Downgrade SFO - MUC von C in ECO

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von alexxh, 20. Januar 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    Peter, mt Verlaub, aber dieses Beispiel ist doch an den Haaren herbei gezogen. Hier wird keiner sich mit einer derartigen Nische und den steuerlichen Auswirkungen dafür auskennen. :roll:

    Fakt ist aber, dass es klare Gesetze für die steuerliche Betrachtung von Dienstreisen für Angestellte gibt. An diese muss sich jedes Unternehmen, zumindest in der freien Wirtschaft halten. Und um es noch ein letztes Mal auf den Punkt zu bringen: Das Geld für den Downgrade gehört dem zahlenden Unternehmen und das zahlenden Unternehmen darf den ursprünglichen Flugpreis nicht mehr in vollem Umfang als Betriebsausgaben einsetzen ohne Steuerbetrug (wenn auch unwissentlich) zu begehen. Basta!

    Unwissenheit schützt übrigens im Geschäftsleben nicht vor Strafe.
     
  2. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Über die steuerlichen Aspekte sind wir uns einig, ansonsten war es halt die öD-Reisekostenrichtlinie, die ich als erste online gefunden habe, Richtlinien von Firmen wirst Du ja eher nicht im Web finden.
     
  3. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Die Pauschale wird vom AG versteuert.

    Bei Dienstreisen über das Wochenende (also Einsätze in USA oder Asien für einen längeren Zeitraum), übernimmt die Firma die Kosten fürs Hotel. Habe teilweise meine Ausflüge bspw. in den USA (Mietwagen, Flug) selbst bezahlt, aber Hotelkosten über die Reisekosten abgerechnet (diese waren natürlich unter denen unter der Woche am Einsatzort).
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Nun denn, deine erste Aussage hier war aber:

    Und das ist schlichtweg falsch. Für diese meine Aussage muss ich auch nicht im Web irgendwas finden, ich weiß es einfach. :roll:
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Okay, das passt auch zu meinem Verständnis. Hotel am Wochenende bezahlen wir für unsere Mitarbeiter einfach das gleiche Hotel, wie in der Woche (Wobei Weekend Raten manchmal niedriger, manchmal auch höher sind) und Spesen ebenfalls. Mitarbeiter bleibt ja nun mal nicht freiwillig irgendwo und muss sich immer noch irgendwie ernähren. Hin-/Rückflug aus USA macht keinen Sinn und deshalb gibt es diese Pauschalen auch erst gar nicht.
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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  7. Hupflinger

    Hupflinger Bronze Member

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    Sehe ich anders. Ich würde zeitnah und lückenlos dokumentiert dem AG mitteilen, daß entgegen der ursprünglichen Buchung ein Downgrade seitens der Airline durchgeführt wurde und dadurch ein unberechtigter geldwerter Vorteil entstanden ist. Den entsprechenden Betrag würde ich - sofern möglich - an der Firmenkasse einzahlen (Beleg) oder mir vom nächsten Gehalt abziehen lassen.
     
  8. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Bloss weil er ein grosser Arbeitgeber ist, ist der Oeffentliche Dienst noch lange kein Unternehmen. Und Pauschalen fuer Expats sind durchaus ueblich, (nicht nur bei Opel), um die Flexibilitaet der Expats zu erhoehen und Administration zu reduzieren. Im falle von Expats, macht ist dies auch steuerlich kein Unterschied, da es in beiden Faellen als Einkommen zu versteuern ist (abhaengig von dem Host Land des Expats natuerlich).

    Expat Verguetung hat aber nichts mit Dienstreisen zu tuen. Und es ist kaum davon auszugehen, dass es sich in der vom OP beschriebenen Situation um einen Heimflug eines Expats handelt.

    S
     

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