Durch Kreditkarte Meilen umsonst?

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von VictorVictor, 24. Januar 2008.

  1. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Den (versuchten) Betrug sehe ich hier nicht wirklich...wie kommst du darauf?

    R.
     
  2. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    hab zwar jetzt nicht nachgeschaut, wäre mir aber neu, dass ich z.b. bei sixt etwas "14 tage zurückgeben kann", versteh auch deinen denkansatz nicht (laie/jurist :lol: ). ok., kann bei den autovermietern normalerweise meinen mietvertrag kostenlos stornieren (bei sixti eben z.b. grade nicht, da zahle ich bei einem sogenannten "rücktritt vom vertrag" - bei holidayautos übrigens auch). das kostenlose stornieren ist aber kein gesetz - wie beim online-kauf von ware - sondern usos und ähnlich wie wenn karstadt meine ware freiwillig mit kaufpreiserstattung zurück nimmt.
    airlines, anwälte, ärzte, handwerker z.b. etc. verkaufen aber keine ware (zum anfassen, mitnehmen als eigentum etc.) sondern ihre reine, zukünftige Werk-/Dienstleistung. das ist rechtlich etwas anderes als ein kaufvertrag. im gesetz ist das deshalb anders geregelt; airlines etc. handeln jedenfalls dabei rechtmäßig. auch, dass ich z.b. ein billig-ticket gar nicht und f oder c tickets gegen volle erstattung des preises zurückgeben kann.

    @rostow: @epericolososporgersi hat zweifelsfrei recht. wenn ich etwas nur miete/tue/kaufe um mir allein dadurch einen anderen vorteil zu verschaffen (also kaufe pc mit cc allein deshalb um die meilen zu kriegen + geb den nie gewollten pc nach meilengutschrift zurück (in der absicht und hoffnung, dass ich die meilen behalte), dann ist das nach den strafgesetzen glasklar erstmal ein straftatbestand. ich hab den verkäufer getäuscht. ob es beweisbar ist, ist eine andere sache. wenn ich das aber zwei-, dreimal mache und erwischt werde, ganz sicher. :|
     
  3. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Bei Sixt wird man auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht aufmerksam gemacht, wenn man den Tarif mit Vorrausbuchungsfrist bucht (buchen würde). Ebenso wird man bei Sixti darauf aufmerksam gemacht, dass man nach 14 Tagen nicht mehr von der Anmietung zurücktreten kann. Da mir das vor einigen Tagen mal aufgefallen ist, folgt daher auch mein Denkansatz, da ich nicht wirklich einen Unterschied sehe zwischen einer per Internet abgeschlossenen Automiete und einem per Internet gekauften Flugticket :wink:
    Und daher auch die Frage, ob es für Dienstleistungen/Fluggesellschaften Ausnahmen beim Fernabsatz gibt.


    Hier die Bedingung des Sixt Frühbuchertarifs. Er wird von Sixt beworben als unflexibler Tarif, der nicht kostenlos umgebucht/storniert werden kann. Dennoch folgende Einschränkung:

    Die gleiche Bedingung gilt auch bei den absolut unflexiblen Sixti-Buchungen. Dort müsste ich aber eine Buchung bis zum Ende durchführen, das lasse ich lieber mal. ;)
     
  4. Wendy

    Wendy Bronze Member

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    Hallo,

    ich kann auf jeden Fall mal garantieren (nur ist dort das Sortiment eher nicht so hochpreisig, daß es sich lohnen würde), daß es bei Woolworth funktioniert: Ware mit CC bezahlen. Rückzahlungen werden IMMER bar gemacht, egal, welcher Betrag. Rückgabe ist IMMER möglich innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die nehmen alles zurück, auch mit der Begründung "Gefällt doch nicht".

    Allerdings findet sich im Laden kaum mal was, was die 50 Euro Grenze überschreitet - Weihnachten gab es mal ne WII... da habe ich gekauft (allerdings behalten ....).

