EasyJet-Flug Nizza-Berlin 29.6. - annulliert

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von smartgirl99, 5. Juli 2010.

  1. diddi4

    diddi4 Entdecker

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    In SFX steicht Easyjet munter jeden Tag mindesten bis zu zwei Flüge, heute sind es schon bis jetzt wiederfünf: Malaga, Paris zwei Flüge, Barcelona. Nizza. Palma de Mallorca über 7 Stunden Verspätung.

    Es streiken wohl die die französischen Fluglotsen. Alle Flüge von Tegel nach Paris fliegen, mit Verspätungen bis maximal 80 Minuten.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    In Spanien gibt es diesbezüglich ebenfalls Probleme, Verzögerungen und Ausfälle gen Südwesten sind dieser Tage nicht außergewöhnlich.
     
  3. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo!

    Easy Jet hat nun weitere Angaben zu den Gründen der Annullierung nachgereicht:
    "Am Flughafen von Nizza brach ein Brand an der Fluggastbrücke aus, weswegen das Gate an unserem Terminal geschlossen werden musste. Dadurch durften wir uns auch mit der Maschine dem Gate nicht nähern, oder Sie per Bus vom Terminal abholen.

    Als Fluggesellschaft haben wir leider auf die Entscheidungen, die vom Flughafen-Manager in diesem Fall getroffen werden, keinen Einfluss."

    Tja, ich bezweifle diese Aussage stark, da das Terminal sehr viele Gates hat und die anderen Flugzeuge weiter abgefertigt wurden. Und weshalb soll
    ein Flugzeug nicht alternativ auf einer Aussenposition stehen können, weil ein Gate gebrannt hat? So ein Feuer dauert, denke ich, nur kurz, da die Feuerwehr gleich zur Stelle ist und die akute Gefahr ist dann entsprechend gering. Danach ist es vorübergehend nicht einsatzfähig, nicht mehr und nicht weniger und keine ominöse Gefahr, um die eine Art Bannkreis gezogen wird, oder? Wieso sollte man nicht mit dem Bus am Terminal abgeholt werden? Die anderen Flüge starteten z.T. ja ebenfalls und planmässig von Aussenpositionen.

    Ich habe ein Formular der LBU ausgefüllt und bin gespannt, was es dort an Feedback gibt. Ich werde weiter bei EJ nachhaken. Für sonstige Ideen oder
    Erfahrungsberichte bin ich dankbar.
    Ausserdem wäre ich neugierig ob der ein oder andere Mitreisende dieses Fluges diese Beiträge hier verfolgt und eigene Erfahrungen mit dem EJ Customer Service gemacht hat.

    Danke+Gruss
     
  4. bartel

    bartel Silver Member

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    also ganz ehrlich, das finde ich sehr bedenklich! erstmal würde ich den flughafenmanager anschreiben und fragen ob es ein feuer gab. gleichzeitig würde ich die flughafenfeuerwehr anschreiben und fragen ob der vorfall gemeldet wurde, da easyjet dies meldet.
    sollte die behauptung von easy nicht korrekt sein muss das erhebliche konsequenzen haben!
    der rückflug nach berlin von nizza aus ist meines wissens der letzte flug des umlaufes. und den letzten beissen die hunde! wenn es vorher zu zeitlichen schwierigkeiten kommt muss der flug gecancelt werden. vielleicht hat die crew auch mehr lust auf nizza anstelle berlins?
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Auch wenn ich die Verärgerung wenn man von soetwas betroffen ist, durchaus nachvollziehen kann: Mit solchen unsachlichen und unfundierten Verdächtigungen sollte man sich doch zurückhalten können.
     
  6. diddi4

    diddi4 Entdecker

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    für alle Easyjet-Geschädigten ist diese Facebookseite eines Berliner Rechtsanwalts interessant. Er hat gegen Easyjet alle Kosten durchgesetzt (inklusive der Umbuchungskosten auf AirBerlin), auch die Entschädigungszahlungen und zwar für sich und seine drei Familienmitglieder!

