Erstattung bei Unwetter

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von zahnfee, 20. Dezember 2009.

  1. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Normalerweise keine Chance auf Erstattung. Hättest du dich in die Schlange gestellt hätte LH das Bahnticket wohl dankbar übernommen. Aber ohne Stempel (früher stickern des Tickets) vor! Abfahrt gibt es nichts. Versuche es auf Kulanz.
     
  2. asia_travel_agency

    asia_travel_agency Lotse

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    So ein Blödsinn habe ich selten gelesen.
    Wenn der Flug nicht stattfindet oder sich der Flug um mehr als 5 Stunden verspätet, hat die Airline das Ticket zu erstatten -ohne WENN UND ABER - unabhängig, ob höhere Gewalt vorliegt oder nicht.

     
  3. Guest

    Guest Guest

    Von der Rückerstattung oder eine Umbuchung hat auch niemand gesprochen, das dies möglich ist wurde hier schon mehrfach explizit erwähnt und ist in der Praxis auch kein Problem. Nur die weiteren Rechte wie Entschädigungszahlungen etc. entfallen auf Grund der wetterbedingten höheren Gewalt:

    Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
     
  4. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Richtig ,dafür kann ja nun mal niemand etwas.
     
  5. yummi

    yummi Silver Member

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    @asia...

    Wenn man es mit dem Lesen von formaljuristisch erfassten Texten nicht so hat, sollte man diese auch nicht zitieren. Man kann nicht immer nur das lesen was einem gerade gefällt.

    Lies dir am besten die VO nachmal durch........ Evtl. nimmst du dann auch deine Aussage "Blödsinn" zurück. Voraussetzung natürlich, dass du das Gelesene auch richtig verstehst.

    Das sieht bei der Rückerstattung natürlich anders aus als bei der Ausgleichsleistung. Falls du dich nur auf die Rückerstattung beziehst, hast du natürlich recht.
     
  6. honk20

    honk20 Guest

    Wetter - Höhere Gewalt : Nix gibts. Aber - Airlines sind meist immer sehr kulant wenn es darum geht die Flüge KOSTENLOS umzubuchen...Notfalls am Schalter die Tante in den Rechner die Daten aufnehmen lassen. So kann jedes Reisebüro später kostenlos bei der LH umbuchen. Was das Reisebüro dann verlangt ist ein anderes Thema....
     
  7. honk20

    honk20 Guest

  8. eb8

    eb8 Gold Member

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    Or this: (© sueddeutsche.de - erschienen am 22.12.2009 um 13:37 Uhr)



    Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nachts auf Flughäfen gestrandete Reisende dürfen von der Fluggesellschaft eine Kostenerstattung fordern, wenn das Unternehmen keine Übernachtung organisiert.

    In solchen Fällen dürfen die Passagiere selbst ein Hotelzimmer buchen und die Rechnung an die Airline weiterreichen, erläuterte der Luftverkehrsrechtler Prof. Ronald Schmid am Dienstag (22.12.). Diese Regelung gelte für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union (EU) beginnen sowie für alle weiteren Flüge mit Airlines, die ihren Sitz innerhalb der EU haben.

    In der Nacht zum Dienstag hatte heftiger Schneefall für mehrere Stunden zu einer Schließung des Flughafens Frankfurt/Main geführt. Während etwa 5000 festsitzende Passagiere in Hotels untergebracht wurden, mussten mehr als 3000 andere Reisende an Deutschlands größtem Flughafen bleiben. Für sie wurden laut der Betreibergesellschaft zum Teil Feldbetten aufgestellt. Am Dienstag verursachte das Winterwetter weiter erhebliche Probleme im Flugbetrieb.

    Die Betreuungsleistungen, zu denen Fluggesellschaften in solchen Fällen verpflichtet sind, umfassen neben der Übernachtung auch Essen, Erfrischungsgetränke und eine Möglichkeit zum Telefonieren. All dies muss nach zwei Stunden Wartezeit zur Verfügung gestellt werden. Wird eine Fluggesellschaft bei diesen Verpflichtungen nicht aktiv, dürfen die Passagiere ebenfalls selbst aktiv werden: Sie dürfen zum Beispiel Essen gehen und die Rechnung später bei dem Unternehmen einreichen.

    Es muss dabei jedoch die «Schadengeringhaltungspflicht» beachtet werden: «Da muss man zwischen McDonalds und einem Sternerestaurant eine vernünftige Wahl treffen», sagte Schmid, der an den Technischen Universitäten Darmstadt und Dresden Luftverkehrsrecht lehrt. Gleiches gilt für die Wahl eines Hotels, für die ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelte. «Das bedeutet nicht, dass man in der Jugendherberge absteigen muss», so Schmid. Aber der Fluggast müsse mit der Hotelauswahl «vernünftig umgehen» und dafür sorgen, dass die Kosten für die Fluggesellschaft nicht ungerechtfertigt hoch werden.

    Wer trotzdem am Flughafen übernachtet, geht dagegen leer aus. Schadenersatz für die Nacht im Terminal lässt sich jedenfalls nicht fordern, sagte Schmid und verwies auf ein Urteil des Amtsgerichtes Erding in Bayern (Aktenzeichen: 4 C 661/06). In dem Fall hatte eine Frau nach einer unfreiwilligen Übernachtung im Flughafen 150 Euro Schadenersatz gefordert - jedoch ohne Erfolg, denn ein finanzieller Nachteil sei ihr durch diese Übernachtung nicht entstanden, befand das Gericht.
     
  9. wiener

    wiener Bronze Member

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    Flughafen Dresden ist im Moment dicht :-(
    Flüge werden umgeleitet.
    Daher die Frage:

    Bei Umleitungen muss man aber ein Zugticket erstattet bekommen, oder?
    Und wenn man durch die Umleitung mit dem Zug zwar noch am Abend im Flug-Zielort ankommt, aber dann nicht mehr weiter zum Wohnort - muss die Airline dann für Hotel oder Taxi einspringen oder nicht?
    Hat man ein Anrecht auf Umbuchung auf den nächsten Tag, wenn man nicht zum Umleiteflughafen möchte?
     
  10. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Bei "höherer Gewalt" und extrem schlechte Wetterbedingungen sind dies, hast du keine irgendwie gearteten Ansprüche.

    Manche Airlines sind jedoch großzügig und versorgen ihre Fluggäste mit Getränken, Speisen oder Hotelunterkünften.
    Auch Passagiere, die vielleicht nur 99 €, abzüglich eines Coupons in Höhe von 40 €, bezahlt haben, kommen in den Genuß solcher Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht zunächst mal jedoch nicht.
     
  11. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Die hier geschilderten Fälle beziehen sich jedoch nicht auf "höhere Gewalt".
     
  12. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004

    Artikel 5

    ...

    (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht
    verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
    wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche
    Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
    hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen
    ergriffen worden wären.


    http://www.lba.de/cln_010/nn_307058/Sha ... rechte.pdf
     
  13. Sickbag

    Sickbag Pilot

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    Eben. Der Anspruch auf Leistungen nach Artikel 8 und 9 bleiben auch bei hoeherer Gewalt.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das hat doch niemand angezweifelt und wurde schon mehrfach geklärt.
     
  15. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Ich will mich ja nur sehr ungern in den Kampf "Wer ist mehr ein Blödmann" einmischen.

    Aber OP Zahnfee hat gefragt: "Bekommt man denn etwas erstattet?".

    Da sich Zahnfee unklar ausgedrückt hat, ist nicht klar, was
    sie mit Erstattung genau meint.

