Eurosun 90 € Reisegutschein ohne Einschränkungen

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Herr Weh, 21. Juli 2010.

  1. hockb

    hockb Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Ich habe soeben folgende Antwort von Groupon.at erhalten:

    Sehr geehrter XXXX,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir haben uns sehr intensiv um eine Klärung mit dem Partner Eurosun bemüht. Leider blieb dies erfolglos.

    Um Sie nicht länger im Unklaren zu lassen und da es offenbar keine Möglichkeit gibt, den Partner zur Einlösung Ihrer Gutscheine zu bewegen, werden wir diese stornieren und Ihnen den Kaufpreis erstatten.

    Außerdem werden wir Ihrem Kundenkonto eine Gutschrift von 6,00 € erstellt. Dieses Guthaben wird Ihnen in Kürze zwei Monate lang zur Verfügung stehen.

    Wir entschuldigen uns vielmals für Ihre Unannehmlichkeiten.

    Für Rückfragen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Freundliche Grüße aus Berlin


    XXX vom Groupon-CityDeal-Team
     
  2. Essotiger

    Essotiger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    0
    Und gibst Du Dich damit zufrieden?

    Ich habe ja auch einige Gutscheine gekauft, bisher aber mangels Zeit noch nicht "eingelöst"!

    Wie gesagt, Groupon hat mir damals per Email bestätigt, dass die Gutscheine so gelten wie verkauft (ohne Einschränkung) aber dies muss ja Eurosun auch so akzeptieren!

    Eine rechtliche Auseinandersetzung wäre ja wirklich interessant! Wer ist unser Ansprechpartner (Eurosun oder Groupon), aber ich würde meinen Groupon, da dort beworben und an sie bezahlt und von Ihnen erhalten! Somit müssten auch sie haften! AGB hin oder her!
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Das ist wahr. Bitte umgehend hier berichten, wie's mit der Klage läuft. 8)
     
  4. realribbon

    realribbon Bronze Member

    Beiträge:
    129
    Likes:
    0
    Das ist ja lustig...sorry die Ausdrucksweise.
    Hatte wenn dann Kontakt mit eurosun und dort wurde mir gesagt (siehe Beitrag weiter oben), dass sie eine Stornierung nicht empfehlen, da man den Stornierungsbedinungen des Reiseveranstalters unterliegt- heisst 50% (oder mehr!!) trotzdem bezahlen.

    Interessant wirds jetzt mit bereits eingelösten Gutscheinen... sitze gerade in Dublin mit Ziel Belfast- und dortigem Aufenthalt nach Gutscheinbuchung...

    Hat denn noch jemand die Gutscheine bereits eingelöst- ähm, die jetzt ja angeblich so einfach storniert werden für 6 EUR Entschädigung :lol: ?
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Finde ich auch. :lol:
     
  6. Essotiger

    Essotiger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    0
    Ich verstand das so, dass er das Geld zurück bekommt und die 6€ eine "Aufmerksamkeit" von Groupon sind!
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Das ist doch gerade so lustig, wenn's so wäre. :lol:
     
  8. realribbon

    realribbon Bronze Member

    Beiträge:
    129
    Likes:
    0
    Also selbtverständlich- die 8 EUR zurück PLUS sage und schreibe 6 EUR... Aufmerksamkeit find ich gut es so zu nennen! :lol: Aber mal im ernst, wie stellt sich groupon denn das vor? Insbesondere bei eingelösten bzw. angetretenen Gutscheinen?
     
  9. Essotiger

    Essotiger Silver Member

    Beiträge:
    286
    Likes:
    0
    Du solltest wohl nach Deiner Rückkehr mal doch Kontakt zu einem RA aufnehmen. Ich weiß, dass Du bei Deiner RS einen SB hast, aber haben die nicht eventuell einen internen Beratungsdienst? Sowas hat doch beinahe jede Versicherung! Der SB kann ja nicht so hoch sein bzw. eine Erstberatung machen doch die Anwälte auch kostenlos.

    Falls nicht, so solltest Du - off topic - eventuell die Versicherung wechseln!
     
  10. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

    Beiträge:
    455
    Likes:
    1
    Das ist echt ungeheuerlich!