    http://www.facebook.com/deinerechte
     
  7. bartel

    bartel Silver Member

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    @fenrir:
    zur sachlichen Aufklärung:
    ich bin früher sehr viel mit Easyjet ab Berlin geflogen. Das war nie ein Problem und immer zuverlässig. Im vergangenen Jahr veränderte sich das schlagartig! Und das betraf fast ausschliesslich easy Berlin. Zum Einen, weil Easy als Englische Gesellschaft keinen Betriebsrat akzeptierte. Zum Anderen, weil die Verträge in Britischen Pfund datiert waren. Das Pfund sackte nach unten. Die Unzufriedenheit bei der Belegschaft stieg extrem. Und dann begann der Dienst nach Vorschrift. So erzählte man mir es hinter vorgehaltener Hand. Fast jeden Tag gab es eine Streichung. Ich kann beide Seiten verstehen. Und ziehe meine Konsequenz indem ich Easy nicht mehr buche wenn ich zeitlich angewiesen bin! Aber: Wenn behauptet wird es hätte ein Feuer in einer Brücke Nizzas gegeben und man hätte nicht fliegen können möchte ich wissen ob dies stimmt. Das ist keine Kleinigkeit und schon gar keine Ausrede und gehört überprüft! Gerne möchte ich Dich kollegial darum bitten bei der Aufklärung und der Recherche mit zu helfen. Ich konnte nämlich nichts finden und auch meine Bekannten am Flughafen in Nizza wissen von nichts. Mehr Lust auf Nizza als auf Berlin ist ein Originalspruch mehrerer Easyflugbegleiter. In diesem Sinne hoffe ich können wir zusammen mehr zur Sache beitragen!
     
  8. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo @fenrir,
    gerne nehme ich dein Angebot an, diesem angeblichen Jetway-Feuer am Flughafen Nizza nachzugehen!

    Es gibt eben sehr viele Ungereimtheiten, die mich an diesem Feuer zweifeln lassen:

    1. Am Flughafen wurde der Flug erst kurzfristig (ca. 30 Min. vor Check-in-Schluss) annulliert. Manche hatten ihr Gepäck schon eingecheckt. Von einem Feuer haben wir nichts mitbekommen (und es wurde an diesem Abend auch nicht als Grund angegeben, da gab es nur Axelzucken). Es müsste also wenn, schon viel früher am Tag gebrannt haben. Genug Zeit, dem ankommenden Flieger ein anderes Gate oder Aussenposition zuzuweisen.

    2. Unser Flug wurde als einziger annulliert. Die anderen Flieger hatten nur Verspätung, wie üblich.

    3. Als Grund wurde mir vor einigen Tagen eine Flughafensperrung wegen Jetway-Brand genannt. Das war ja bereits unwahr. Erst als ich sagte, das dies nicht
    stimmen kann, kam die Einschränkung auf einen geschlossenen Jetway.

    4. Genau dieser Flug wurde bereits öfter gestrichen. Ein generelles Verspätungsproblem könnte also vorliegen - und in Nizza sind späte Flüge meines Wissens nicht erlaubt. Dann liegt die Vermutung nahe mit einer solchen Behauptung Entschädigungsforderungen zu entgehen.

    Es muss doch irgendein offizielles Dokument vom Flughafen Nizza geben, das dieser Flug nicht stattfinden konnte wegen eines Jetway-Brandes. Schon aus dem Grund, das man evtl. Entschädigungszahlungen zurückweisen kann. Gibt es da vielleicht irgendwelche Vorschriften?

    Mein Französisch ist leider sehr schlecht, ich befürchte jedoch, das ich auf einglisch am Flughafen Nizza wenig ausrichten kann. Hat da jemand schon Erfahrungen sammeln können? Und ist das LBA evtl. ein Ansprechpartner um zu recherchieren weshalb ein Flug annulliert wurde?

