EuGH: Anrecht auf Entschädigung für verspätete Flüge

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von red star, 19. November 2009.

  1. ab1410

    ab1410 Pilot

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    Moin,

    in dem Urteil wurde lediglich festgelegt, dass Annulierungen und Verspätungen gleich behandelt werden.

    Beispiel:

    Person A fliegt von B nach C. Der Flug wird annuliert und Person A wird mit einem anderen Flug z. B. mit umsteigen nach C transportiert. Sie kommt dort 4 Stunden verspätet an.

    Person B fliegt von C nach D. Die Maschine kommt z.B. zu spät an, hat einen technischen Defekt oder was auch immer, so dass die Maschine stark verspätet ihren Flug antritt. Person B kommt 4 Stunden verspätet an.

    Bisher hatte Person A Anspruch auf Ausgleichszahlung, Person B allerdings nicht. Der Richter hat jetzt entschieden, dass beide Personen gleich behandelt werden und eine Verspätung gleich einer Annulierung zu sehen ist. Meiner Meinung nach macht das auch Sinn, da das Ergebnis für Person A und B gleich bleibt, beide kommen 4 Stunden zu spät an. Ob jetzt die eigentlich gebuchte Maschine doch fliegt oder man auf eine andere Maschine umgebucht wird, ändert am Ergebnis nichts.

    Über die Verordnung hatte der Richter nicht zu entscheiden und schon gar nicht über die Höhe der Ausgleichszahlungen, die stehen auch schon seit dem Inkrafttreten der Verordnung fest.

    Der Richter hat lediglich das Urteil gefällt, dass Annulierungen gleich Verspätungen zu sehen sind.

    Gruß
    ab1410
     
  2. ab1410

    ab1410 Pilot

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    Und es heißt natürlich Annullierung und der Flug wurde annulliert :mrgreen: , aber das ändert am Ergebnis nix!
     
  3. Danix

    Danix Silver Member

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    Möchte Mal nachfragen, wer das logisch findet :?:

    Also ich habe zum Bsp einen Termin in FRA um 10:00, so fliege ich um 7:00 ab ZRH. Hat der Flug 4 Std Verspätung werden mir 250€ entschädigt und der Termin ist verpasst, :x
    Hab ich aber in NYC einen Termin um 10:00, so fliege ich am Vortag, zb um 17:00 nach EWR, Flug hat 4 Std Verspätung, somit erhalte ich 600€ und kann meinen Termin immer noch einhalten :p
    -->Interessante Logik der EU.
    Was ich damit sagen will, Verspätungen fallen bei Kurzstrecken sowohl proportional zur Flugzeit, als auch durch die für mich entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten stärker ins Gewicht als bei Langstrecken. Trotzdem werden Probleme bei Kurzstrecken mit geringerem Betrag entschädigt. :roll: :mrgreen:
     
  4. Bertil99

    Bertil99 Lotse

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    Hat jemand eine Idee, wie die Regelung für Verspätungen ist, die aufgrund von verpassten Anschlussflügen entstehen?

    Hatte einen Flug auf Austrian GVA - VIE - ARN. Anschluss um 20:xx Uhr in VIE nach ARN verpasst, wg. verspäteter Ankunft aus GVA. Musste im Hotel übernachten - es ging erst am nächsten Morgen von VIE aus weiter. Grund war ein technischer Defekt beim Flugzeug in GVA und der Abflug verzögerte sich um 45 Minuten...

    Habe ich jetzt Anspruch auf Entschädigung?
     
  5. ab1410

    ab1410 Pilot

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    Da könnte § 19 MÜ greifen. Zumindest der Dir entstandene Schaden müsste ersetzt werden.
     
  6. phieps

    phieps Pilot

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    Wie kommst du dieser Ansicht? Der Schaden, der entsteht hat doch absolut nichts mit dem Ticketpreis zu tun, den man gezahlt hat.
     
  7. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Es geht bei diesen Regelungen nicht um Schadenersatz ( = Ersatz eines entstandenen Schadens ) sondern um Entschädigung für eine erlittene Unbill . Ich wähle ein Beispiel aus dem täglichen Leben :

    In der STRIP - Bar PatpongII bricht ein Bein eines Hockers ( nicht : Hookers ) wegen Überlastung ab , der Gast Somkiat stürzt zu Boden und zerstört seinen soeben angefertigten Maßanzug zu 126 USD aus ausgewähltem Qualitätsstoff .

    Der Wirt ( main Vroind Bung ) eilt herbei und bietet zur Beruhigung einen Gutschein über 5 Barfines an , Wert 80 USD .

    Ist das jetzt verstanden ?
     
  8. ab1410

    ab1410 Pilot

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    Beim Montrealer Übereinkommen geht es um Schadensersatz.

    Bei der EU Verordnung um Ausgleichszahlung.

    Auch verstanden?
     
  9. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Ja .

    Schon deswegen weil es hier nicht um ein Montrealer Abkommen geht . Montreal gehört nicht zur EU , du verwechselst das mit Mon Cheri .

    Verstanden ?
     
  10. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Nein, habe ich nicht (wird Mon Cheri überhaupt noch in der EU hergestellt??). Das Montrealer Abkommen gilt auch in der EU, die EU-Staaten haben das unterzeichnet.
    Beides kann parallel gelten und schließt sich nicht aus (Entschädigung und Schadensersatz, wie schon oben gesagt). Damit das für einige von Euch plastischer wird: das ist so wie mit Prämien- und Statusmeilen, mit Promotions wie "Aufgedreht" und "der Anspruch bleibt". :mrgreen:
     
  11. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Hier wurde weiter oben verschiedentlich der Entschädigungsbetrag in Bezug zu einem " Schaden " gesetzt und ich wollte lediglich darauf hinweisen , daß es sich NICHT um Schadensersatz handelt sondern um einen abstrakten Goodwill - Betrag nach EU _ Recht , genannt Entschädigung . Ende der Aussage des Somkiat .

    Darauf meldet sich ein ab1410 und erklärt mir , daß es im Montrealer Abkommen um Schadenersatz geht .

    Ich antworte liebevoll und ausführlich dem Vorumsmitglied ab1410 und es meldet sich als nächster ein ftlsenhon und erläutert , daß Schadenersatz und Entschädigung sich nicht ausschließen .

    Jetzt kommt wahrscheinlich noch einer aus der Tiefe des Raumes und erläutert , daß die Rolltreppen im Flughafen Bangkok auf eigene Gefahr benutzt werden . Weiß ich auch schon .
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Gibt es da welche? War lange nicht mehr da.
     
  13. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Ja, und auch recht lange. Auch horizontal verlaufende. :lol:
     
  14. Diablotin86

    Diablotin86 Bronze Member

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    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Verpflegungsgutscheinen bei verspäteten Flügen.
    Im konkreten Fall hatte unsere Zubringerflug mit UA von LAS nach SFO knappe 3 Stunden Verspätung (angeblich wegen Wetter), weswegen wir unseren Anschlussflug nach Frankfurt mit LH verpassten. Letztendlich mussten wir ca. 7 Std. warten bis wir den Weiterflug nach FRA via MUC antreten konnten. Die Frage nach einem Essensgutschein wurde beim United Schalter mit der Begründung, dieser wird nur bei Übernachtungen ausgegeben, abgelehnt. Wir haben uns natürlich dann selbst etwas gekauft und ich möchte gerne wissen, ob UA rechtlich dazu verpflichtet ist für die Verpflegung zu sorgen und ob man diese Kosten im Nachinein zurückerstattet bekommen kann (immerhin 45$).

    Grüße
    Markus
     
  15. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Glaube ich nach EU-VO 261 nicht, weil auf dem Rückflug im Ausland die EU-Regeln nur für EU-Fluglinien gelten, und LH beruft sich auf UA als Verursacher (was allerdings rechtlich zweifelhaft ist). Oder musstet ihr in MUC so lange warten?

    "sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
    der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
    einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
    Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
    des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
    haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
    Unterstützungsleistungen erhalten"

    Vielleicht nach dem Montrealer Abkommen Art 19 (höhere Gewalt spielt keine Rolle), Klage gegen UA in FRA androhen! Gibt aber meistens nur 100$ Fluggutscheine, da die amerikanischen Fluglinien sich nicht an internationale Abkommen gebunden sehen. Ich würde es trotzdem bei Public Relation Lufthansa mal versuchen, rechne aber mit mindestens 3 Briefen.
    Es gibt mehrere Fassungen, da das Abkommen auch in deutsche Gesetze integriert wurde.

    "Wird ein Fluggast verspätet befördert, ist der
    Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden
    Schaden zu ersetzen. Die Haftung ist ausgeschlossen,
    wenn der Luftfrachtführer und seine Leute
    alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des
    Schadens getroffen haben oder solche Maßnahmen
    nicht treffen konnten."
     
  16. MadMat

    MadMat Entdecker

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    Muss man immer sehen was es einem wert ist, mein Flug von SaoPaulo nach Dmit der Swiss wurde heute mittag gecancelt (bzw. um 18 h verlegt), bevor ich da irgendein Entschädigungszeugs anfange habe ich mich lieber in einen früheren Flieger (Codeshare) von der lH setzen lassen....
     
  17. servicechannel

    servicechannel Co-Pilot

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    Würde mich da schon mal auf das Montrealer Übereinkommen und bereits erwähnten Artikel 19 berufen. Das Montrealer Übereinkommen legt zwar nicht so genaue Grenzen fest wie die EU-Verordnung, sieht aber ebenfalls eine Haftung der Airline vor. Auf Grund der großen Verspätung sollte entsprechend auch ein Gutschein gewährt werden.

    Noch eine Anmerkung zum eigentlichen Thread: Ich persönlich verstehe nicht, weshalb die Entschädigungsgrenzen so starr festgelegt sind. Entschädigungen sollten entsprechend des Ticketpreises festgelegt sein (hierzu ist auch der Vergleich passend mit der Versicherung, die nicht mehr zahlt, als den versicherten Wert). Ein Anrecht auf pünktliche Beförderung hat natürlich jeder Gast, unabhängig vom Ticketpreis. Jedoch sollten die Entschädigungsleistungen entsprechend eingestuft sein.
     
  18. Diablotin86

    Diablotin86 Bronze Member

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    Vielen Dank für die Infos!
    Ich werde mal einen Brief an United schicken...
    Mal sehen was passiert
     
  19. kasi

    kasi Diamond Member

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    Bei wem hattest Du eigentlich das Flugticket gekauft? Bei LH oder bei UA?
     
  20. Diablotin86

    Diablotin86 Bronze Member

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    Es war ein Award Ticket von M&M.
     

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