Entschädigung für Umbuchung auf Bahn?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von vater_morgana, 20. Dezember 2010.

  1. Guest

    Guest Guest

    Fühl Dich doch nicht immer angesprochen! :mrgreen:

    Danke! Dir auch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest! Ich muss zum Glück in 2010 nicht mehr in den Flieger sondern nur noch ins Büro!
    Aber Autofahren macht bei dem Wetter auch nicht wirklich Spaß......und da ist niemand, den ich haftbar machen kann im Falle einer Verspätung! :lol:
     
  2. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Petrus ... ? :lol:
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Hast Du da ne Fax-Nr. für mich? Hätte ich schon ein paar mal gut gebrauchen können die letzten Wochen! :shock:
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Danke, ebenso.
     
  5. Sickbag

    Sickbag Pilot

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    Ich sehe Deine Antwort ein wenig spaet, sie ist allerdings so bar jeglicher Kenntnis, dass ich sie auch jetzt noch einer Antwort wuerdigen muss.

    Ja. Also ich habe zwei juristische Staatsexamina. Und Du?

    Ich habe keine Ahnung, wie Du auf diese Aussage kommst. In Artikel 7 Abs. 2 a) heisst es: "Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit [...] nicht später als zwei Stunden [...] nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen."

    Das heisst, bei zwei Stunden oder weniger gibt es die halbe, ab 2:01 Stunden die volle Ausgleichszahlung.


    Ad 1, ist das kein korrektes Zitat. Das korrekte Zitat ist weiter oben: "Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten [...]" (Hervorhebung durch mich).

    Ad 2, zitierst Du nicht nur falsch, sondern verstehst das Zitierte auch nicht. Bei zwei Stunden oder weniger (nicht "weniger als zwei Stunden") gibt es nicht "nichts", sondern die Haelfte. Und von "hoeherer Gewalt" steht da auch nichts.

    Moeglicherweise ist es Dir in Deiner Antwort entgangen, dass es hier nicht um eine Annulierung oder Verspaetung sondern eine Nichtbefoerderung handelt. Damit greift Artikel 4, im Rahmen dessen es keine Moeglichkeit der Exkulpation durch aussergewoehnliche Umstaende gibt.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Hammer. Unsinn! Ich behalte meine juristischen Ausbildung für mich. Nur soviel: ein bischen mehr als Du habe ich schon zu bieten! :lol:
    Aber damit dieser mittlerweile ausgelutschte Thread nicht zu neuem Leben erweckt wird und weil ich offen gesagt an Weihnachten keine Lust habe Deine merkwürdigen Interpretationen zu kommentieren, lasse ich Dich im Glauben, dass Du Recht hast. :mrgreen:

    Dir und Deiner Familie ein frohes Weihnachtsfest!
     
  7. Sickbag

    Sickbag Pilot

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    Jo, Dir auch. Aber einfach unsubstantiiert "Unsinn" in den Raum zu trompeten, ist bei einer juristischen Diskussion nicht zielfuehrend. Ich habe meine Argumente geliefert und anhand des Normtextes belegt, Du nicht.

    Whatever, ich glaube, jeder kann sich jetzt selbst ein Bild machen. Voellig unbegreiflich ist mir aber nach wie vor, wie jemand, der sich einer juristischen Ausbildung beruehmt, derart krass und evident fehlerhafte Meinungen aeussern kann.
     
  8. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Also ich bin schon vielen schlechten Juristen in meinem Leben begegnet.... Immer wieder erschreckend wer so alles seine Juristische Ausbildung in Deutschland "erfolgreich" abschliessen kann....
    S
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Agreed!!!! :mrgreen:
     
  10. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Frohe Weihnachten.
    S
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Danke! Dir auch ein frohes Fest!

    Gruß aus der mit 30cm Neuschnee bedeckten Pfalz! 8)
     
  12. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Da liegen wir hier in Hamburg mit 20cm und -11 Grad nicht weit hinten.....
    S
     
  13. Guest

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    Du hattest Dir doch weiße Weihnachten gewünscht, bevor Du zurück nach KL fliegst.... évoila! 8)
    Bin zur Zeit sogar froh, dass ich nicht unter Palmen liege! Für ein paar Tage hat der Schnee schon was!

    Wünsch Dir noch ne schöne Zeit in HH.
    Gruß
     
  14. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ich beschwere mich nicht. Sitze gerade in unserem Wohnzimmer, gesaettigt von Ente und Rotkohl, der Kachelofen bullert... Schoener kann Weihnachten nicht sein!!!
    Dir auch noch ein paar schoene Tage.
    S
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Das stimmt (wir hatten Gans)! X-Mas erfüllt dieses Jahr alle Klischees! :mrgreen:

    Danke.
     
  16. vater_morgana

    vater_morgana Co-Pilot

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    Wie zuvor versprochen möchte ich abschließend das Ergebnis vorstellen:

    LH hat sich auf 4 E-Mails zwischen Dezember und Februar nicht gemeldet, woraufhin ich den Fall beim Luftfahrt Bundesamt angezeigt hatte. Hierfür kam kurzfristig eine Bestätigung per Post.

    Eine Kopie dieser Bestätigung schickte ich dann nochmal zusammen mit dem kompletten Schriftverkehr als Einschreiben mit Rückschein an LH.
    Schon 3 Werktage später kam die erste personalisierte Antwort per E-Mail, dass der Grund der Nichtberförderung wie schon vermutet in Überbuchung lag und mir entsprechend 250€ als Ausgleichsleistung überwiesen werden.

    Die kamen jetzt nach 10 Kalendertagen an! 8)

    Hartnäckigkeit zahlt sich also aus...
     
  17. Ventus2

    Ventus2 Gold Member

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    :lol: Glückwunsch!
     

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