    Danke+Grüsse
    smartgirl99
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich glaube nicht, dass EJ regelrecht luegt. Der Jetway wird schon gebrannt haben. Die Frage ist nur, welche Auswirkungen das hatte. Hier sind die Info von EJ wahrscheinlich unvollstaendig. Ich vermute, es kam aufgrund des Brandes zu Verzoegerungen und die Folge war, dass der Rueckflug nicht mehr in die Regelarbeitszeit gepasst hat. Das ist moeglicherweise der Grund, warum das eine Woche zuvor auch schon passiert war. Ausserdem hat EJ das in der ersten Antwort als Grund mit angegeben.
    Wenn dem so ist, kann das eigentlich nur bedeuten: EJ plant auf Kante: kommt es zu Verzoegerungen, muss der Flug gecancelt werden.
    Meines Erachtens muessen Airlines unerwartete Verzoegerungen durch Stoerungen des Flughafenbetriebs mit einkalkulieren.
    Die Annullierung wuerde dann nicht auf einem unvermeidbaren aussergewoehnlichem Umstand, sondern auf einem Organisationsverschulden von EJ beruhen.
    Fuer meine Vermutung spricht auch, dass die anderen Flugzeuge abgefertigt wurden. Das EJ-Flugzeug wird sicherlich auch die mitgebrachten Passagiere irgendwie ausgeladen haben. Es ist nicht anzunehmen, dass das EJ-Flugzeug zu keinem Zeitpunkt beladungsfaehig war - Jetway-Brand hin oder her.
    Eine Antwort des LBA zur Feuerfrage waere aber schon noch interessant. Ggf. auch die vom Flughafenbetreiber. Falls das alles nichts bringt, wuerde ich die Entschaedigungsforderung an die deutsche Niederlassung richten, mit Fristsetzung, Androhung, den Rechtsweg zu beschreiten und juristischer Argumentation, die ich gern zuliefere (time permitting).
    Sir
     
  10. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo,
    EJ antwortet mir zur Zeit auf konkrete Fragen nur mit allgemeinen Antworten zu ihren Geschäftsbedingungen.
    Entweder Taktik oder die Call-Center-Mitarbeiter erfassen nicht den Inhalt meiner Fragen. Ich warte nun noch
    eine Antwort ab, dann bleibt wohl nur noch Klageandrohung.

    Von der LBU habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Das Formular habe ich vor 10 Tagen gemailt. Hat jemand
    Erfahrung gemacht wie lange es dauert eine Antwort zu bekommen?

    Grüsse
    smartgirl
     
  11. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Bei uns wurde auch der 21.10 Uhr Flug von Nizza nach Berlin gecancelt und wir konnten erst zwei Tage später nach Hause fliegen. Zwei Stunden hat man uns noch hingehalten, dann durften wir schon bis zur Flugzeugtür vorlaufen ... dort kam dann die Meldung (auf französisch), die Crew hat zuviele Überstunden und fliegt nicht mehr. Am Schalter von Easyjet brach das totale Chaos aus und einen Tag später wurden wir in Nizza auch noch ausgeraubt .. alle Papiere, Kreditkarten etc. weg ... :mrgreen:
     
  12. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    PS: Großzügigerweise durften wir dann ohne Papiere nach Hause reisen, weil Easyjet uns ja bereits einmal kontrolliert und auf zwei Tage später umgebucht hatte. Da waren sie dann wirklich mal flexibel und uns blieb der Gang zur Botschaft und ein damit verbundener noch längerer Aufenthalt erspart. Die Vorlage einer Anzeige bei der Polizei reichte Easyjet aus.
     
  13. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Tja, es scheint, der 21:10 Flug von Nizza nach Berlin ist was für Zocker ... ich habe von etlichen Annullierungen gelesen. An welchem Tag fiel eurer aus?
     
  14. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Unser Flug sollte am 06.05.2010 stattfinden, geflogen sind wir am 08.05.2010. Ich habe gestern über die Internetseite von Easyjet eine Forderung auf Schadensersatz gestellt, nach den Richtlinien der EU pro Person 250 Euro. Womit ich nun gar nicht gerechnet habe, es kam sofort eine Antwort mit einer Referenznummer. Jetzt sind wir sehr gespannt wie es weitergeht, denn alle Einschreiben an diverse Anschriften von Easyjet haben wir zurückerhalten, Vermerk: unbekannt.

    Dankeschön für den Tip mit der Internetseite von Easyjet, das hätte man ohne die hilfreiche Anleitung niemals gefunden!
     
  15. smartgirl99

    smartgirl99 Lotse

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    Hallo.
    Nun bekam ich auf wiederholte Nachfrage welche aussergewöhnlichen Umstände zur Annullierung meines Fluges führten folgende Antwort von EJ:

    "Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund des erhöhten Mailaufkommens verzögern sich die Antwortzeiten unseres Kundendienstes leider beträchtlich.

