Firmenmeilen privat verwenden "Geldwerter Vorteil"?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 23. Juni 2009.

  1. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Oh Mann, wenn das mal keinen Ärger gibt! Der Steuerberater hat zu 100% Recht, ein geldwerter Vorteil muss immer zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das war in D seit Urzeiten so, schon lange bevor es M & M gab. Das hier im konkreten Fall ein Teil ( die besagten 1278 Euro ) vom Leistungsgeber vorversteuert werden ändert nichts daran, die Steuern zahlt bis zu diesem Betrag halt jemand anderes für dich. Das gut 95% der in Frage stehenden Flüge nicht versteuert werden ist eine andere Geschichte.
     
  2. flyglobal

    flyglobal Bronze Member

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    Wie auch immer:

    Ich werde wenn immer es hier etwas vom Finanzamt käme folgendes sagen:

    Wie allgemein bekannt und in der Presse verbreitet, hat sich LH mit dem Finanzamt seit Jahren geeinigt wie die M&M Award Flüge steuerlich zu behandeln sind. Da hieß es: LH versteuert pauschal die im Rahmen von M&M ausgestellten Flugtickets. Das wird als eine art 'Abgeltungsteuer' verstanden. Es spielte hier nie eine Rolle wie diese Meilen (beruflich, privat) erworben wurden. Wie das berechnet wird (ticketpreis und steuer etc.)scheint ja nicht so breitgetreten zu werden.

    Damit halte ich es wie alle anderen 99,9% aller Meilennutzer.

    Haben wir denn je einen solchen Fall for Gericht gehabt, außer trickreiche Sonderfälle, wie zur Anrechnung auf die Rente oder so?
    Ich denke nein, daß der Normalfall des AWARD users nie Gegenstand eines solchen verfahrens war.Zumindest nicht in meiner Wahrnehmung.
    Selbst unsere First class Award flieger sind ja nirgendwo behelligt worden.

    gruß

    Flyglobal
     
  3. markhh

    markhh Bronze Member

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    Dass sich ein Finanzamt auch nur eine Sekunde mit dieser Argumentation befassen würde, ist eine ziemlich naive Annahme.

    Aber in einem Punkt hast du Recht: Wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  4. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ich bleibe dabei, Steuerberater wechseln. Wieviele Leute sind bisher wegen fehlender Versteuerung der dienstlich erflogenen Meilen belangt worden?

    S
     
  5. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Warum den Steuerberater wechselen wenn er gut ist? Was habe ich von einem Steuerberater der sich die Gesetze so hinbiegt wie ich sie haben will?
    Zudem ist die Frage oben falsch gestellt. Richtig müsste es heissen: Wieviele Leute sind bisher wegen fehlender Versteuerung der dienstlich erflogenen Meilen belangt worden, wenn Sie diese mit dem Geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angegeben haben? Antwort: 100%.
     
  6. miles-and-points

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    Wirklich? Alle wurden belangt? :shock: Gibt's dafür Fundstellen?
     
  7. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Funstellen? Jedes beliebige deutsche Finanzamt. Ich kann mir selbst mit meiner blühenden Fantasie nicht vorstellen das irgendein Finanzbeamter auf die Veranlagung verzichtete "weil Sie arme Sau dermaßen viel Zeit in der luft & auf Flughäfen verbringen. Wir verzichten deshalb auf die zu erbringende Steuerschuld".
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Aber wenn sie den geldwerten Vorteil doch angegeben haben -
    warum sollten sie denn dann dafür (und wie?) "belangt" werden?
     
  9. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Die Frage von DFW-SEN war "Wieviele Leute sind bisher wegen fehlender Versteuerung der dienstlich erflogenen Meilen belangt worden?". Meine Antwort: 100%, wenn Sie diesen Geldwerten Vorteil in der Veranlagungserklärung angegeben haben und dann NICHT die darauf liegenden Steuern bezahlt haben. Ist mit Sicherheit noch nie auf dem Kulanzweg von einem deutschen FA erlassen worden. Das 99,5% der Vielflieger "vergessen" haben die jährlichen Freiflüge die aus dienstlich erworbenen Meilen stammen anzugeben ist eine ganz andere Geschichte.
     
  10. miles-and-points

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    Das hätte ich ja vielleicht noch verstanden - allein:
    diesen angeblich eingestellten Satz suche ich oben
    leider vergeblich - bei Dir ebenso wie in Zitaten. :roll:
    Daher rührten ja meine "beharrlichen" Nachfragen.
     
  11. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Du glaubst ernsthaft, dass 0.%% der Leute ihre dienstlich erflogenen Meilen in der Erklaerung angeben. Ausser Dir macht das sicherlich kein Mensch. End es weiss hier ja scheinbar auch keiner wie es gehen soll...... Richtig ist es ueberigens in so einem Fall nicht den Wert der Meilentickets zu versteuern, sondern einen prozentualen Anteil der Fluege auf denen die Meilen erflogen wurden.

    S
     
  12. CarstenS

    CarstenS Pilot

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    hach wie schön, dass meine Meilen komplett privat erflogen sind...

