Will ja niemandem was unterstellen, aber der Verkäufer hier und der OP? :shock: Wenn sich jemand so dafür interessiert - kann das nur Zufall sein? :twisted: Wucher
Das wäre ja echt krass, wenn es stimmt. Genauso wie der Vogel, der hier neulich Meilen-Gutscheine aufkaufen wollte, um sie bei ebay teuer zu verkaufen :roll:
Wer dort sowas schreibt ... ..., dem ist auch zuzutrauen, hier zu posten (und dadurch für alle Fälle seine IP mitzuteilen). Clever halt. 8)
Das dürfte mit 99% Wahrscheinlichkeit stimmen. Indizenkette: Kuckt euch die Postings an. Da prahlt jemand, seinen ASUS für 330 Euro verkauft zu haben. Dann seht euch die Bewertungen (= abgeschlossenen Verkäufe) an, wo ein EEEPC für 326 + 9 Euro Wucherporto verkauft wurde, wovon wir noch ein Hermes-Porto abziehen, ziemlich genau 330 Euro Rest. Bingo. :evil:
Warum denn? Die Regelungen gab es doch auch schon vorher, der einzige Unterschied ist, dass jetzt ein fester "Srafkurs" festgelegt worden ist.
Nö, eben nicht. Darauf hoben wir hier ja eigentlich ab. Deshalb sind sie ja auch im PDF gelb unterlegt worden. Wenn allerdings selbst das nix nützt... :shock: :roll: :shock:
[quote="miles-and-points]Nö, eben nicht. Darauf hoben wir hier ja eigentlich ab. Deshalb sind sie ja auch im PDF gelb unterlegt worden. Wenn allerdings selbst das nix nützt... :shock: :roll: :shock:[/quote] Ich weiss nicht, warum Du geschockt bist...Lesen hilft immer weiter. Alles das, was Du aufgeführt hast, war auch schon vorher verboten. Kannst Du übrigens hier im Forum nachlesen, Du hast es ja oft genug vorgekaut. Jetzt wurde lediglich, wie von mir bereits erläutert, ein fester "Strafsatz" aufgeführt, und die bis dato gebräuchlichen Formulierungen, die noch einen gewissen Interpretationsraum zugelassen haben, wurden spezifizert. Dabei wurde im Prinzip aber nur der Wortlaut geändert, und nicht der Inhalt.
Wucher? Dazu gehört die Ausnutzung einer Notlage... Ich find's eher pfiffig -- wer solch ein Angebot kauft, zahlt eben für den Service. Ich habe sogar mit dem Gedanken gespielt, zum Vergnügen ebenfalls eine solche Auktion zu eröffnen. HTB.
Ja, das mit dem Lesen ist mir klar. Deshalb ja meine Beiträge (s.o.). Nein, eben nicht. Hab' ich auch oben schon ausgeführt. War zu schwer? Dann guck doch einfach noch einmal selbst in der Original-Quelle nach: Zur einfacheren Unterscheidung sind die neuen Regeln gelb unterlegt: http://www.miles-and-more.com/cdautils/ ... 496212.pdf :mrgreen:
Wenn es echt so schwer ist... ALT: Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziffer 2.4.7 gestattet ist. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen oder Prämien, NEU die Übertragung von Meilen entgegen Ziffer 2.1, der unberechtigte Erwerb von Meilen ALT sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen, Prämien oder Prämiendokumenten (sämtliche Fallgruppen dieses Absatzes werden nachfolgend als „Missbrauch“ bezeichnet). Also, was ist neu: Auch Übertragung und Erwerb werden nun explizit als Missbrauch bezeichnet. Das war aber vorher auch schon abgedeckt durch die "die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen, Prämien oder Prämiendokumenten". Also alter Wein in neuen Schläuchen.
ALT Miles & More Gutscheine und Voucher gelten als Prämiendokumente im Sinne dieser Ziffer 2.4.8. Bei vom Teilnehmer zu vertretendem Missbrauch behalten sich Lufthansa oder von Lufthansa autorisierte Dritte das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern. Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen. NEU Für den Fall, dass unter Einsatz missbräuchlich erworbener Meilen Prämien abgerufen werden, behält Lufthansa sich vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Meilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Die Höhe des Schadensersatzes pro Meile richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses anwendbaren Meilenverkaufspreis für den höchsten Staffelwert. Der jeweils anwendbare Staffelwert wird in den Miles & More Kommunikationsmedien bekanntgegeben. Dieses Recht behält sich Lufthansa auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist. Was wird gesagt: Wer Meilen kauft, muss dafür den (festgelegten) Satz bezahlen, falls sein nicht missbräuchlich erworbener positiver Kontostand nicht ausreichen sollte, den entsprechenden Meilenbetrag zu decken. Was wurde vorher gesagt? Wer Missbrauch betreibt (also z.B. Meilen kauft, siehe oben!!!), kann von LH zu Schadensersatz verpflichtet werden. Was ist der Unterschied (=neu)???? Richtig, der festgelegte Satz. Mal ganz davon abgesehen, können M&M die Regeln ändern, wie sie wollen: Der ebay-Handel wird nur abnehmen, wenn M&M etwas dagegen tut. Papier (und gelbe PDFs) sind gedulldig.
Die "unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen", nicht der "Erwerb" derselben, war schon vorher ein "Mißbrauch". Nun wurde (sehr geduldig ein weiteres Mal erklärt; fast so geduldig wie gelb eingefärbte PDF-Passagen) eben auch der Erwerb (selbst wenn man die so erworbenen Meilen nicht in Anspruch nimmt) als "Mißbrauch" gekennzeichnet. Noch einmal möchte ich das aber nun nicht mehr erklären (müssen), bitte. Bedeutet PDF möglicherweise "Pall die Faust" (in der Tasche)? Grüßle. :mrgreen:
Ist doch unerheblich, wen oder was er ausnutzt! Ich halte das Angebot trotzdem für zu teuer und habe ds hier kundgetan, unabhängig davon, ob du es gut oder clever findest. :wink:
Was z.B. ist denn genau mit "in Anspruch genommenen Prämiendokumenten" gemeint? Richtig, die Gutschrift desselben auf dem Konto, nicht die Einlösung von Meilen in Prämien. Der Begriff ist vieldeutiger, als Du meinst. Und was bedeutet es, wenn man den käuflich erworbenen Gutschein dann auf dem Konto gutschreiben lässt? Ein Missbrauch im Sinne der alten T&C. Also, im Westen nichts Neues. In anderen Worten: Der Kauf war auch vorher schon verboten. Und wie oben schon geschrieben, auch hier wurden die T&C einfach nur etwas "griffiger" gefasst, was etwaige Rechtstreitigkeiten mit Sicherheit einfacher für die LH machen dürfte. Dass es manche mit allen Mitteln versuchen, hat sich beim Fall Meilenkredit schon gezeigt. Warum auch. Keine Ahnung. Vielleicht gilt in Deinem Bundesland eine andere Rechtschreibung?!? Mal davon abgesehen: Von mir aus können die Leute bei ebay Prämienpreise kaufen, wie sie wollen. Wer 150 Euro für 15.000 Weltmeilen bezahlt, konkurriert sowieso nicht mir mir um meine präferierten Prämientickets...