    Wir koennen nichts anderes tun als in der Cancellation Liste nachschauen was mit Ihrem Flug los war. Diese Liste wird
    von den zustaendigen Flughafenbetreiber, anhand der Angaben der verschiedenen Fluggesellschaften gefuehrt.

    EZY 4546 L 29JUN Tu NCESXF zu diesem Flug steht in dieser Liste folgendes: Due to NCE Airport closure ( Jetway
    Fire ) resulting in Crew OOH auf deutsch heisst das : Wegen Schliessung des Flughafen von Nizza ( Jetway Feuer )
    kam die Crew ueber die zulaessige Arbeitszeit. Primaerer Grund Jetway Feuer = aussergewoehnlicher Umstand

    Sekundaerer Grund = immer noch aussergewoehnlicher Umstand. Somit entfaellt die EU-Entschaedigung.

    Ich Entschuldige mich fuer die zwischenzaeitlichen anderslautenden Mitteilungen einiger meiner Mitarbeiter. Ich hoffe
    Ihnen mit dieser Angabe gedient zu haben."

    Tja, die Antwort habe ich bereits vor einigen Wochen erhalten... das mit dem sekundären Grund ist neu, aber
    erscheint mir ja nicht sehr stuchhaltig zu sein....

    Vom LBU noch kein Feedback.

    Vom Flughafen Nizza eine Nachricht in französisch:
    "Je vous confirme que le vol EZY n° 4546 a été annulé le 29 juin mais pour un motif qui est suppression de la rotation.

    Cette annulation est sans rapport avec l'incendie passerelle qui avait eu lieu en début d'après midi le même jour."

    Das muss ich allerdings noch entschlüsseln, freue mich aber falls jemand mit besseren Französisch-Kenntnissen das machen könnte.
    Meine Frage hatte ich übrigens auf englisch geschrieben... soweit zu den Sprachkenntnissen des Servicepersonals am internationalen
    Flughafen Nizza ....

    Grüsse
    smartgirl
     
  16. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo Smartgirl99,

    das mit der Crew-Dienstzeitüberschreitung ist Dir doch auch schon mitgeteilt worden. Ich habe sowohl beim Jetway Fire als auch bei der Crew-Dienstzeitüberschreitung Zweifel, dass sich Easyjet damit entlasten kann. Was das Jetway Fire angeht, hast Du selbst gesagt, dass andere Flüge abgefertigt wurden. Was die Crew-Dienstzeitüberschreitung angeht, so musste Easyjet Vorsorge treffen, damit das nicht passiert. Schließlich ist das Problem, wie sich aus diesem Blog ergibt, schon öfter aufgetreten, siehe Susi Sorglos.

    Also eigentlich ist es jetzt egal, was da von LBU noch kommen könnte.

    Du solltest entweder jetzt eine Klageandrohung an die deutsche Niederlassung schicken oder gleich Klage erheben. Im letzteren Fall musst Du die Nerven behalten. Denn Du musst 75,- EUR Gerichtskosten vorschießen. Die kriegst Du wieder, wenn Du den Prozess gewinnst, wovon ich ausgehe. Eine Garantie gibt es natürlich nicht. Verlierst Du, bleibst Du auf den 75,- EUR sitzen und musst noch die gegnerischen Prozesskosten tragen. Das wären ca. 90,- EUR und ggf. weitere Reisekosten des gegnerischen Anwalts. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, wärst Du natürlich auf der sicheren Seite. Aber wie gesagt, das Risiko hier zu verlieren, ist gering. Bei der Formulierung der Klage kann ich unterstützen. Wenn es wie bei mir läuft, dann wird EJ die Klage anerkennen. Es kommt dann noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung. Die Klage könnte z.B. beim AG Königs-Wusterhausen eingelegt werden, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn Du in Berlin wohnst.

    Ich persönlich würde eigentlich gleich zur Klage übergehen. Die Variante, zunächst den billigeren Weg über die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids zu gehen, würde ich nicht empfehlen. Nach meiner Erfahrung werden die Anwälte von EJ ohnen zunächst widersprechen, so dass das Verfahren dann doch vor dem Gericht anhängig würde.

    Wenn Du aber die softere Methode fahren willst, schreib eben an die deutsche Niederlassung. Adresse: easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin. Bearbeitet wird der Fall vermutlich sofort von den deutschen Anwälten von Easyjet. Das sind CMS Hasche Sigle in Köln.