    Da kann ich wunderbar tun und lassen was ich will :)

    Carsten
     
  13. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Wohl nicht so ganz, siehe Post von Kuususi in diesem Thread den Paragrafen 38 Estg zitierend. Da steht nix von Unterschieden zwischen dienstlich und privat!
     
  14. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Da ich selbstständig bin kommt es bei mir nicht so darauf an. Ich denke das mehr als 0.5% der betroffenen diese Flüge versteuern, schon weil es tatsächlich Menschen gibt die Ihre Steuererklärung wirklich nach "Bestem Wissen und Gewissen" ausfüllen. Mit Sicherheit haben schon etliche Leute in D bei Steuerprüfungen damit Ärger bekommen da es bei solchen Gelegenheiten dem FA bekannt wird. Außerdem bin ich überzeugt das sehr viele Menschen tatsächlich ihre erhaltenen geldwerten Vorteile versteuern weil es in von dem gewährenden ( meist wohl dem Arbeitgeber ) im Arbeitsvertag so gefordert wird. So bekommt man hier in Berlin als Mitarbeiter von Trabet ( Transportbeton Firma ) beim Häuslebauen Beton und Mörtel zum Selbstkostenpreis, Anlieferung meist völlig kostenfrei. Jeder Mitarbeiter hat in seinem Arbeitsvertrag einen Passus der ihn verpflichtet über die Firma erhaltene geltwerte Leistung eigenständig zu versteuern.

    "Richtig ist es ueberigens in so einem Fall nicht den Wert der Meilentickets zu versteuern, sondern einen prozentualen Anteil der Fluege auf denen die Meilen erflogen wurden." Sagt ein Steuerberater? Zu versteuern ist der erhaltene geldwerte Vorteil, keine "Flüge" oder "Meilen". Wenn ich Meilen nutze die ich erhalten habe durch dienstlich durchgeführte Flüge ( die ich also nicht selbst bezahlt habe ) und damit in den Urlaub nach Thailand fliege ist der geldwerte Vorteil den ich jetzt genieße genau so hoch wie der Wert eines gleichartigen Kauftickets mit meinen Reisedaten. Diesen Wert muss ich versteuern und auch dann erst wenn ich in den Genuß dieses Vorteils komme.
     
  15. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und ich bleibe dabei, der Setuerberater des OP taugt nichts und sollte schnellstens rausgeschmissen werden. Ich heb eben meinen Steuerberater in D angerufen und folgende Aussage erhalten:

    Der Freibetrag von Euro 1080 nach § 3 Nr. 38 EStG hat NICHTS mit der Pauschalbesteuerung durch die Lufthansa zu tuen. Er gilt grundsaetzlich fuer alle Kundenbindungsprogramme. Dieser Betrag wurde ueberigens in 2002 von urspruenglich Euro 1224 auf diesen niedrigeren Betrag reduziert Der Wert der Bonusmeilen der diesen Freibetrag uebersteigt kann nach § 37a EStG pauschal versteuert werden. Da die Lufthansa genau das macht, muessen M&M Mitglieder in Deutschland keinen geldwerten Vorteils versteuern. Die dienstlich erworbenen Meilen im Rahmen des M&M Programms bleibt fuer die Mitarbeiter im vollem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Gruss, S
     
  16. CarstenS

    CarstenS Pilot

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    D'oh!

    Muss ich nun auch die Sandwiches und Getränke in der Senator Lounge protokollieren, und am Jahresende versteuern, wenn ich Lebensmittel im Wert von mehr als 1080 EUR in den Lounges konsumiert habe? ;)


    Grüße, Carsten
     
  17. L4ibsch

    L4ibsch Co-Pilot

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    Wie sieht es denn nun im umgekehrten Fall aus? Privat erworbene Meilen, die ich als Selbständiger gerne für einen Flug einsetzen würde. Kann ich das als Privateinlage buchen und in welcher Höhe?
     
  18. Alligator

    Alligator Diamond Member

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    seit langem mal wieder eine gute Frage. Interessiert mich auch!
     
  19. Kalttaucher

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    Einfach mal beim Finanzamt nachfragen.
     
  20. L4ibsch

    L4ibsch Co-Pilot

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    Werde ich vielleicht noch machen. Aber, ...

    • erstens besitzt die Obrigkeit die Frechheit zuerst komplizierte, unverständliche und ständig wechselnde Steuergesetze zu machen, klärende Fragen inzwischen aber mit Gebühren zu belegen[/*:m:3h0ehnlw]
    • zweitens betraut man einen Hund nicht mit der Bewachung eines Wurstvorrates. Oder anders gesagt, auch wenn die Finanzämter eigentlich von Gesetzes wegen gehalten wären, den Steuerzahler auf für sie/ihn vorteilhafte Umstände hinzuweisen haben die Steuerbehörden in der Regel kompromißlos nur Eines im Sinn[/*:m:3h0ehnlw]

    Je mehr man vor dem Gespräch schon weiß, desto besser IMHO.
     

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