    Da verkauft man einen Gutschein, der 90 Euro Rabatt verspricht, man bucht eine Reise, und man bekommt diese 90 Euro Rabatt einfach nicht!

    Derjenige, der Rabatt gewähren müsste, äussert sich überhaupt nicht dazu, warum er diesen Rabatt nicht gewährt, er macht es einfach nicht!

    Der Verkäufer des Gutscheins, der ja diesen Gutschein wohl in Übereinstimmung mit dem Unternehmen, welches dieses Reisen vermittelt, auflegte, nimmt nun den Gutschein zurück und gibt "sogar" noch eine weitere Gutschrift von 6 Euro!

    Das damit ist ja eigentlich überhaupt nichts erledigt! Denn man hat ja die Reise gebucht und das geld entsprechend bei diesem Anbieter ausgegeben.
    Zwar ist das Verhalte des Verkäufer irgendwie schon fair, andererseits, hat man ja definitiv nicht das bekommen, was klar zugesagt war!

    Also so geht das wirklich nicht!

    Da man doch einige 100 Gutscheine verkauft hat, ist mir unverständlich wie man seitens des Verkäufer und der Buchungplattform, somit des versprechenden Einlösers die Sache weiter machen will.

    Ob man echt darauf hofft, dass die allermeisten entnervt aufgeben? Oder wird gar ein hoher Anteil solcher Gutscheine , gar nicht eingelösst? Bzw. nehmen viele das einfach so hin, dass man "einfach mal" keine Gutschrift bekommt? - Pech gehabt - ?
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Gerade in diesem Fall gab es ja von Anfang an warnende Stimmen.

    Wer sich danach trotzdem auf die Aussagen einiger Leute verlassen
    hat, ohne zu sehen, welches Interesse hinter diesen "Informationen"
    gestanden haben mag, sollte sich allenfalls bei diesen beschweren. :idea:
     
  12. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

    Beiträge:
    455
    Likes:
    1
    Also ich würde das mit meinem juristischem Verständis, dem eines interessierten Laien, als waschechten Betrug bezeichnen.

    Denn man hat ja jemanden unter dem Versprechen ihm Geld auszuzahlen dazu veranlasst bei "ihm", also dem Anbieter, etwas zu kaufen bzw. hier zu buchen.
    Das ist längst nicht das Gleiche, wie vielleicht einer einwenden mag, wie diese Preisausschreiben, wo man ein Haus oder ein Auto gewonnen haben soll, man müssen nur noch für xx Euro was bestellen.......etc.

    Meine diese Sache ist klar. Also ich würde auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Und vorsichtshalber gegen beide, wohl dann gegen die Geschäftsführer beider Firmen.
    Eigentlich müsste man auch klagen, kann aber verstehen, wenn einer meint, der Ärger und der Aufwand und das Restrisiko lohnt sich eher nicht. Weiss nicht was ich selber machen würde.
     
  13. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Das mag ja ein juristischer Laie so sehen; es bringt aber für diejenigen, die sich
    auf die "heftigen Befürworter" (hier und anderswo), die ihrerseits ganz handfeste
    persönliche Interessen vertreten haben, verlassen und nach der auch hier öffentlich
    verbreiteten Änderung der Bedingungen die Gutscheine (eigentlich wohl eher: die
    "Schlechtscheine") spät kauften, überhaupt nicht weiter. Ob der eine oder auch
    die andere der "ersten Gruppe" (die vor der Änderung ihre Gutscheine erwarben)
    Grund sieht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, würde mich auch ehrlichst
    interessieren. Mal sehen, was da vielleicht noch an Informationen kommen mag.
     
  14. hockb

    hockb Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Ich habe bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet leider ohne Erfolg.

    Gerichtsstand eurosun ist in der Schweiz und fuer groupon in Oesterreich.
    In beiden Faellen kann eine Klage nicht durch meinen deutschen Rechtsanwalt
    eingereicht werden.

    Nach meinem Urlaub klaere ich mit meiner Versicherung ob die Kosten fuer
    einen Anwalt im Ausland uebernommen werden.

    M.E. macht es keinen Sinn groupon zu verklagen, da die Haftung nach deren AGB
    ausgeschlossen ist.

