Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von flumats, 22. Mai 2011.

  1. derfliegendeRoland

    derfliegendeRoland Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Und, wie relativ oft, eine absolut treffende Meinung.
     
  2. pandemonium_

    pandemonium_ Pilot

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    Es kommt ggf. auch darauf an, wie die Prozesse im Unternehmen geregelt werden. Buchen die Paxe selbst oder wird das über entsprechende MA/Reisebüro/Plattform gewährleistet, läuft die Abrechnung über eine Corporate Karte oder über eine (vom Unternehmen gestellte) KK - dann fließt das Geld IMHO auf diese Konten zurück und landet somit beim AG. Evtl. wird auch die Rechtsabteilung mit eingeschaltet, dann landet die Erstattung ebenfalls auf dem Firmenkonto.

    Ein Gutschein würde dann wieder für einen neuen Flug eingesetzt oder ausbezahlt - dann aber auf das Firmenkonto. Ich sehe es wie philtim: Die Abwicklung sollte wie bei erflogenen Meilen erfolgen, idealerweise festgelegt in einer Dienstreisenrichtlinie.

    Die reisenden MA haben sicher anderes zu tun, als sich um solchen Kram kümmern zu müssen.

    @ bizkasper - Beim Antritt deines Jobs warst du doch über die Notwendigkeit von Dienstreisen infomiert, AG setzt also deine Reisebereitschaft voraus. Und wäre dadurch dein Termin geplatzt, hätte deine Firma zwar keinen finanziellen, aber evtl. einen Imageschaden erlitten. Das ist speziell für Unternehmensberatungen nicht so günstig...
     
  3. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Es ist egal wie der Flug bezahlt wurde, der wirtschaftlich Berechtigte ist der AG, da der AN das Rechtsgeschäft mit der Airline im Namen Dritter tätigt. Daher sind auch, sofern nicht vom AG an den AN abgetreten gemäß der Reiserichtlinien, auch die ERFLOGENEN Meilen die des AG. Wenn der AN den Flug selber auslegt mit seiner M&M CC und für den Umsatz Meilen bekommt, stehen diese ausschliesslich ihm zu. Während seitens der LH die ausgegebenen Flugmeilen pauschaliert versteuert werden, sind die Erstattungen steuerlich Betriebskosten für die Airline bzw. Gutschriften für den wirtschaftlich berechtigten, der diese entsprechend verbuchen muss. Vom AN eingehaltene Gutschriften müssen steuerlich entsprechend erfasst werden.

    Dies ist keine... ihr wisst schon...
     
  4. marku5

    marku5 Einsteiger

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    Bist du dir sicher? Ich habe einen solchen Fall grade mal gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

    Auch Dienstreisenden und Beamten steht eine Entschädigung zu
    Viele denken, dass die Entschädigung für eine Flugverspätung während einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht. Das ist falsch. Tatsächlich erhält der Reisende persönlich die Entschädigung von bis zu 600 €. Denn das Geld steht stets demjenigen zu, der den Schaden tatsächlich erlitten hat und nicht demjenigen, der das Ticket zahlte. So ist es in der EU-Fluggastrechte-Verordnung für große Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen geregelt. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um Angestellte eines herkömmlichen Unternehmens oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wie Beamte handelt.
    ----
    Geschäftsreisede haben bei langen Flugverspätungen Anspruch auf Entschädigung. Nur in einem speziellen Fall müssen sie das Geld an ihre Firma abtreten.

    Bei langen Flugverspätungen können Geschäftsreisende von der Airline eine Entschädigung verlangen. Der Anspruch steht dabei dem Mitarbeiter und nicht der Firma zu, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
     
  5. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Höchstrichterlich ist das offensichtlich noch nicht entschieden.
    Faktisch (und aus Arbeitgebersicht vernünftig) ist es aber so-wie oben auch schon gepostet- dass sich Arbeitgeber mögliche Schadensersatzansprüche abtreten lassen, zB im Arbeitsvertrag. Dann gibt es die Diskussion gar nicht.
    Ansonsten stehen sich die Meinungen gegenüber, dass der Wortlaut der EU Richtline ausdrücklich den "Fluggast" bedenkt, also nicht den Arbeitgeber.
    Andererseits ist der Fluggast gar nicht Vertragspartner der Airline, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt.
     
  6. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir:

    Wenn jemand dienstlich unterwegs ist, und ein späteres Ankommen Einfluss auf die Leistung hat, dann ist ein Versuch für VDB etc. ganz klar zu unterlassen, resp. bei unfreiwilligem DB der bezahlte Betrag dem Arbeitgeber zu überweisen.

    Wird dem Passagier aber zB 200€ + Upgrade in die Business Class via einem anderen Airport geboten (bei 4h verspäteter Ankunft) - durch die Verspätung aber keine beruflichen Termine tangiert, resp. er kommt dadurch objektiv sogar erholter an, dann gehört das Geld dem Arbeitnehmer.

    Gleiches gilt für einen Rückflug: Nachtflug von Brasilien nach Hause, am nächsten Tag hat der Arbeitnehmer frei resp. Ferien: Er meldet sich freiwillig, und kommt erst am Abend mit einer Umsteigeverbindung an. Er sollte das Geld behalten dürfen.

    Aber eben, gesunder Menschenverstand und grössere Unternehmen, das beisst sich meistens ;-)

    Ich weiss weshalb ich wieder in einer Inhaber-geführten Firma arbeite.
     
  7. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Ich habe selbst eine inhabergeführte Firma.
    Dir als Arbeitnehmer würde ich allerdings bescheinigen:
    Voll am Thema vorbei.
     
    no_way_codeshares gefällt das.
  8. marku5

    marku5 Einsteiger

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    Hallo Bali08,

    die Schadenersatzansprüche, die an den Arbeitgeber oftmals per Vertrag abgetreten werden, beziehen sich aber idR auf Arbeitsausfall bzw. Lohnfortzahlungen. zB wenn ein Schaden durch Dritte entstanden ist.

    Bei mir ist der Fall grade so, dass ich von meiner Dienstreise in die USA am Freitagabend zurück fliegen sollte. Wegen Überbuchung wurde der Flug auf Samstag verschoben.
    Da meine Reisezeit bereits mit dem Gehalt abgegolten ist und für Hotel und Verpflegung die LH aufgekommen ist, ist meinem AG kein Schaden entstanden.
    Mir aber sehr wohl.
    Da ich ebenfalls bei einem großen Unternehmen angestellt bin, ist dieser Fall noch nicht endgültig geklärt und bekomme erst demnächst bescheid, ob die 600 EUR meinem AG zustehen oder mir.
     

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