First Reisebüro Gutschein

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Guest, 25. November 2010.

  1. tmpvt

    tmpvt Co-Pilot

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    ja, sieht ganz so aus - ich denke die haben wohl noch rechtzeitig die reissleine gezogen und gemerkt, dass alle interessenten nur auf ein-tages-buchungen aus waren - ich hatte selbst schon ein schlechtes gewissen, einige gutschein zu bestellen, weil der verlust wohl auf kosten der vier netten damen geht, die fuer das reisebuero arbeiten - ich habe zweimal angerufen heute und die waren echt nett - da bekommt man dann schon ein schlechtes gewissen!

    ich hatte schon letzte woche skrupel bei den beiden jahrhundertdeals zuzuschlagen (60franken-deal und 300cd-deal), weil man nur mit sehr fragwuerdigen auslegungen bzw. aushebelungen der termsandconditions und mit tricksereien zuschlagen konnte und so einen sicherlich nicht unerheblichen verlust zwei travelgiganten in kauf nahm!
     
  2. mabru

    mabru Lotse

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    Das ist ja nett, wenn sie meinen "pro Reise", aber in den Bedingungen steht "pro Buchung". Wenn man 10 Gutscheine gekauft hat, muss es doch legitim sein, diese für 10 Buchungen zu benutzen. Z. B. bei einer Rundreise mit vier Personen sollten die 10 Gutscheine für 5 verschiedene Hotels einlösbar sein. Es stand nicht in den Bedingungen, dass pro Person nur ein Gutschein eingelöst werden darf, oder?
     
  3. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Hallo,

    ja, so ein Reisebüro hat da weniger "Speck", von dem man zehrt. Aber mal ehrlich: Es haben sich hier 2 Büros mit so einer Aktion versucht (=Nicht soo ein Schnellschuss), die Anzahl der Gutscheine ist sehr beschränkt. (zumindest in Heidelberg) also: Viel Spaß beim Buchen!
    Werde es nun mit meinen Gutscheinen auch mal in Angriff nehmen, kriege da nämlich noch nettere Konditionen, als mit dem 60CHF-Gutschein hin und werde von den Buchungen sogar etwas stornieren können :)

    Grüße
    Flatty
     
  4. 251079

    251079 Lotse

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    Hallo kexbox,


    "...kriege da nämlich noch nettere Konditionen, als mit dem 60CHF- Gutschein hin und werde von den Buchungen sogar etwas stornieren können :)..."

    Haste noch einen oder mehrere 60chf gutscheine übrig, die du nicht brauchst? Würde mich freuen!: l a r s h a n n o v e r (at) g o o g l e m a i l

    Danke
     
  5. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Leider nein, hatte mit dem universal-gutschein bestellt damals
     
  6. danny84

    danny84 Bronze Member

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    Es scheint also schon eine kleine Diskrepanz zu geben:

    Ich selbst habe 2 Gutscheine erworben.
    Mit Gutschein 1 sollten 2 Nächte Anfang Februar in Los Angeles gebucht werden.
    Mit Gutschein 2 sollte 1 Nacht Mitte Februar in Las Vegas gebucht werden.

    Man weigert sich nun, beide Buchungen getrennt zu behandeln.
    Nach Rücksprache mit meinem Notar scheine ich allerdings vollkommen im Recht zu sein und soll auch weiterhin auf mein Recht bestehen.

    Ich verstehe es vielleicht, wenn ich jeweils 2 x aufeinanderfolgende Nächte mit 2 Gutscheinen buchen möchte, obwohl selbst das nicht rechtens wäre.
    Aber so nicht, zur Not ziehe ich mit fast perfekten Chancen vor Gericht.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
     
  7. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Sollte das wirklich so sein, dann wäre die Einschaltung eines Ra sinnvoll. Gebe da gerne Tipps (per pm im VFt) Gruesse
     
  8. danny84

    danny84 Bronze Member

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    Da ich bisher keine PM-Funktion ausfindig machen konnte, wären Tipps an dannyhl84 (at) yahoo.de sehr kulant von dir.
     
  9. aislelord

    aislelord Gold Member

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    Ihr habt zu viel Zeit...einerseits nur teuer, First und Champus und nun wegen ein paar Euro gleich vors Gericht...so oft, wie hier zum Anwalt gerannt wird, hat Euch jede Rechtsschutzversicherung gekündigt... :lol:

    Aislelord
     
  10. kexbox

    kexbox Gold Member

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    1. Für das "Zeit haben" nimmt man sich den RA. Es kostet nicht viel mehr Zeit, als das Zusammenstellen von Mails und Gutscheinen + 1 Telefonat zur Besprechung des weiteren Vorgehens.
    2. Selbst die (mit 1,3 Mill. EUR nicht gerade arme Telekom) geht wg. ein paar EUR vor Gericht, Dein Vergleich hinkt also.
    3. Wenn man einige Gutscheine gekauft hat, ist Gutscheinzahl x 100 EUR, um die es hier geht, schon genug für so manchen "Altpapier-Senator".
    4. Wer sagt, dass man für soetwas eine RSV benötigt? Kosten kann sich jeder selbst unter http://rvg.pentos.ag/ ausrechnen (der Einfachheit halber macht man erstmal nur einen Gutschein geltend), bei den Erfolgsaussichten ein sehr gut zu verkraftendes Risiko, wie ich finde.
    5. Und zuletzt: Der Communitygedanke: ich könnte mir vorstellen, dass es in Zukunft noch mehr solcher oder vergleichbarer Angebote gibt, freut euch doch, dass es vielleicht (falls es nicht zu einer Einigung kommt) zu einem Urteil kommt.

    Grüße
     

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