    1) Erstattung des Flugpreises
    2) Erstattung weiterer Kosten (Umbuchung auf anderen Carrier)
    3) Kompensation nach EU-Recht

    Wenn Masterpain hier antwortet: "Nein. Ist höhere Gewalt!!! Da gibt es normalerweise nichts." -> dann kann ich nur den Kopf schütteln.
    Und Masterpain zeigt, dass er wohl keine Ahnung von der Materie hat.

    1) geht in jedem Fall - auch bei höherer Gewalt und bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden
    (Achtung: nicht auf Pauschalreisen anwendbar)

    2) geht ggf. - da müsste man in den Regeln genau nachschauen, ob höhere Gewalt
    die Pflicht zur Umbuchung auf einen anderen Carrier ausschliesst.

    3) geht ggf. nicht - Airline wird sich auf höhere Gewalt berufen.
    100% sicher darf sich die Airline aber auch nicht sein. Ein Gericht könnte schon
    mal entscheiden, dass Schnee im Winter in Deutschland kein "extraordinary circumstance" ist.
     
  16. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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  17. Guest

    Guest Guest

    Das haben wir nun wirklich oft genug geklärt.

    Wenn Carrier A nicht fliegen kann weil der Flughafen dicht ist, kann Carrier B auch nicht fliegen. Sobald es wieder geht, wird auch der gebuchte wieder starten, eine Umbuchung zu einem ganz anderen Carrier wird zwar gelegentlich auch gemacht, hat meist aber ohnehin keinen Sinn.

    Kannst du vergessen, die massiven Schneefälle dieser Tage wurden bereits von Meteorologen als völlig unvorhersehbar bezeichnet. Und normales Winterwetter stellt auch nicht so ein Problem dar, nur wir hatten kein normales "deutsches" Winterwetter - solche Ausfälle sind auch im Winter absolut keine Regel, auf die man sich einstellen kann.
     
  18. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Bei Gericht ist man auf hoher See.
    Die Chancen Kompensationsgeld zu bekommen, sind denkbar schlecht. Aber die Chance besteht trotzdem. Es ist eben noch nicht 100% geklärt, was ein "extraordinary circumstance" ist.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Extreme Wetterbedingungen stehen als Beispiel zu außerordentlichen Umständen ausdrücklich in der entsprechenden EU-Verordnung. Das die aktuellen Bedingungen extrem sind, ist auch durch Experten unbestritten (wobei das auch so nicht anzuzweifeln ist). Soll heißen da ist keinerlei Chance - und zwar zurecht.
     
  20. Sickbag

    Sickbag Pilot

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    Sickbag: "Der Anspruch auf Leistungen nach Artikel 8 und 9 bleiben auch bei hoeherer Gewalt."

    Fenrir: "Das hat doch niemand angezweifelt und wurde schon mehrfach geklärt."

    Dass es mehrfach geklaert wurde, stimmt. Obwohl, es war nie unklar, konnte also auch nicht geklaert werden ;-)

    Dass es niemand angezweifelt habe, ist nicht richtig; hier einmal eine Zusammenstellung der falschen Aussagen zu diesem Thema:

    Masterpain: "Ist höhere Gewalt!!! Da gibt es normalerweise nichts."

    Fenrir: "Rerouting auf Kulanz"

    Fenrir: "Bei Ausfällen auf Grund der Wetterlage gelten die EU-Regularien [...] NICHT.

    Fenrir: "Wenn du keine Umbuchung wählst, hast du bei diesen Wetter-Geschichten nur das Recht auf die Rückerstattung deiner Kosten für den ausgefallenen Flug - darüberhinaus aber nichts anderes."

    el_diablo: "Bekommst keine Erstattung."

    tristarfreak: "Normalerweise keine Chance auf Erstattung [der Kosten für's Bahnticket]."

    honk20: "Wetter - Höhere Gewalt : Nix gibts. Aber - Airlines sind meist immer sehr kulant wenn es darum geht die Flüge KOSTENLOS umzubuchen..."

    Sukkot: "Bei 'höherer Gewalt' [...] hast du keine irgendwie gearteten Ansprüche."
     

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