Downgrade Lufthansa Award Ticket von First in Business

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von BrennendesTriebwerk, 29. November 2014.

  1. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Nee ist alles ok. Ich freue mich nur für Lufthansa, denen würde es bestimmt viel besser gehen wenn alle so wie ihr denken würden. ✌️
     
  2. sowas

    sowas Gold Member

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    Ich glaube den meisten Menschen würde es besser gehen wenn sie ein wenig entspannter wären und sich nicht so sehr durch Gier und Rechthaberei leiten lassen würden. Aber ich weiss es gibt Leute die meinen es ist notwendig es "denen zu zeigen". Das gibt allerdings nur einen sauren sagen und schlechte Haut.
     
  3. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du hast theoretisch Anspruch auf eine Umbuchung auf den nächsterreichbaren Flug in der von Dir ursprünglich gebuchten Serviceklasse. Bietet LH keine FIRST mehr an, dann mit einer anderen Airline in F, sofern diese genau diese Strecke fliegt und Plätze verfügbar sind.

    Beispiel: FRA - BKK LH FIRST wird abgeschafft, Umbuchung auf TG F, sofern Plätze verfügbar, jedoch nicht FRA-SIN-BKK auf SQ.

    Akzeptierst Du die Beförderung in C wird die Meilendifferenz erstattet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2014
  4. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Respekt vor dieser Einstellung!
    Du bestellst einen 7er BMW und bekommst dann einen 3er Touring übergeben - die Differenz natürlich erstattet - und alles ist gut.

    Das dir der Händler damit das verkauft was ER gerade stehen hat und nicht das was DU wolltest nimmst Du hin?
     
  5. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    HIER steht nun es gibt eine Entschädigung in Geld und es gibt eine Richtlinie die dies regelt. Diese Richtlinie habe ich auch gefunden. Von dort aus gibt es aber nur noch Gerüchte.

    Die einen sagen es gibt bei Meilentickets Entschädigung in Geld da in der Richtlinie eine Entschädigung in Geld und nicht in Meilen genannt wird. Weiter gehen die Gerüchte das wegen des fehlenden Preises der günstigste F-Tarif genommen wird um die 75% zu ermittelt.

    Was ich auch gefunden habe war die besagte E-Mail seitens der LH. Sobald diese abgeschickt wird und die LH mehr als 14Tage vorher auf den Wegfall der First hinweist ist sie aus dem Schneider?! Egal ob es einen Beförderungsvertrag gibt oder nicht!?

    Daher suchte ich jemanden dem etwas ähnliches widerfahren ist denn es kommt ja in Mode das die First rausfliegt. Es muss doch mehrere geben die F gebucht haben und mit Geld oder Meilen bezahlt haben und denen so etwas bevor steht...?
     
  6. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Dieser User hingegen meint es gibt nur die Meilen zurück, da wären wir wieder bei dem 7er und dem 5er BMW. Die EU-Richtlinie findet keine Anwendung...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2014
  7. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Gibt es jemanden der eigene Erfahrungen hat?
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2014
  8. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Recht hast Du!
    Würden sich die Piloten mehr aufs Fliegen konzentrieren wäre deutlich weniger Chaos los - oder habe ich da etwas falsch verstanden?
     
  9. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Fact ist: Es gibt keinen Gerichtsfall, es gibt nur Vergleiche! Da die Airlines Angst haben hier einen Präzedenzfall zu schaffen und dann den Klägern Tür und Tor zu öffnen, einigen sie sich auf einen Vergleich. Wären sie sich sicher und im Recht, würden sie sicher keinen Vergleich anstreben ;)

    Das mit den 14 Tagen bezieht sich nur auf Annullation und hat gar nichts mit Downgrade zu tun.
     
