Erstattung angeflogener LH-Tickets (nur Steuern)

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von vpkrauss, 31. Dezember 2007.

  1. kasi

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    Das stimmt nicht. Nur halt kein höheres Gericht als ein Amtsgericht. Somit nur für den entschiedenen Einzelfall relevant.
     
  2. miles-and-points

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    Echt jetzt? :shock:
    Ich kenne bisher nur veröffentlichte AG-Entscheidungen, die gegen die LH ausfielen.

    Kannst Du mir einen einzigen Fall nennen, in dem ein Gericht entschieden hat, daß die LH das Geld behalten darf? Das fände ich nun wieder "spannend". :mrgreen:
     
  3. kasi

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    Doch gibt einige Entscheidungen zu der Frage, ob LH das Geld behalten darf. Antwort: LH darft nicht. :twisted:
     
  4. miles-and-points

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    Ja, das weiß ich doch - darüber haben wir hier im Forum ja auch schon x-mal diskutiert.
    Deshalb ja auch meine obige Aussage, daß es m.W. bisher noch kein Urteil gibt, in dem
    entschieden worden wäre, daß LH dieses "Geld behalten darf". War doch genau richtig. 8)

    Warum schreibst Du dann: "Das stimmt nicht"? :shock: Ich hatte aufgrund dieser Äußerung gedacht, Du würdest tatsächlich etwas Neues wissen.

    :mrgreen:
     
  5. vpkrauss

    vpkrauss Co-Pilot

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    Theoretisch ja, aber die von mir genutzten Ready-to-fly haben ja meist einen Ticketpreis im einstelligen Bereich und der Rest geht für Steuern & Gebühren drauf. Von daher würde selbst bei Nachberechnung der günstigen Eco-O/W nicht allzuviel übrig bleiben.

    Das dürfte aber in den allerwenigsten Fällen noch der Fall sein, denn ich erfrage ja die Erstattung meistens weit nach Quasi-Rückflug.

    Ich habe jetzt noch eine ältere Aufzeichnung nach so einem Erstattungs-Telefonat gefunden: Ich solle die passenger receipts zu Lufthansa Global Tele Sales nach Berlin einsenden, dann würde mir der Betrag erstattet (das war einer der "Fall 1 bis 3 = ja"-Anrufe. Hat das jemand schon mal gemacht? Haben die eine Telefonnummer, so daß man sich noch mal erkundigen kann?
     
  6. BER Flyer

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    Das dreht sich hier alles im Kreis. Zurück zum OP: mit welcher Begründung sollte die LH dem "Nicht"flieger vom Beispiel 2 und 3 die eingezogenen Gebühren für Segmente wie MXP-MUC-TXL nicht zurückerstatten? Gerade bei mehreren ( und zudem teuren wie MUC ) Flughäfen kommt da ein erklecklicher Betrag zustande. Es ist schließlich SEIN geld!
     
  7. miles-and-points

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    Daran hast Du ja auch ein gerüttelt Maß Anteil... :lol:

    Zu Deiner Frage (die des OP ist ja schon mehrmals beantwortet worden):

    Der "Nicht-"(= O/W-)Flieger hat nach den Tarifbedingungen der LH eben keinen R/T-Flug gekauft, bei dem für beide (oder 4) Segmente Zuschläge abzuführen wären (und im Falle des Abfliegens auch abgeführt werden), sondern ein (häufig eben leider teureres) O/W-Ticket, bei dem natürlich nur die entsprechenden Steuern und Gebühren für die geflogenen Segmente in Rechnung gestellt und an die zuständigen Stellen abgeführt wurden.

    Daher kann in diesem Fall nach LH-Auffassung ja gar nichts zurückerstattet werden - es ist ja nichts gezahlt worden. Sobald es ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes geben sollte, das tatsächlich auch Auswirkungen auf andere Verfahren entfaltet (und das den Lufthanseaten und anderen Airlines diese Praxis untersagen würde), können wir uns ja gerne wieder sprechen - bis dahin gilt (es tut mir leid, daß es Dir nicht paßt: es ist aber so) mein obiger pragmatischer Ratschlag. Im "Fall 1" eine Erstattung beantragen. 8)

    Bei den beiden anderen "Fällen", die oben ja ebenfalls schon "behandelt" wurden, "lohnt" sich der Aufwand m.E. nur für notorische "Prozeß-Hanseln", die dann eben auch das mit einer solchen "Klagewelle" :lol: einhergehende (ganz persönliche) Risiko eingehen müßten. Komischerweise tun es aber genau diejenigen, die stets am lautesten schreien, nur in den allerseltensten Fällen. Halt uns doch bitte auf dem Laufenden.

