Easyjet: Entschädigung? Du meinst ein Gericht in Lambaréné, Moyen-Ogooué (Gabun)? Warum sollte es? Da ging's doch um weitaus wichtigere Sachen. Im Ernst: Selbstverständlich kann man vor jedem Gericht mit Urteilen aus anderen Ländern mit ganz anderer Gerichtsbarkeit (und meist auch Gesetzen) "argumentieren" - aber die Urteilsfindung wird sich natürlich in aller Regel an den jeweils geltenden Vorschriften orientieren. Hier in Thailand werden sicherlich nicht europäische Grundsätze zur Grundlage von Entscheidungen gemacht, wenn sie nicht im thailändischen Gesetz Einzug gehalten haben (und umgekehrt ja auch nicht). Wie oft haben in Deutschland schon Leute versucht, in Gerichtsprozessen mit (zum Beispiel) "Vorschriften der Scharia" zu argumentieren - sie wurden in aller Regel (weil sie mit dem deutschen Rechtsverständnis einfach nicht in Einklang zu bringen waren / sind) abgewiesen. Aber wie oben schon gesagt: Es bleibt den Einzelnen überlassen, es zu versuchen.
Soweit es die Fluggastverordnung der EU betrifft: ja, weil lt. Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes die Schweiz (wie Norwegen) die als nationales Recht übernommen hat.
Re: Easyjet: Entschädigung? Sorry, aber das ist blah blah und Unsinn. Soweit es um EU Recht geht, wird sich selbstverständlich jedes Gericht in Österreich mit einer deutschen (oder auch französischen,spanischen italienischen...) Entscheidung zur EU Richtlinie auseinandersetzen müssen. Ob es ihr folgt, ist eine andere Frage aber das ist bei deutschen Gerichten untereinander ja auch nicht immer der Fall. In Thailand wird sich TG mit der EU Richtlinie und dazu ergangenen Entscheidungen sehr wohl auseinandersetzen, weil sie viele Flüge ex EU anbieten, für die die Richtlinie auch gilt. Verklagt werden sie dann am Abflugort in der EU.
Re: Easyjet: Entschädigung? Ganz genau! Auch wenn das leider dem geballten jurstischen Fachwissen im Vielfliegerforum zuwiderläuft! Warum muss man eigentlich, wenn man von irgendwas keine - aber wirklich so gar keine - Ahnung hat, zu jedem Thema seinen Senf dazugeben? :mrgreen:
Easyjet: Entschädigung? Eben. Genau darauf zielten ja die Beiträge. :idea: Und so bleibt es (weiterhin - wie mehrfach geschrieben) den Einzelnen überlassen, es zu versuchen.
Re: Easyjet: Entschädigung? @Bali08: so werden Aussagen komplett aus dem Zusammenhang gerissen und ad absurum geführt.......ggf. um die eigene Haut zu retten oder eben um den Zähler hoch zu treiben! Such´s Dir aus!
Re: Easyjet: Entschädigung? Ist es auch.......aber was andere Menschen denken interessiert eine dicke Dame doch nicht! :mrgreen:
ach ja. das gericht schreibt auch recht schnell. die haben die mehrkosten, die ich vorab bezahlt habe, gleich wieder auf mein konto zurück überwiesen[/quote] Ja bin noch 'ne Antwort schuldig. Habe am 3.9.12 vom Amtsgericht EUR 50.00 zurückerhalten, d.h. EUR 25.00 hat das Gericht als anteilige Prozesskosten behalten. Dennoch, die ganze Sache hat sich gelohnt.