    Der Brief sollte folgendermaßen strukturiert sein.

    Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit mache ich gegen Sie Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 a) der VO 261/2004 geltend.

    Zum Sachverhalt: . . ."
    Im Sachverhalt muss Flugnummer und Datum vorkommen. Und natürlich die Tatache der Annullierung.
    Außerdem schilderst Du, wann und wie oft Du Dich bereits an den Customer Service gewandt hast.

    Dann könnte der Text etwa so weitergehen:

    "Die Geltendmachung der Entschädigung beim Customer Service war bisher erfolglos. In der Email v. . . . berief sich der Customer Service auf das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands, da der Jetway gebrannt habe und die Crew-Dienstzeiten überschritten worden seien.

    Der Brand eines Jetway stellt keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der VO 261/2004 dar. Nach der EuGH-Rechtsprechung können nur Vorkommnisse zu einem außergewöhnlichen Umstand führen, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (Urteil v. 22.12.2008, Rs. C 549/07 „Wallentin-Hermann/Alitalia „). Die Airline haftet daher für alle in ihrer Risikosphäre liegenden Umstände. Dazu gehören auch Störungen im Flughafenbetrieb.
    Die Annullierung war zudem nicht unvermeidbar i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der VO 261/2004. Der Brand eines einzelnen Jetways lässt zahlreiche andere Möglichkeiten, Passagiere an Board zu nehmen. Auch andere Flugzeuge vor und nach dem Abflugstermin des Easyjet-Flugs wurden an diesem Abend abgefertigt. Ich kann nicht sehen, wieso der vom Customer Service als außergewöhnlichen Umstand geltend gemachte Jetway-Brand dazu geführt haben soll, dass der Flug annulliert werden musste.

    Soweit die brandbedingte Verzögerung die Dienstzeitenübschreitung bei der Crew verursacht hat, und erst dieser Umstand zur Annullierung führte, entlastet dies Easyjet ebenfalls nicht. Einer Airline kann zugemutet werden, für diesen Fall Vorsorge zu treffen, vgl. AG Frankfurt/M, Urteil v. 13.02.2007, 30 C 2192/06. Dies insbesondere, wenn sie mit verzögerungsbedingten Dienstzeitenüberschreitungen rechnen muss. Das aber scheint mir hier der Fall gewesen zu sein. Nach meinen Recherchen kam es zu einer Annullierung desselben Fluges auch an anderen Tagen, wobei auch diese zumindest teilweise mit Dienstzeitenüberschreitungen zu tun hatten. Die Problematik muss bei Easyjet also bekannt gewesen sein. Gleichwohl hat Easyjet offensichtlich nicht für Abhilfe gesorgt. Ich bezweifle daher, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat, der zu einer nicht vermeidbaren Annullierung geführt hat.

    Bitte zahlen Sie 250,- EUR auf mein Konto bei der . . . . Sollte der Betrag nicht bis zum . . . auf mein Konto eingegangen sein, werde den Rechtsweg beschreiten. Außerdem behalte ich mir die Geltendmachung von Verzugsschäden vor."

    Sir
     
  17. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Hier meine Antwort von Easyjet:

    Sehr geehrte Frau ...

    Ich möchte mich vielmals für die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage entschuldigen. Die extremen Witterungsbedingungen in einigen Teilen Europas haben zu vielen Störungen im Flugverkehr geführt, was sich auch auf die Anzahl der eingehenden Kontakte, schriftlich oder per Telefon, ausgewirkt hat. Wir können Ihnen aber versichern, dass dies nicht der übliche Standard ist.

    Nach Einsicht Ihres Falles konnte ich feststellen, dass dieser bereits von einer Kollegin bearbeitet und beantwortet wurde.

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung haben.

    Nach sorgfältiger Prüfung musste ich feststellen, dass weder unsere Geschäftsbedingungen noch die gesetzlichen Regelungen für Ihren Fall anwendbar sind bzw. zutreffen.

    Es tut mir sehr Leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann. Ich kann Ihnen aber gerne mit einem Schreiben für Ihre Reiseversicherung behilflich sein, sollten Sie dies wünschen.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Amyli von Gersdorff
    easyJet Kundenbetreuung
     

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