    Wendy
     
  5. highflyer

    highflyer Platinum Member

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    Genau. Machst Du das das erste mal, sagen wir mit 5000 Euro, dann klappt das vielleicht. Ok, Du hast 5000 Meilen "umsonst". Aber beim 2. oder 3. mal wird das schon problematischer. Und wenn die LH das rauskriegt, kündigt sie Dir das Konto, behält alle Meilen ein, und erstattet Strafanzeige. Gleichzeitig informiert sie die Händler darüber, die auch Strafanzeige erstatten. Und das wegen ein paar Meilen? :roll:
     
  6. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    Ich dachte immer, hier im Forum sollte u.a. das Meilen sammeln diskutiert werden.
    Ich lehne es ab und würde es auch einigen anderen empfehlen, sich auf Diskussionen mit Leuten einzulasssen, deren Denken sich ausschliesslich darauf konzentriert,
    durch Schiebereien und Betrügereien Meilen zu erschleichen! Leider nimmt das hier im Forum überhand - Masse statt Klasse!
    Gruss Toby
     
  7. tanguito

    tanguito Bronze Member

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    http://www.dejure.org

    Mann lese § 312b BGB, dort Absatz 3, dort Ziffer 6

    Ergebnis: weder bei einem Automietvertrag noch bei einer Flugbeförderung hat man ein Rücktrittsrecht.
    es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man für alle Waren oder Dienstleistungen, die man online bestellt, ein Widerrufsrecht hat.

    Die weiteren Ausnahmen ergeben sich aus § 312d BGB, Absatz 4.

    viel spass beim nachlegen.

    insgesamt erinnert mich dieses Thema an die Kinderarbeit im Baumarkt :)
     
  8. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Danke für den Link! Genau das hatte ich gesucht.


    Dann räumt wohl auch Sixti das Rücktrittsrecht freiwillig ein:


    Der Sinn erschließt sich mir zwar nicht, ich muss aber auch nicht alles verstehen.
     
  9. fly4free

    fly4free Gold Member

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    ...und wie positioniert sich der Überweisungsservice auf das eigene Konto in diesem Umfeld ???
     
  10. mith

    mith Gold Member

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    Es werden immer weniger Händler, die Ware zurücknehmen und Geld auszahlen. Wahrscheinlich wegen diesem Missbrauch.
    Esprit Shop ist ein Beispiel dafür. Zwei Hosen gekauft, weil ich mich nicht entscheiden konnte - wollte eine zurückgeben und es gibt NUR STORE-CREDIT... noch so eine dumme Plastikkarte.
     
  11. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Na ja, es hat ja auch kein Shop interesse ohne Umsatz auch noch Miese zu machen:
    Kaufen, CC einsetzen, evtl. Payback abkassieren und dann nach ein paar Tagen die Ware zurückbringen und Barauszahlung wünschen.
    Zumindest auf den x % CC-Provision bleibt der Händler dann sitzen.

    Ok, bei Mediamarkt & Co trifft es ja keinen Armen, aber letztlich fliesst das dann wieder in den kalkulatorischen Mix ein und Alle zahlen (mal wieder) ein bisschen mehr.
    Aus den Folgen kann man eine prima Vorlesung für angehende BWLer machen...... :mrgreen:

    und auch noch mal die ernst gemeinte Frage eines Nicht-Juristen:
    Wie positioniert sich der Überweisungsservice auf das eigene Konto in diesem Umfeld ???
     
  12. monsterschradde

    monsterschradde Bronze Member

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    Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Man bekommt dafür, dass man über diesen kostenpflichtigen Service Überweisungen tätigt, Meilen gutgeschrieben. Wohin man dann überweist bleibt einem doch völlig selbst überlassen.

    Bei den Barauszahlungen handelt es sich um einen völlig anderen Fall, es werden Waren per Kreditkarte gekauft, was dem Händler Gebühren veruracht, in der Absicht diese sowieso nicht haben zu wollen und diese dann zurückzugeben, wobei am Händler die Kosten für die Transaktion hängen bleiben und man sich die Meilen auf Kosten des Hänlders holt.
     
  13. Tirreg

    Tirreg Diamond Member

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    Ich glaube, ich war noch nie in einem Woolworth. Wenn ich mir auf der Zeil in Frankfurt anschaue, was für Leute da rein- und rausgehen, wird das sicher auch so bleiben.
     
  14. fly4free

    fly4free Gold Member

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    Es ging mir auch nicht um eine soziale, sondern in der Tat um eine juristische Bewertung des Überweisungsservices an mich selber.
    Es handelt sich ja dabei zumindest implizit um einen Missbrauch des Systems im weiteren Sinne.

    Klar liegt der Preis mit 1.25% über "gewissen" Zeitschriften (0.62%) ist aber in beliebigen Mengen und Tranchen verfügbar.
    Lohnt sich aber wohl hauptsächlich zum Auffüllen von Meilen-Konten oder zur Generierung von Longhaul C & F

    Dennoch:
    Wäre wirklich mal interessiert, eine juristische Bewertung dazu zu hören.
     
  15. monsterschradde

    monsterschradde Bronze Member

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    Strafrechtlich müsste es sich meines Erachtens um Betrug handeln, da man den Händler vorsätzlich schädigt (dieser muss ja die Gebühren tragen).
    Bei Überweisungsservice hingegen kommt man für die "Kosten" die entstehen selbst auf, so dass niemandem ein Schaden entsteht.
     
  16. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    gib doch einfach die von lh m&m zurück - und schon hast du eine weniger von diesen "dummen plastikkarten" ;-)
     
  17. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    aber nicht in bezug auf z.b. die lh überweisungsaktion mit doppelten meilen.
    a) dürften die 1.25% commision generell nicht die kosten decken und b) die zweifach gutgeschriebenen meilen sind ja auch ein kostenfaktor.
    hierüber gab es ja im forum schon einen ausführlichen diskussionsthread. daraus ging hervor, dass lh/bayerische landesbank mit dieser aktion andere ziele verfolgen. jedenfalls nicht die, dass einige größere summen zwischen ihren konten reisen lassen - lediglich um meilen zu generieren und dies mit angabe von falschem "verwendungszweck" etc.. lh hat da ja auch warnungen an einige user ausgesprochen.
    ein möglicher straftatlicher tatbestand mag bei diesen überweisungen schon gegeben sein........
     
  18. htb

    htb Platinum Member

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    Entschuldigung, aber das ist doch quatsch. Die BL hat eine Aktion gemacht, und wenn man sich innerhalb der Vorgaben bewegt, kann einem strafrechtlich gar nichts passieren. An welcher Stelle hast Du die BL in Bezug auf Deine Abssicht, eine Überweisung auszuführen, getäuscht?

    Es wäre mir vollkommen neu, daß man um eine Überweisung ausführen zu dürfen, irgendetwas nachweisen müßte. Du hast recht: die BL hat vereinzelt User aufgefordert, die Überweisungen einzustellen, aber wer sich gewehrt hat, hat nie wieder von der BL gehört. Das einzige, was die BL hätte tun können, wäre ein Ausschluss vom Überweisungsservice, wie er von den AGBs vorgesehen ist. Aber das war ihnen wohl zu heikel.

    HTB.
     
  19. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    im endeffekt hast du wahrscheinlich recht. aber andererseits benutzten einige den ü-service eben nicht zum vorgesehenen zweck, übliche überweisungen auszuführen, sondern ganz allein um sich mit einer täuschung meilen zu verschaffen.
    damit ist lh auf jeden fall geschädigt. es läßt sich ja beweisen, wenn geld ohne grund einfach wegen meilen hin und her überwiesen wird. so ganz ohne ist der case nicht.....
    da es mir aber keiner zahlt, werde ich es sicherlich nicht juristisch "durchprüfen". ich frag mal lieber einen nur strafrechtlich bewanderten kollegen - der auch aus einer mücke einen elefanten macht. :lol: :lol: :wink:
     
  20. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    ah, du bist selbst jurist - JETZT verstehe ich einiges erst richtig ;-)
     

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