    "15. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen. Darüber hinaus ist Groupon zu Erstattungs- und/oder Schadensersatzleistungen nicht verpflichtet. Groupon übernimmt keine Gewähr für die vom Kunden beim Partner erworbenen Produkte oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die in einem Gutschein verbriefte Leistung erbringt der jeweilige Partner gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, weshalb Groupon gegenüber dem Kunden für Pflichtverletzungen des Partners bei der Leistungserbringung nicht haftet. Sollte es bei der Einlösung des Gutscheins oder bei der Erbringung der Leistung zu Problemen kommen, wird Groupon versuchen, eine Lösung zu finden. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt(at)groupon.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch."

    Leider keine gute Ausgangssituation.
     
  15. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

    Beiträge:
    455
    Likes:
    1
    Das kann man nur als ungeheuerlich bezeichnen!

    map, klar man sollte dazu sicher einen Rechtsanwalt beauftragen, obwohl das ja eigentlich nicht zwingend ist! Mann kann an Deutschen Gerichten auch selber als Käger tätig werden und seine eigene Sache vor Gericht vertreten.

    Das ja nun auch noch, was ich erst gar nicht mitbekommen hatte, ja beide Parteien, Verkäufer und Gutscheinausgeber im Ausland sitzen, macht das Ganze ja noch komplizierter.

    Dennoch so darf es nicht sein! Erst Menschen zur Buchung bewegen, indem man Ihnen einen Gutschrift zusagt, dann aber diese Gutschrift nicht gibt. Das ist wol nach jedem Landesgesetz nicht statthaft- und wird neben einer straflrechlichen Komponente etcl auch zivilrechtliche Ansprüche durchsetzbar machen.

    Allerdings hat ja Map schon recht, man hat gewarnt und muss man dann so was kaufen?

    Also ich selber hätte es vielleicht auch getan, wenn ich eine Reise hätte buchen wollen. Denn wird ja verbindlich zugesagt und dann kann man auch darauf bestehen.........
     
  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Nein, "Klaus-Dieter",
    wenn ich gemeint hätte, daß man einen Anwalt einschalten sollte, hätte ich
    es ganz sicher auch so geschrieben. Ich finde es eher "spannend", zu sehen,
    ob jemand von den "Frühbuchern" tatsächlich einen Anwalt nimmt und durch
    einen Prozeß (gegen wen auch immer) versucht, einen "entgangenen Gewinn"
    (oder wie würde da argumentiert werden?) einzuklagen. Das sehe ich nämlich
    wirklich noch nicht. Aber es würd' mich natürlich weiterhin sehr interessieren.

    Ist es nicht auch sehr merkwürdig, daß die Leute, die hier so vehement für
    die angeblich sichere Sache eingetreten sind, sich schon seit geraumer Zeit
    nicht mehr zu Worte melden? Was könnte das denn wohl bedeuten? Vielleicht
    ja, daß die "Warner" doch von Anfang an Recht hatten mit ihren Warnungen?
     
  17. realribbon

    realribbon Bronze Member

    Beiträge:
    129
    Likes:
    0
    Die Sache ist ja die, gewarnt wird bei allen TOP DEALS- ich erinnere mich nur an die 180 EUR USA-Flüge. Da hieß es auch, dass es wahrscheinlich in die Hose gehen wird- und nein, es blieb ein TopDeal.
    Wenn wir immer davon ausgehen, dass richtig gute Deals nur Betrug sind, kann man das Forum hier auch dicht machen.

