Easyjet Neapel-Berlin 21./22.8.10 - Nebenkläger gesucht

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von ecco_giorgio, 4. September 2010.

  1. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Sir

    Melde Dich mal bitte unter meiner Mailadresse. Danke.
     
  2. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    So, da nun das Verfahren abgeschlossen ist, möchte ich nach einer längeren Pause berichten, wie es gelaufen ist.

    Ej hat sich auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. Ich habe ca. 80% meiner Ausgleichzahlung erhalten. Ich hatte nur für mich persönlich in eigener Sache geklagt und vom durch Ej beauftragten RA auch die Zahlung für weitere drei Mitreisende meiner Familie erhalten.

    Ej geht es darum unbedingt einen Prozess zu vermeiden, den sie aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren würden. Die Gefahr für Ej ist, dass so ein Präzedenzfall geschaffen würde und ein Klageansturm entstünde.

    Der erste Vorschlag vom RA ist immer eine Zahlung unter Vorbehalt. Vorbehalt deshalb, weil Ej eine Klärung vor dem Europäischen Gerichthof beantragt hat. Die Klärung wird im August 2011 erfolgen. Sollte Ej wider Erwarten Erfolg haben, so müsste das Geld zurückgezahlt werden. Ich glaube zwar nicht an den Erfolg der Airline, aber lasst den Vorbehalt sicherheitshalber streichen.

    Ich habe die Dinge telefonisch mit dem RA ausgehandelt. Habt genug Selbstbewusstsein und macht es genauso. Die entsprechenden Paragraphen und Gerichtsurteile, die hier etliche Male im Forum diskutiert wurden, solltet Ihr gelesen und verstanden haben.

    Lasst Euch nicht durch das AG-Urteil Nürtingen irritieren, welches Ej gerne zitiert. Da muss nur ein kleiner Amtsrichter etwas die europäische Rechtssprechung fehlinterpretiert haben. Das Ding ist lächerlich. Es gibt Dutzende anderer Urteile, die Ihr im Internet findet oder vom Gerichtsserver abrufen könnt.

    Dann arbeit Ej mit noch einem kleinen Trick, indem Ej einen Zeugen aus London laden will. So befürchtet der Klagende die kosten tragen zu müssen und zieht eingeschüchtert die Klage zurück. Alles Blödsinn, frei nach dem Motte: "Gut gebrüllt Löwe".

    Ich stehe mit mehreren Leuten des Forums in privatem Mailkontakt. Alle haben Klage eingericht. Eine Klägerin scheint nun sogar die gesamte Ausgleichszahlung nebst Gerichtsgebühr im Rahmen der außergerichlichen Einigung zu erhalten. Diese beträgt im übrigen nur 35,- €, wenn die Klage zurückgenommen wird..

    Wenn Ihr noch fragen habt, dann postet hier. Ich helfe gerne. Dann gibt es auch noch Profis wie "Sir", die auch gerne unterstützen. Dem ich übrigens an dieser Stelle für seinen Rat danken möchte.
     
  3. Fritz66

    Fritz66 Entdecker

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    Gratulation! Da kannst du ja gelassen in die Feiertage gehen.

    Meine Klage auf Ausgleichszahlung wegen verspäteten Fluges ist anhängig, mittlerweile wurde mir mitgeteilt, dass EJ ebenfalls die von dir genannte Kanzlei in Köln beauftragt hat. Ich werde demnächst in einem eigenen Thread berichten.

    Allen eine schöne Weihnachtszeit.
     
  4. cookie

    cookie Einsteiger

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    Hallo,

    auch ich habe für mich und meine Familie (insgesamt 4 Personen) gegen easyjet geklagt. Wir haben uns jetzt außergerichtlich verglichen, 80 % der Forderung + Kostentragungspflicht auch zu 80 %). Warte jetzt nur noch auf die Rückerstattung der Gerichtskosten. Ich kann nur jedem raten, den Klageweg einzuschlagen. Ich arbeite in einer RA-Kanzlei und durfte daher den Briefkopf meines Chefs nutzen. Das wirkt ja immer besser, wenn man mit einem Anwalt kommt. Bei uns war es dann so, dass plötzlich Geld auf dem Konto meines Chefs war, bevor wir überhaupt einen Vergleich geschlossen hatten. Das war schon witzig. Da ich aber keinen Vergleich mit Vorbehalt abschließen wollte, sind wir auf 80 % der Summe runtergegangen. Es hat sich auf jeden Fall gelohnt. Ich würde jederzeit wieder klagen. Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mal vor Jahren mit Iberia und da hat es ein ganzes Jahr gedauert, bis sie endlich meiner Hartnäckigkeit nachgegeben haben.

