine Abart des Guerilla-Marketings. Evtl. ist der eine oder andere Fehler gar nicht zufällig entstanden, sondern das Ergebnis einer gezielten Aktion, um einen leidenden Sektor des Marktes etwas anzukurbeln.
     
  20. larimar

    larimar Co-Pilot

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    Hallo,

    bin noch neu im Forum, habe aber schon einige Stunden im Mitlesen verbracht. Ist Informativ, macht Spaß und die Grinsmuskeln werden dabei auch gut gefördert...

    Habe einen Flug FRA nach JFK im April direkt bei Delta gebucht (Besten Dank an Peruaner!) Mit AA dann am nächsten Tag noch weiter in die Karibik... CC ist auch schon belastet. Aufgrund der Postings bin ich nun ein wenig Verunsichert. Meine Frage: Kann ich es sein das die mir das Ticket nicht anerkennen, wenn ich damit am Schalter steh?

    larimar
     

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