    :mrgreen:
     
  8. BER Flyer

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    Also das ist jetzt echt Blödsinn! Wenn ich ein R/T Ticket buche mit Zwischenstopps berechnet mir die LH für jeden Flughafen und für jedes Segment die anfallenden Gebühren, die müssten auf dem Ticket Receipt unten auch einzeln ausgewiesen werden. Diese Gebühren werden von mir vorab kassiert und nicht an die eigentlichen Empfänger weitergeleitet ( die Airlines rechnen mit den Flughäfen nach Passagierlisten ab, also werden nur wirklich geflogene Passagiere gerechnet und bezahlt ). Diese Gebühren lassen sich centgenau belegen und sind nicht Teil der LH-Tarifkalkulation. Und womit soll ich euch auf dem Laufenden halten? Da ich aus prinzipiellen Erwägungen nicht LH buche ist mein Prozessrisiko mit denen sehr gering.
     
  9. miles-and-points

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    Yup. 8)
    Und wenn Du nun nur den ersten Teil eines solchen Tickets fliegst, berechnet die Lufthansa die Ticketkosten neu (nämlich als O/W, wie oben beschrieben). Die Steuern und Gebühren dieses (oftmals teureren) O/W-Tickets werden auch ordnungsgemäß abgeführt. Wo ist das Problem?

    Und da Du ja "aus prinzipiellen Erwägungen" :lol: sowieso nie LH fliegst, kann's Dir ja sowieso egal sein, gell?

    :mrgreen:
     
  10. kasi

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    Nun hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen einem Teilaspekt des hier diskutierten Themas angenommen und zumindest schon einmal vor einem Landgericht eine Entscheidung erstritten (BA), prozessiert auch gegen LH und hat 15 weitere Geselschaften abgemahnt wegen der Praxis, dass man einen Rückflug nicht antreten darf, ohne den Hinflug angetreten zu haben. Ob das die Airlines weiter interessieren wird, darf allerdings vermutlich bezweifelt werden, somit der Prozessausgang auch gegen die LH mehr von akademischem Interesse bleiben.

    Wirtschaftswoche (07.01.2008):
    Ein Rückflugticket bleibt auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug verpasst hat. Das hat das LG Frankfurt (2-2 O 243/07) entschieden. Die AGB zahlreicher Fluggesellschaften enthalten Klauseln, denen zufolge Tickets ungültig werden, wenn sich Kunden nicht an die gebuchte Reihenfolge halten. Diese Praxis sei unzulässig, stellten die Frankfurter Richter klar. Damit gewann der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ein Musterverfahren gegen British Airways, der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Derzeit laufe ein weiteres Verfahren gegen die Lufthansa, teilte der Verband mit. die Verbraucherschützer haben 15 weitere Fluggesellschaften wegen ähnlicher Klauseln in den Geschäftsbedingungen abgemahnt, darunter Air France, Austrian Airlines und Spanair.
     
  11. miles-and-points

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    Das war ja "nun" schon vor drei Wochen und ist ja auch schon längst angesprochen worden - ich finde allerdings so "schnell" nur den ebenfalls recht knappen Bericht aus der ARD vom 19.12.2007 über das Verfahren:
    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ver ... egen2.html

    Aber ich denke, daß wir derselben Ansicht sind, was das weitere Verhalten der Airlines in diesem Zusammenhang angeht. Auf die hier im Thread bisher diskutierte Frage (Neuberechnung als O/W - Nichterstattung der Steuern und Gebühren) wird dieses Urteil allerdings auch eher wenig Auswirkungen haben, fürchte ich. :mrgreen:
     
  12. kasi

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    Wie ich ja auch schrieb: ein Teilaspekt des Problemes mit den AGB (und darum gehts ja letztlich in der Diskussion) wurde aufgegriffen. Und wer weiss, welche Teile der AGBs sich die Verbraucherzentralen zur Zeit ebenfalls bereits vorgenommen haben. ...

    Nun ja, who cares ...
     
  13. miles-and-points

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    Sehr richtig. Wer weiß das schon. Warten wir's ab. :mrgreen:
     
  14. kasi

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    Auf jeden Fall ist es so, dass in der Zwischenzeit immer noch reichlich Potential vorhanden ist, viele weitere solcher Threads zu eröffnen. Mal schaun, wann der Nächste einen Thread zu dem Thema eröffnet. :mrgreen:
     
  15. miles-and-points

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    Sehr richtig. Wer weiß das schon. Warten wir's ab. :mrgreen:
     
  16. kasi

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    Du wiederholst Dich. ;-)
     
  17. miles-and-points

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    Das war jeweils eine (ich meine: in sich stimmige) Antwort auf Deine Bemerkungen.
    Und beide Male Zustimmung zu Deiner Einschätzung. Wann gibt's das schon mal. :mrgreen:
     
  18. kasi

    kasi Diamond Member

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    Dachte schon, Du hättest einen Bot aktiviert. ;-)
     
  19. miles-and-points

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    Und ich dachte schon, Du würdest Dich über Zustimmung freuen. :mrgreen:
     
  20. Guest

    Guest Guest

    "Spannend" ist dann auch die Frage, ob man den ersten Leg tatsächlich antreten muss.

    Dann stellt sich aber auch sofort die Frage: Wie gehen die Airlines damit um. Glaube kaum, dass sich etwas für "uns" "verbessert". Irgendwas müssen sie sich ja einfallen lassen.

    Naja: Kommt Zeit, kommt...
     

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