Keine irreführenden Lockangebote mehr: Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof klar gestellt. Preisangaben zu Flugverbindungen müssen bei Online-Buchungen in der Europäischen Union auf einen Blick erkennbar sein. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und schmetterte damit eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof ab. Der Endpreis müsse bei jedem Flug von einem Airport aus der EU von Anfang an klar sein, erklärten die Luxemburger Richter. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen. Quelle: Focus.online
Das ist gefühlt die fünfzigste Meldung dieser Art in den letzten Jahren. Immerhin die erste in diesem Jahr. Und ändern wird sich doch sowieso nichts. Dann stimmt der "Endpreis" halt nur bei Zahlung mit einer usbekischen Prepaid American Express, die zwischen dem 29. und 30 Februar eines beliebigen Jahres ausgestellt wurde... Ist doch jetzt schon so und wird auch so bleiben.