    cookie
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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  6. Fritz66

    Fritz66 Entdecker

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    Die 80% sind eine außergerichtliche Verhandlungssache zwischen Kläger und Beklagter.
    In meinem Fall (3,5h Verspätung vor fast genau einem Jahr) hatten sich die easyJet-Anwälte nach meiner Klage ebenfalls wie von Sir beschrieben auf eine andere Interpretation des EuGH-Urteils berufen und eine Zahlung der Entschädigung unter Vorbehalt der Rückzahlung bei geänderter Rechtssprechung angeboten. Dies habe ich schriftlich abgelehnt und nun die volle Entschädigung zzgl. Zinsen erhalten.
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    Zu dieser außergerichtlichen Großzügigkeit besteht zumindest beim AG Königs Wusterhausen eben kein Anlass, weil das Gericht sowieso nicht bis zur EuGH-Entscheidung aussetzen wird, sondern (gegen Easyjet) entscheidet.
     
  8. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

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    Herzlichen Glückwunsch Euch allen, die hier Erfolge verbuchen konnten.

    Auch, wenn ich selber überhaupt nicht nie betroffen war, möchte ich auch Sir danke, aber auch vielene anderen, für ihre Berichte und ihre "Laien-Beratung" ("Laie" deshalb, damit nicht jemand auf die Idee einer Abmahnung kommt).

    Meine ihr habt dazu beigetragen, dass Recht und Gerechtigkeit in unserem Staat weiter praktizierte Realität sein muss!

    Wenn ich aber Eure Berichte lese, die Antworten Ihres Gegners, das was ihr in Bezug auf Verhaltung und dem Aufbau von Drohkulissen schreibt, dann wird aber auch sehr schnell klar, dass sich wohl ein Grossteil von Geschädigten, so einschüchtern lässt!

    Ohnehin werden die allerwenigssten Menschen selber klagen. Wenige werden oder können auch so selbstständig recherchieren, dass sie solche Diskussionn wie hier finden. Auch gehört dazu ein gewisses rechtliches Interesse, sonst schafft man es wohl kaum schlüssig zu argumentieren.

    DIe Beauftragung eins Anwaltes wäre die Alternative. Aber angesichts eines so grossen Kostenrisikos werden da viele zurückscheuen, was verständlich ist.
    Denn damit ist auch noch lange nicht gesagt, dass der beauftragte Anwalt auch so in der Materie drin ist, dass dann höchstwahrscheinlich gewonnen wird.
    Auch eine Rechtsschutzversicherung, wenn dieses überhaupt hier eintritt ist nur eine kleine Sicherheit, weil die meisten Versicherung dazu übergeben, schon beim zweiten Fall in 5 Jahren zu kündigen.

    Hier wär es sicherlich sehr hilfreich, wenn man eine Art Selbsthilfeverein gründen würde. So liesse sich auch mit vertretbarem Kostenrisiko, und einer noch höheren Wahrscheinlichkeit als beim Anwalt an der Ecke, das Recht des Einzelnen, gegen das ungerechte Rechtsverständnis von grossen Firmen, durchsetzen.
     
  9. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Freut mich, dass nun auch Fritz66 sein Geld bekommen hat.

    Ich glaube, ein Selbsthilfeverein ist nicht nötig, denn wer sich die Zeit nimmt, sich hier im Forum sachkundig zu machen, der findet alle Hinweise, um in eigener Sache zu klagen. Eine gewisse Eigeninitiative ist doch zumutbar, zumal bei Erfolg das Selbstbewusstsein ungemein steigt. :p

    Mir ist hier auch geholfen worden und ich habe fünf weiteren Betroffenen geholfen und alle haben 80% und einer sogar 100% der Forderung erhalten. Ein echter Schneeballeffekt. :lol:

    Ich freue mich schon auf meinen nächsten EJ-Flug mit gleichen Zeiten und gleichen Flughäfen. Mit etwas Glück verpätet sich EJ wieder um einen Tag. Das bessert wahrlich die Reisekasse auf. Sogar die Flugnummern sind die selben. Ich bräuchte alse nur noch das Datum im Klageantrag ändern. :twisted:
     
  10. Fritz66

    Fritz66 Entdecker

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    @ecco_giorgio:
    Dem kann ich nur zustimmen. Danke auch an dich für deine Unterstützung.

    Verspätung um einen Tag ist schon ärgerlich. Gut 3h reichen aus, um ein Wochenende zu refinanzieren. 8) Aber lieber bin ich dennoch wie geplant zu Hause.
     

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