    So, außerderm (so in meinem Falle) habe ich vorher, aufgrund der Bedenken, extra Kontakt aufgenommen, mehrmals nachgefragt und die Bestätigung bekommen, dass auch diese Gutscheine ohne Mindesbestellwert eingelöst werden.
    Die Buchung ist ja nunmal rechtlich gesehen ein Angebot, was eurosun auch nicht hätte annehmen müssen. Sie haben aber das Angebot MIT Gutschein angenommen, insofern ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen, den BEIDE Seiten zu erfüllen haben.
    Was mich zum nächsten, zum strafrechtlichen Teil bringt:
    Für einen Betrug muss durch eine Täuschung ein Irrtum entstehen, durch den eine Vermögensverfügung stattfindet und letztlich ein Vermögensschaden eintritt.
    Ich denke das wird für jeden klar, dass im Falle eines Ignorierens, bzw. durch die Nicht Auszahlungen (was zugleich für jeden Käufer der Vermögensschaden ist), der Betrug erfüllt ist. Ein Versuch ist es sogar bisher hierher schon.
    In welchem Land die Gerichtsstände sind ist eine gute Frage...es wird natürlich komplizierter, wenns wirklich Schweiz und Österreich sind. Da aber Vertragspartner der Buchungen eurosun ist, und Österreich zur EU gehört (...), wirds nicht sooo kompliziert.
    Wenn ich zurück bin, werd ich mich nochmal mit eurosun in Verbindung setzen und ggf. auf jeden Fall klagen, da es bei mir inzwischen um 720 EUR geht...

    PS noch für map: gegen wen Prozess geführt werden müsste ist ganz klar, gegen eurosun (zumindest bei denen, die ihre Buchungen schon getätigt haben).
    Was meinst du denn- bei allen TopDeals nun auf Warnende hören?
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Allein die allererste Seite dieses Threads zeigt doch sehr schön (und - wie ich meine -
    sonnenklar), wann welche Warnung weshalb hier eingestellt wurde. Und wer sich dafür
    interessiert, in Zukunft die User/innen, die aus sehr durchsichtigem Eigeninteresse
    wieder und wieder dazu raten, den sog. "Top Deal" mitzumachen, besser einschätzen
    zu können, kann sich die Mühe machen, auch die Folgeseite/n durchzulesen. Und wird
    sehr schnell feststellen, daß sich diese "Einpeitscher" (und Ref-Linker) mehr und mehr
    im Ton vergriffen haben, weil es ja nun wirklich keinen Grund mehr für den Kauf gab.

    Alles sehr aufschlußreich.
     
  19. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

    Beiträge:
    455
    Likes:
    1
    Also gewarnt wird eigentlich immer!

    Und nun deshalb zu meinen, die die trotzdem gekauft hätten, wären selber schuld, ist nicht berechtigt.

    Klar mag es sein, dass einige hier eifrigst die Werbetrommel rührten die dann jetzt verstummen und evtl sogar eigenen Vorteil dadurch hatten, bzw. erhofften.

    Das ganz ändert aber gar nichts daran, dass es, zumindest etwas ähnliches wie Betrug vom Gutscheinausgeber, also dem Buchungsunternehmen ist.

    Es ist ja von der Sache hier nicht viel anders, als wenn Du jetzt map, wo du eben die die swiss Flüge mit 50 Euro Rabatt buchtest, wenn jetzt diese 50 Euro Rabatt obwohl gross angekündigt und du ja nur deshalb eben gerade buchtest, dann doch nicht in Abzug gebracht werden würden.
    Das du nun diese 50 Euro gleich abgezogen bekommst, jedoch diese 100 Euro Gutschrift nach Reiseantritt ausgezahlt werden sollen, ist nur eine reine verfahrenstechnische Sache - von der Systematik bleibt es gleich.

    Was ich einfach meine, das solche Werbung und solche Angebote es nicht geben darf. Das es ja hier auch kein Versehen war, ist ja wohl auch klar.
    Hier wurde klar versucht Menschen zum buchen zu bewegen mit dem Versprechen von Vorteilen, die man dann nicht einhält....

    Das kann man nicht wegwischen mit "hätten doch auf mich, bzw. die Warner hören können"!
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.787
    Likes:
    1
    Nein, "Klaus-Dieter",

    das ist keinesfalls "nicht viel anders". :idea: Denn in diesem Fall war es ja so,
    daß schon kurze Zeit, nachdem die/der OP den Thread erstellt hatte, davon
    berichtet wurde, daß die Hotel-Buchungen nur mit 500 Euro MBW rabattfähig
    sind - es sind also von Anfang an sehr gut begründete Warnungen gewesen. :idea:

    Da schließt sich für mich die direkte Frage an Dich an:
    Hast Du tatsächlich nicht einmal die allererste Seite dieses Threads gelesen? :shock:
     

Diese Seite empfehlen