Ich bin ja schon davon ausgegangen, dass man mit einem LX F Ticket in das FCT kommt. Allerdings hat mich der fett hervorgehobene Passus ("Der Zugang zum First Class Terminal Frankfurt ist Lufthansa First Class Gästen und HON Circle Membern vorbehalten") doch dazu veranlasst kein verbindliches Statement abzugeben. Denn hier ist wiederrum die Rede von LH F Gästen, die einen Flug u.A. mit Swiss gebucht haben -> könnte ja auch bedeuten, dass ein Gast mir LH F angekommen ist und mit LX weiterfliegt. Ist aber auch egal. Ich will hier nicht mehr reininterpretieren. Sonst kommen wieder die "Unsinn-Schreiber"! :roll:
Tut mir leid, dass ich noch mal nachhaken muss: Dein Beispiel ergibt keinen Sinn, da das FCT keine Ankunfts- sondern nur eine Abflug-Lounge ist. Ankunft LH-F & Weiterflug LX C = nix FCT (aber sehr wohl FCL)
Richtig auf dem Papier. Dennoch wird niemand abgewiesen, der in LH F ankommt und dann mit LH oder Swiss weiterfliegt. Dies war jedenfalls die persönliche Aussage einer MA vor Ort. Bei mir war es nämlich exakt diese Konstellation. Es gibt nämlich durchaus gute Gründe den Fussmarsch gen FCT in Kauf zu nehmen und nicht die A oder B FCL für den Anschlussflug zu besuchen; dies ist aber ein anderes Thema.
Das FCT ist offiziell nur für LH First Class Gästen mit Abflug (also erster Flug) ab Frankfurt am Main vorgesehen (Ausnahme HONs). Wer in Frankfurt nur Connected, der kann die First Class Lounges im Terminal 1 A und 1 B benutzen. Wer in Frankfurt ankommt und nicht weiterfliegt, kommt nur noch in die Arrival Lounges bei Ausgang 1 B. Habe aber noch nicht erlebt, dass LH einen F-Passagier am FCT nicht reingelassen haben. Die Regelung wurde geändert, als die Shuttle vom Check-In im Terminal 1 A und 1 B eingestellt wurden.
Das stimmt so nicht ganz. Denn es gibt ja auch reichlich Langstreckenflüge, die erst nach Schließen der Arrivals Lounge ankommen. Insofern gilt das hier: http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/at_the_airport/lounges?nodeid=1756974 Die Diskussion, ob die herkömllichen SEN/FC-Lounges auch am Ankunftstag zugänglich sind (ja, sind sie), wurde ja hier und in anderen Foren schon hinlänglich geführt.
Den Hang andere Menschen zu beleidigen entwickeln auch verwöhnte Einzelkinder und/oder Heimkinder! :mrgreen:
Eine Beleidigung ist die Miß- oder Nichtachtung einer anderen Person. :idea: Geschriebener Unsinn kann "Unsinn" genannt werden, ohne zu beleidigen.
Tja, ich achte Dich nicht und Du bist, so denke ich zumindest, eine Person. Kann mir nicht vorstellen, dass ich Dich deswegen beleidigt habe, da es meine subjektive Wahrnehmung ist! :mrgreen:
Es geht nicht nur um die "subjektive Wahrnehmung"; frag (falls das in Deinen Möglichkeiten liegt) einen RA.
Die "Ehre" ist ein höchstpersönliches Rechtsgut - ob sich also jemand durch eine Äußerung "beleidigt" fühlt liegt alleine im Ermessen des "Beleidigten". Eine andere Frage ist natürlich ob die Gerichte die Auffasung des "Beleidigten" teilen :roll:
Just deshalb geht es ja (s.o.) nicht nur um die subjektive Wahrnehmung. :idea: Es kann sich jemand "beleidigt" fühlen, ohne auch beleidigt worden zu sein.
Das mag subjektiv so sein - dadurch wurdest Du aber nicht automatisch auch objektiv beleidigt. Daran fehlt's hier halt.
ändert aber nichts daran, dass ich mich beleidigt fühle, wenn jemand meinen beitrag als "Unsinn" bezeichnet und du dies noch bestätigt! dann ist mir das objektive erscheinen relativ egal! :roll:
Stimm ich prinzipiell zu. Allerdings kann sich nach wie vor jemand in seiner Ehre verletzt "fühlen", obwohl es nicht in der Absicht des Äußernden lag eine Ehrverletzung hervorzurufen, oder jemand etwas mißverständlich auffasste. Deshalb bin ich der Meinung dass eine "gefühlte" Ehrverletzung entweder eine Entschuldigung oder Richtigstellung des Äußernden zur Folge haben sollte :idea: