Nein, muss er eben nicht, wenn ein "offensichtliches Versehen" vorliegt. Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst "an der Kasse" zustande (wenn man es denn so nennen will). Es gibt da immer noch diese "alten" Beispiele aus Juwelier- und Pelzgeschäft: Die Dekorateurin "vertut" sich im Preis, der 25.000-Euro-Ring geht trotzdem nicht für nur 25,00 Euro (wie von der armen Deko-MA´ín versehentlich ausgepreist) "weg". Und auch der Zobel für 999 Euro ausgepreist und mit einem Wert von 9.999 Euro bleibt beim Händler.
Absolut richtig, der folgenlose Angebotsirrtum bleibt bestehen ( bin selber Unternehmer ), jeder kann mal irren. Bei den von mir angeführten Beispielen handelt es sich aber nicht um Irrtümer sondern um absichtliche Irreführung des Kunden. Der Angebotsirrtum welcher das Zustandekommen des Vertrages verhindert muss nach Erkennen desselben sofort beseitigt werden. Bei meinem BMW Händler würde aber auch am nächsten Tag 14.999 Euro dranstehen... Und abgesehen von den seltenen Error-fares als Ausnahmen handelt es sich bei den Lockangeboten der Airlines um bewusste Abgebote, nicht um Irrtümer.
Vieles davon ist leider garnicht so weit hergeholt, mit Sicherheit werden die LCC vieles davon einführen. Denn für "Zusatzleistungen" dürfen Sie auch nächstes Jahr weiter extra kassieren. Allerdings wird es wohl im Laufe des Jahres 2009 eine weitere EU Verordung für den Luftverkehr geben die einige "standards" zwingend festschreibt. Augrund der komplizierten Materie wird dieses Gesetz leider nicht zum 1.1. in Kraft treten.
viewtopic.php?f=5&t=5990&p=108810&hilit=Wetten#p108810 Ich bin erstaunt, dass map wetten möchte (s.o.) Zur LH: ich bin bei den Angeboten und Preisen glücklicherweise (weil meistens fremdgebucht) nicht so firm. Ich erinnere mich aber an eine Anzeigenkampagne von vor geschätzten 1-3 Jahren, als sie "99€ durch Europa" oder sowas drucken ließen. Und angenehmerweise war der Endpreis dann tatsächlich immer so zwischen 97€ und 102€. Über die Anzahl der verfügbaren Plätze will ich nicht spekulieren (ich habe i.d.R. einen Platz bekommen, die Flugzeiten waren allerdings nicht immer optimal - was aber natürlich auch nachvollziehbar ist), aber hier wurde - im Gegensatz zu den Angeboten anderer Airlines - definitiv mit dem Endpreis geworben. Wie sich das dann zusammensetzt, ist mir doch letztlich egal - und dem wird Rechnung getragen. Begrüßenswert; ich kann mich aber an kein Beispiel erinnern, wo das bei der LH nicht immer schon so war. Oder?
Mußt Du nicht sein - ich möchte ja gar nicht. :wink: Noch dazu, wo's doch wirklich völlig unfair wäre, weil der Ausgang von vornherein schon feststeht.
Der BMW-Händler meines Vertrauens kennt noch den Posten der sog. "Überführungsgebühr". Auch nicht wirklich anders als "tax, fee, surcharge, baggage handling, etc." :evil: Bei VW wird die Überführungsgebühr sogar bei Werksabholung in Wolfsburg fällig... :roll: