Entschädigung für Umbuchung auf Bahn?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von vater_morgana, 20. Dezember 2010.

  1. Guest

    Guest Guest

    Naja, jetzt schweift die Diskussion aber in eine ganz andere Richtung ab!
    Dann lieber bei den Rentieren bleiben!
     
  2. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    MAP ist so still heute ... (mache mir schon Sorgen)
     
  3. Guest

    Guest Guest

    ich nicht! :lol:
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Lies doch einfach zuerst mal die EU-Verordnung, die hier nun schon mehrfach zitiert wurde.
     
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Wenn ein Pax für einen Flug eine gültige Buchung hat, rechtzeitig am Flughafen und in Besitz der Bordkarte ist/sein kann und trotzdem auf dem tatsächlich durchgeführten Flug nicht mitkommt, dann ist das wohl eine ÜBERBUCHUNG.

    Hier mal für die Freaks der Ausschnitt aus der Vorordnung:
    ÜberbuchungWenn Sie im Falle einer Überbuchung unfreiwillig von der Beförderung auf dem gebuchten Flug ausgeschlossen werden, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf Betreuungsleistungen wie oben bei "Verspätungen" aufgeführt. Außerdem wird Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel ihrer gebuchten Flugreise angeboten. Diese erfolgt zum frühest möglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Bahn:Gepäckträger?
    Vorbehaltlich verfügbarer Plätze können Sie stattdessen auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu ihrem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs- Hotel- und Transferkosten von Ihnen selbst zu tragen sind.
    Wenn Sie unfreiwillig oder freiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden, haben Sie das Recht auf einen Alternativflug, oder eine Erstattung und eine Ausgleichsleistung, die auch per Cheque oder Überweisung, oder, mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins erfolgen kann. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke und von der Ihnen angebotenen anderweitigen Beförderung: Bei Flugentfernungen
    bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 €,
    zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km beträgt sie 400 € und
    über 3.500 km beträgt sie 600 €.

    Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als 3 Stunden und bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung nur 50% der oben genannten Zahlungshöhen, d.h. also 125 €, 200 € oder 300 €.
    Sie haben keinen Anspruch auf oben beschriebene Leistungen, wenn Ihnen die Beförderung begründet durch eigenes Verschulden, aus Gesundheits-, oder Sicherheitsgründen, oder wegen fehlender oder unzureichender Reisedokumente verweigert wurde.

    So, jetzt sagt mir mal, wo da was von "aussergewöhnlichen Umständen" steht ??
    Ich lese daraus, dass 125 Euro auf jeden Fall fällig sind, und wenn der Zug mehr als 2 Stunden später als geplant am Zielflughafen (inkl. sämtlicher Bimmelbahnen die vom Hbf nach MUC fahren) ankommt, dann werden 250.- Euro fällig
    Übrigens dauert die Bahnreise im Idealfall 4:18h, wenn man Pech hat muss man in FRA aber 1 Stunde warten und mit ganz viel Pech ist der Zug auch nicht pünktlich.
    Angenommen, der Pax war 1 Stunde vor Abflug am Automaten, dann wäre er ca. 2:15h später in MUC gewesen.
    Weiter angenommen, er ist mit seiner vom Check-In Automaten gezogenen Bahnkarte sofort in den zufällig bereitstehenden Zug gestiegen, dann wäre er frühestens nach 4:18h in MUC, mehr als 2 Stunden verspätet (nämlich 2:03h verspätet). Daraus folgt, es wird die volle Entschädigung fällig!

    :arrow: Die große Preisfrage: Hat der Flug stattgefunden :?:

    .
     
  6. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ich kenne diese auswendig und war damit bereits mehrfach in Rechtsstreitigkeiten erfolgreich. Ich glaube eher Du kapierst sie nicht (wie übrigens diverse Juristen bei den Airlines sie nicht begreifen "wollen" und immer erst vom Richter überzeugt werden müssen). Die ablehnende Taktik der Airlines ist immer die gleiche; es klagen ja nur 5%.
    Im übrigen gibt es diverse höchstrichterliche "Auslegungen" der EU-VO 261/04 des EU-Gerichtshofes, denen sich der BGH meistens angeschlossen hat. Zumindest die Auslegung des Begriffes der "außergewöhnlichen Umstände" müsste doch so langsam bei jedem Rechtsverdreher in Deutschland angekommen sein. Schnee im Winter ist sicherlich nicht außergewöhnlich, zumal lange angekündigt.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Nein. Bahnfahrt zählt zu vergleichbaren Bedingungen. Taxi im Übrigen auch. Vergleicbar bedeudet, dass Du am Zielairport und nicht am Bahnhof ankommen musst (falls Du dies wünscht) und auch am Airport losfährst. Also: Gleicher Abreiseort und gleicher Ankunftsort. Im Übrigen sollte Dir ein Sitzplatz zugewiesen werden.
    Gib Dir mal ein wenig Mühe und nutze google. Dann findest Du Gerichtsurteile, die genau dies bestätigen!

    Hier noch mal ein Auszug aus einer RV Page:
    Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261.

    Es gibt 125 Euro wenn der Zug >2h Verspätung ankommt und wenn an dem Tag auch noch das Enteisungsmittel ausgegangen ist (also die Schuld nicht bei der Airline liegt), gibt es überhaupt nix.

    Du bist extrem lernresident!
     
  8. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    WOW - wie lang wird dieses Thema noch besprochen ...

    Er hat das Zugticket angenommen und benutzt ... Ihm stand selbstverständlich die Möglichkeit zur Verfügung das Zug Ticket abzulehnen ... hätte sich nur an eine Schlage für einen Service Schalter anstellen müssen.

    Aber Klag doch, man sollte froh sein zurzeit überhaupt irgendwo anzukommen ... aber die Deutsche Einstellung ist einfach nur super ... vor Jahre haben wir noch über Amerika gelacht wegen all den Klagen und heute ... machen wir es den Amerika nach --- den Anwälten freut es
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Tief ein- und ausatmen. Entspann Dich und es macht das Leben fuer Dich und Deine Umwelt so viel angenhmer. Lieber auf ein paar hundert Euro vzichten als Sich jeden Tag so aufzuregen und sich permanent betrogen zu fuehlen.
    S
     
  10. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ich glaube wir sind uns alle einig, dass die allermeisten Leute die hier so vollmundig behaupten zu klagen es niemals wirklich tuen..... Streithansel und Wichtigtuer, mehr nicht.
    S
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Du hast natürlich Recht! Einigen geht es leider nicht darum, dass sie, wenn auch etwas verspätet und nicht mit dem Flugzeug, von A nach B kommen (und dies trotz der bekannten Umstände) sondern nur wie und ob sie Kohle bekommen!
    Einfach nur peinlich so was!
     
  12. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Ist nicht ganz so. Es geht darum, dass in solchen Zeiten innerdeutsche Paxe drittklassig behandelt werden. Ich hatte am Donnerstag die gleiche Übung, als mein Chef abgeladen wurde und deshalb ein wichtiger Geschäftstermin geplatz ist.

    Gültige Buchung vorhanden, rechtzeitig am Airport, gebuchter Flug nach MUC hat stattgefunden aber trotzdem hat LH ihn stehen lassen und die Maschine mit Langestreckepassagieren gefüllt, die auf anderen, annulierten Flügen gebucht waren. Das ganze stellt LH dann als "wetterbedingtes Problem" da. Das ist kein korrektes Verhalten!

    Vielmehr hat LH offensichtlich die (kaufmännisch sinnvolle) Entscheidung getroffen, zu Lasten innerdeutscher Umsätze möglichst wenig Langstreckentickets zurücknehmen zu müssen. Deshalb ist es nur fair, als Betroffener/Geschädigter dieser Entscheidung alle zustehenden Rechte einzufordern.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Was ist daran fair?! Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 P. Stiefel!
    Es steht Dir aber frei, Klage einzureichen. Ob dies Erfolg haben wird, wage ich zu bezweifeln. Aber davon musst Du Dich ja nicht entmutigen lassen! :roll:
     
  14. vater_morgana

    vater_morgana Co-Pilot

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    Ich hätte nicht gedacht, mit meinem Post eine so lebhafte und teilweise im Ton überzogene Diskussion veranlasst zu haben...

    Zunächst nochmals die Fakten:
    - Ich habe rechtzeitig - 50 min vor geplantem Abflug - versucht, einzuchecken.
    - Der Flug fand allem Anschein nach statt, wenn auch verspätet
    Übrigens bin ich nach wie vor an der Möglichkeit interessiert, wie man so etwas herausfinden kann!

    Der vorletzte Beitrag (von "berlinerjunge") stellt eigentlich auch meine persönliche Meinung vollkommen richtig dar.
    Im Endergebnis habe ich durch die Anreise zum Frankfurter Fughafen und die längere Fahrtzeit im verspäteten ICE zwar Zeit und ein paar Nerven verloren. Letztendlich wurde ich aber befördert, worüber ich an sich zufrieden bin.
    Nur die kurzfristige und vollkommen einseitige Änderung des Beförderungsvertrages stößt mir etwas sauer auf, die Gründe oder nennen wir sie besser "Umstände" hierfür sind ja auch vollkommen nachvollziehbar.
    Ich wollte nie und werde da auch kein großes Bohei darum machen, sondern wollte nur wissen, ob ich mir eine Anfrage - in keinem Fall eine Klage - generell ersparen kann.
    Vielleicht gibt es ja ein Entschuldigungsschreiben in Kombination mit einer Gutschrift der Meilen :lol:
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Eine Anfrage bzw. Beschwerde kostet ja nicht viel. Von daher kannst Du dies durchaus versuchen. Da Du >2h am Zielort angekommen bist, steht Dir ja auch zunächst mal eine Entschädigung zu. Diese bekommst Du aber aufgrund der Verspätung und nicht der alternativen Beförderung!

    Um die Diskussion nicht wieder zu starten: Meiner SUBJEKTIVEN Meinung nach (diese beruht auf eigenen Erfahrungen, Präzedenzfällen und der Art und Weise, wie ICH die Fluggastrechte deute :roll: ), steht Dir aber keine Entschädigung zu. Es sei denn, LH kann nicht nachweisen, dass es aussergewöhnliche Umstände gab.

    Ob dies fair ist, sei mal dahingestellt und liegt auch, wie so oft, im Auge des Betrachters.
     
  16. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Wieder so ein MAP-Zitat. Für mich sind diese "paar hundert Euro" viel Geld, für andere vielleicht auch. Es geht hier vor allem darum, dass LH (und natürlich auch andere) permanent innerdeutsches und europäisches Recht verletzen und zwar auf Kosten einer großen Anzahl Pax, die dafür teilweise auch noch dafür aus eigener Tasche finanziell gerade stehen müssen (Hotel, Verpflegung, verpasste Termine).
    Ich fühle mich im übrigen nicht permanent betrogen, bloß wenn dieses der Fall ist, geht es mir durch Erstreitung meiner Rechte vom Gefühl her wesentlich besser als nichtstuend zuzuschauen - jeder Gerichtstermin ist für mich da entspannender als Untätigkeit.
    Niemand zwingt Dich, Deine Rechte wahrzunehmen (wahrscheinlich wirst Du auch keine Steuerrückerstattung beantragen), Deine Fürsprache für die LH egal aus welcher Situation heraus ist ja hier hinlänglich bekannt.
     
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Hauptsache ist doch, daß Du uns alle hier auf dem Laufenden halten wirst.
    Hoffe ich jedenfalls ganz ganz doll. Es war und ist und bleibt ja spannend. 8)
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Es geht aber nicht um den Schnee, sondern die nicht erwarteten Folgen, denen die Airlines ausgeliefert sind - z.B. die Sache mit dem Mangel an Enteisungsmittel.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Ich gebe Dir vollkommen Recht Fenrir.
    Es ist einfach der LH die Schuld zu geben obwohl eigentlich die Airports hier versagt haben! Aber lassen wir die Freunde alle mal klagen....! :roll:
     
  20. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ich muss im Augenblick gar nicht klagen, da ich noch hinter dem warmen Ofen zu Hause sitze und nicht auf einem Feldbett im Airport. Bei mir gehts erst später los und hoffentlich glatt (nicht im Sinne vereister Landebahnen).
    Ich wünsche allen Forumsgenossen schöne und besinnliche Feiertage, wo auch immer Ihr seid.
     

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