Downgrade von Business in Economy Lufthansa

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von tobiken, 15. August 2007.

  1. PVG

    PVG Bronze Member

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    So würde ich das nicht sehen.
    Soweit ich weiß, unterscheiden sich die Kompensationen nicht.
    Es soll nur zeitnah agiert werden, deshalb wird wohl schon am Check-in gefragt.
    Es stehen auch immer weniger Airlinemitarbeiter am Gate, und die sollen die Maschine pünktlich boarden und nicht "Krieg am Gate-last minute" spielen.
    Delays wegen Koffer-ausladen und unpünktlichem Start wegen downgrades und downloads in letztes Minute sind sowohl für Passagiere als auch für die Airline nichts Schönes :D
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Vielleicht sollte ich doch nicht mehr online einchecken... Wenn man so ein nettes sümmchen angeboten bekommt :mrgreen:
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Die Kompensation unterscheidet sich sehrwohl, die Airlines sind ja oft noch nicht einmal bereit die gesetzlich vorgeschriebene Kompensation zu zahlen wenn man unfreiwillig downgegradet wird.

    Rein rechtlich steht dir beim downgrade 1, der Preisunterschied zwischen dem gezahlten/gebuchten Ticket und 2. 75% des Preises des gebuchten Ticktes zu.

    Nehmen wir an du hast ein Ticket in die USA fuer 2500,00 gebucht, und du wirst auf einer Strecke downgegradet ergibt sich, bei einem angenommen Eco Preis von 600 Euro folgende Kompensation:

    erstens der Unterschied zwischen 1250,00 Euro und 300,00 Euro = 950,00 Euro
    zweitens 75% vonn1250,00 Euro = 937,50 Euro
    Gesamt also 1887,50 Euro

    Bei entsprechend hoehren Preis fuer dein C/F Ticket wird die Sache fuer die Airline entsprechend unguenstiger fuer die Airline. Im Normalfall wird dir erst mal ein Gutschein und ein paar Meilten angeboten. Und es gibt genug Leute die sich fuer sagen wir mal 10000 Meilen und 800,00 Euro downgraden lassen. Daher wird erstmal versucht die Sache so "billig" wie moeglich zu erledigen.
     
  4. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Ich war auch schon vorher eingecheckt gewesen. Je nach Strecke muss man sich ja trotzdem noch den Boarding - Pass abholen bzw. das Gepäck abgeben. Da wird man dann ggf. auch gefragt, wenn man eigentlich schon eingecheckt ist. Kann aber sein, dass es dann kein involuntary downgrade mehr geben kann?!?
     
  5. PVG

    PVG Bronze Member

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    Wo findet man die "rechtlichen" Vorgaben?

    Ich finde nur:

    VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 11. Februar 2004
    über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall
    der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur
    Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

    Artikel 10
    Höherstufung und Herabstufung
    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder
    Zuzahlung erheben.
    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den
    in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
    weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
    von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen
    zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
    und den französischen überseeischen Departements,
    und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen
    1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins
    oder
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen,
    einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet
    der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen
    Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

    Wo finde ich was rechtlich Verbindliches, dass ich bei downgrade zusätzlich zu den oben beschriebenen Ausgleichszahlungen noch Anspruch auf die Preisdifferenz zwischen Eco-und Bussinesstarif habe?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Das ganze steht in Artikel 7 der Verordnung. Und ich habe tatsaechlich einen Fehler gemacht, weil ich nicht in der Verordnung nachgelesen habe, sondern nur nochmal kurz hier im Forum gesucht habe, dort stand das mit dem Preis Unterschied. Richtig ist vilemehr das zusaetzlich zu den 75% noch folgendes erstattet wird (wenn ich den die Verordnug richtig verstehe). Es gibt 3 unterschiedliche Ausgleichszahlungen 1. 250,00 Euro fuer Fluege bis zu 1500 KM 2. 400,00 Euro fuer Fluege zwischen 1500 KM und 3500 KM und dann 3. 600,00 Euro fuer alle Fluege ueber 3500KM
    In der Verordnung ist zusaetzlich geregelt das die Fluggesellschaften sich auch mit Passagieren auf freiwilliger Basis zu andern Konditionen einigen koennen. Und nach der genauen Studie der Verordnung mus ich meine Rechnung noch mal korrigieren, Ein unfreiwilliges downgrade EX USA von C nach Y bei einem angenomenen Ticketpreis von 2500,00Euro wuerde also folgendes bringen:
    75% von 1250,00 Euro = 937,50 Euro zzfl 600,00 Euro, macht also 1537,00 Euro
     
  7. PVG

    PVG Bronze Member

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    Artikel 7 bezieht sich aber auf Artikel 4 Nichtbeförderung :D

    Artikel 4

    Nichtbeförderung

    (1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz genannten Ausgleich zu gewähren sind.

    (2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.

    (3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.

    Artikel 7

    Ausgleichsanspruch

    (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

    a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

    b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

    c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

    Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

    Also darf man die Entschädigungen für downgrades und Nichtbeförderungen nicht zusammen rechnen, entweder du bist downgegradet oder nicht befördert worden.

    Meine Rechnung würde so aussehen : 75% von 1250,00 Euro = 937,50 Euro

    oder:
    3671 EUR /2 = 1835.50
    1835.50 x 0,75 = 1376, 63

    und bekommen haben Sie 1500.

    Dann passt doch alles!

    Grüße PVG
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Also ich verstehe es so das man die 75% und die entsprechenden 600,00 Euro bekommt. Den auch in Artikel 10 wird nochmals auf Artikel 7 verwiesen. Die Idee muss ja sein das die Fluggesellschaft ein wenig bei der Sache drauflegt um in Zukunft besser zu disponieren.

    In der Regel kostet ein guenstiges Eco Ticket immer weniger als 25% des C Tickets, daher waeren die unfreiwilligen downgrades immer ein Geschaeft fuer die Airline.

    Gibt es hier jemand der sich mir Reiserecht wirklich auskennt?
     
  9. PVG

    PVG Bronze Member

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    Aber wenn die Airlines in Zukunft nicht mehr überbuchen, fliegen sie ja mit leeren Sitzplätzen.
    Aus den USA gibt es beispielsweise eine No-Show Rate von 25%, ohne Überbuchung würden dann 75% der Passagiere 100% der Kosten tragen müssen, dann würden Tickets erheblich teurer werden, oder täusche ich mich?
     
  10. red star

    red star Platinum Member

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    Entweder gibt es Entschädigung für das Runterstufen oder für die Nichtbeförderung. In der EU- Verordnung ist ja vieles unklar geregelt, aber das ist ja nun eindeutig (und auch logisch). Die Frage ist doch vielmehr, was mit dem Preis des Flugscheins gemeint ist. Denn der Flugschein an sich ist ja das komplette Ticket, nicht nur ein Leg (siehe auch die einschlägig strittige Formulierung, Zitat:"Bitte beachten Sie, dass Ihr FLUGSCHEIN vollständig und in gebuchter Reihenfolge der gesamten im Flugschein eingetragenen Streckenführung abgeflogen werden muß." aus den LH T&C). So weit, so eindeutig. Vielleicht findet sich ja mal jemand mit Muße, der/die das dann ggf. durchklagt.
     
  11. floctiosus

    floctiosus Silver Member

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    Hallo,

    Wie setzte ich den Wert eines Award Tickets fuer Business an ?

    Ich brauche fuer die Berechnung der korrekten Entschaedigung ja einen Wert !

    Wie verhaelt man sich bei einem Zwangs Downgrade ? was ist ein gutes Angebot bzw was sollte man annehmen und was nicht ?

    Gehen wir mal davon aus ich habe einen Award Flug in C, Nordamerika - FRA.
    Economy fuer die gleiche Strecke haette 800 Euro gekostet.
    Jetzt werde ich auf einer Strecke downgegraded ( die 2. Strecke kann deshalb ja dennoch in C bleiben richtig ?)

    Gruesse
    Flo
     
  12. trichter

    trichter Platinum Member

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  13. frabog

    frabog Bronze Member

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    ist zwar etwas off-topic aber vielleicht trotzdem relevant:
    ich gehe mal davon aus, dass die meisten von euch tickets in C oder F nicht privat bezahlen sondern von ihrer firma bekommen. wie sieht das denn rein rechtlich aus wenn man das geld behält? das wäre doch eigentlich betrug, oder? sonst könnte ich doch auch ein C ticket, das ich von der firma bekomme einfach stornieren und mir selbst das billigste eco tickt kaufen. könnte mir vorstellen, dass einige leute so ihr gehalt verdoppeln könnten.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Kind, wenn du ein Ticket stornierst, geht das Geld doch immer an den zurück, der es gekauft hat, in diesem Fall also auf das Konto oder die Kreditkarte der Firma. :roll: Deine Firma ist dann sicher begeistert, wenn nicht gar gerührt, dass du ihr die Reisekosten voll erstattest und dir für die Geschäftsreise lieber ein Billigticket von deinem eigenen Geld kaufst. Employee of the Month dürfte dir sicher sein. ;)

    Beim Downgrade ist es anders, da wird dann ja einen Travel Voucher auf den Namen des Pax aus gestellt, sodass man damit wunderbar den Arbeitgeber betrügen kann, der großzügigerweise C (oder gar F) bezahlt hat. Was in der Praxis dann natürlich auch oft so gemacht wird, schließlich ist Undank der Welt Lohn.
     
  15. frabog

    frabog Bronze Member

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    1. UMBUCHUNG: ein bekannter von mir hat sein von der firma bezahltes C ticket geändert. es wurde durch die änderung des zielortes billiger und er hat sich einfach einen voucher ausstellen lassen, den er natürlich behalten hat. ist doch klar, dass dir LH lieber einen voucher gibt als das geld zurückzuerstatten. ausserdem gibt es doch viele mitarbeiter, die ihre reisekosten auf die eigene kreditkarte buchen und dann die belege einreichen. das geld geht dann also auf das eigene koto zurück.

    2. DOWNGRADE: das firmenreisebüro kann scheinbar auch nachträglich noch die flugklasse sehen. bei mir war es jendenfalls mal so, dass ich gefragt wurde warum ich ein innerdeutsches ticket in C gebucht habe (hatte mich aber selbst wg statuserreichung upgegraded). wenn man dann nachträglich sieht, dass du Y statt C geflogen bist, wird wohl niemand glauben, dass du keine kompensation bekommen hast.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Beim Downgrade bekommt man die Meilen für das gebuchte Ticket, das wird nicht geändert. Steht nur auf der Bordkarte, die man als erfahrener Betrüger dann natürlich besser nicht vorlegt.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Das sind nun aber alles Fälle, bei denen es die Firma versäumt hat, sich mittels entsprechender Verfahren vor den Übergriffen ihrer offensichtlich grundsätzlich kriminell veranlagten Mitarbeiter zu schützen.
     
  18. Schwabe

    Schwabe Silver Member

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    Schaut euch mal den aktuellen Focus auf Seite 190ff. an .

    Gruß
     
  19. kasi

    kasi Diamond Member

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    Gut mit Hilfe von Straftaten kann mann natürlich immer an Geld kommen. Aber wenn man ne Bank ausraubt, bekommt man dann gleich mehr Geld zusammen.
     
  20. TomSE

    TomSE Bronze Member

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    Deshalb ist bei uns die Buchhaltung anewiesen, vor der Auszahlung von Reisekostenerstattungen zu prüfen ob der Flug auch tatsächlich abzuprüfen ob der Flug auch so stattgefunden hat. Dazugehört auch das die Originalbordkarte mit einzureichen ist.
     

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