  10. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Der Vergleich hinkt aber mehr als gewaltig. Ein Flug dauert max. 15h. Das Auto hast Du mehrere Jahre.
    Ausserdem ist beim Autokauf i.d.R. das Modell inkl. Motorisierung, Farbe und Ausstattung das Ziel. Bei einem Flug geht es darum von A nach B zu kommen und dies wird erfüllt. Ganz davon abgesehen wird, wie von MIG geschrieben, eine Alternative in F angeboten. Wenn man diese nicht möchte, hat man eben Pech gehabt.

    Ansonsten ist den Worten von "sowas" nichts mehr hinzuzufügen!
     
  11. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Der Fall von "SOWAS" ist ja klar, weil er die Alternative akzeptiert hat und es ihm zu mühsam war den Rechtsweg einzuschlagen.

    Hier geht es aber um diesen Fall: http://www.vielfliegerforum.de/reis...ard-ticket-first-business-395449/#post2780492

    und er hat nun mal bis jetzt keine Alternative in F bekommen! Also hat er Anrecht auf Kompensation, falls er will :shock: Leider muss man diese (wie vorher geschrieben) fast immer über den Rechtsweg einfordern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2014
  12. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Danke, das leuchtet ein. Von Vergleichen habe ich auch gelesen, mir war nur nicht klar wieso Vergleich und keine klare Regelung, nun gibt es eine einleuchtende Antwort.

    Da ich diese Frage als selbst Betroffener gestellt habe werde ich einfach abwarten und berichten wie es mir ergangen ist, dann werde ich nachliefern wie es mir ergangen ist, vielleicht hilft es dann ja anderen.



    Das
     
  13. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Hinkt der Vergleich wegen der Nutzungsdauer???
    Kann ich also im Umkehrschluss mich in die C setzen unabhängig von der gebuchten Klasse solange der Flug nur wenige Stunden dauert und ich von A nach B will?!

    Es ist m.E. in beiden Fällen klar definiert was gewollt war und was geliefert wurde.
     
  14. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und wenn BMW, warum auch immer, nicht liefern kann, hast Du die Möglichkeit: a) ein anderes Modell zu wählen oder b) vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen gibt es lediglich die Diff. zwischen dem bestellten und dem erhaltenen Auto bzw. den kompletten Kaufpreis zurück. Seit wann zahlen Automobilhersteller eine "Strafgebühr" / Kompensation, wenn sie einen Kauf-/Liefervertrag nicht erfüllen können?
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2014
  15. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Eigentlich ist es ja nicht so schwer oder :roll:

    Im einen Fall gibt es kein Reglement und im andern gibt es halt eins!

    Weil es in der Autoindustrie dies nicht gibt!

    https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung (EG) Nr. 261-2004.pdf

    :shock:
     
  16. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dir ist aber schon klar, wer diesen kruden Vergleich gezogen hat?! :roll:
     
  17. sowas

    sowas Gold Member

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    Wenn BMW die Produktion des 7ers vor der Auslieferung einstellt und mir der Händler die folgende Wahl gibt:

    - Vom Kaufvertrag zurücktreten
    - Einen 3er BMW mit Erstattung der Differenz
    - Einen Audi A8 allerdings zu einem späteren Liefertermin

    Was will ich mehr und was kann der Händler mehr tun? Wäre ich lieber F als C geflogen ? Natürlich deshalb habe ich es gebucht, aber wenn LH nun mal keine F mehr auf der Strecke anbietet dann habe ich mich fuer die fuer mich beste Lösung entschieden (in diesem Fall 3er BMW mit Erstattung der Differenz). Deshalb jetzt auf eine Entschädigung zu hoffen und meine Zeit und Energie darauf zu verwenden von LH "Vergeltung" zu bekommen finde ich albern.
    Sowas
     
  18. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Wie würdest du denn im Fall vom "BrennendesTriebwerk" entscheiden?!?! 8)
     
  19. sowas

    sowas Gold Member

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    Genauso. Das Leben ist zu kurz um sich ueber Banalitaeten aufzuregen. Was ist Dein Motiv zu versuchen eine Entschaedigung zu erhalten?
     
  20. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Mein Motiv "wäre" das zu fliegen, dass ich gebucht habe ;)
     

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