Flug "verfallen" lassen

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Guest, 16. März 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Eben. Das Beispiel beweist leider nicht viel, da LH/LX meilentechnisch eine Katastrophe ist.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe meine Ex-ZRH-Meilen immer spätestens 2 Tage später in meinem M&M-Account gehabt. Welcher Art sind denn die Probleme, die ihr dort habt?
     
  3. Guest

    Guest Guest

    FlyerTalk ist leider voll von entsprechenden Berichten.
     
  4. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    flysurfer schrieb:
    Oft erlauben solche Fares ja sogar einen Stopover in D, da ist das dann überhaupt kein Problem, weil man dann sowieso nur erstmal bis MUC fliegt. Da braucht man dann nix "argumentieren".


    Die preiswerten Athen Tickets erlauben grundsätzlich keine Stopover, weder in FR noch in Muc.
    In BKK kannst Du ohne jede Frage Dein Gepäck nur bis Muc aufgeben.
    Ist doch ständige Praxis, das z.B. Messekoffer schon vorher rausgehen.

    @Wellensittich

    Die Bordkarte in Muc abholen und den Flug nicht antreten, nur um sich die Meilen zu erschleichen, ist schon ein starkes Stück.
    Jeder weiss doch, wieviel Verspätungen durch Paxe entstehen, die nicht am Gate erscheinen.

    Im übrigen gibt es ein Wort dafür: Betrug.

    Ich habe den Eindruck, das bei manchem Forum Teilnehmer die Gier nach Meilen und Status den Verstand vernebeln.

    Gruss Toby
     
  5. Guest

    Guest Guest


    Naja, ich habe ja nicht geschrieben, dass ich sowas selbst machen würde. Es ist nur interessant, Strategien anderer Forumsteilnehmer nachzuvollziehen, vor allem dann, wenn dadurch möglicherweise Lücken im System aufgedeckt werden..

    Der Wellensittich
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Eine systematische Lücke, die man immer und überall ausnutzen könnte, ist das sicherlich nicht, was aber nicht heißt, dass es keine Kombinationen von Tickets/Strecken/FFPs gibt, bei denen dieser "Trick" nicht funktionieren würde. Dass es sich um Betrug (bzw. um einen Vertragsverstoß) handelt, sofern man ihn vorsätzlich anwendet, erscheint einleuchtend, aber ich bin kein Jurist.

    Klar ist aber auch, dass Segmente manchmal ungeplant ausfallen oder verschoben werden, und wenn dann mehr Meilen auf dem Konto erscheinen, als einem eigentlich zustehen, wird man sich wohl nicht darüber beschweren.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Das ist der Punkt.

    Ich habe mal vor einigen Jahren einen innermexikanischen Flug mit Mexicana auf M&M-Awards gebucht und dann für den Hinflug die vollen Prämienmeilen gutgeschrieben bekommen. Hab mich dann auch nicht dagegen gewehrt... :D

    Der Wellensittich
     
  8. cgnfred

    cgnfred Pilot

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    Noch schöner ist es, wenn die Meilen für einen Award nicht abgezogen werden. Klappt nur bei LH nie, da sind die Meilen weg bevor ich eine Ticketnummer in der Reservierung sehe, dafür bei BA sehr schön. Hat sich damals bei der R-Klasse freundlich ausgezahlt.
     
  9. htb

    htb Platinum Member

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    Verspätungen entstehen eigentlich nur, wenn der Pax nicht rechtzeitig erscheint UND dessen Gepäck entladen werden muß.

    Ob es sich um Betrug handelt oder nicht kann ich als Laie nicht beurteilen, ich sehe jetzt aber keinen Schaden für die Airline -- für das Flugsegment wurde ja schließlich bezahlt. Unschön wird es erst, wenn man sich das Segment / die Steuern für das Segment zurückerstatten läßt und die Meilen behält.


    HTB.
     
  10. Patron

    Patron Pilot

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    Vielleicht helfen die relevanten M&M Programmbestimmungen für die Beurteilung des hier diskutierten Sachverhaltes weiter:

    2.3.1 Flüge
    Für jede tatsächlich angetretene Teilstrecke eines voll bezahlten Linienfluges, der von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen durchgeführt wird, werden dem Konto des Teilnehmers – vorbehaltlich der Ziffern 2.3.5 und 2.3.6 – Meilen gutgeschrieben. …

    2.3.5 Ausschluss der Meilengutschrift
    Eine Meilengutschrift ist ausgeschlossen für bestimmte Buchungs- oder Serviceklassen, bestimmte Sondertarife, z. B.
    Leistungen zu Industry Discount-Tarifen (ID, IP, AD, GE, UD, DG, PEPs etc.), für Prämienleistungen, Freiflüge und für Leistungen, für die der Teilnehmer Vorteile aus anderen Bonusprogrammen erhält. Für bestimmte andere Leistungen kann
    eine Meilengutschrift durch vorherige Bekanntgabe in den Miles & More Kommunikationsmedien ausgeschlossen werden.

    2.3.6 Gutschriftverfahren
    … Keine Gutschrift erfolgt für unbenutzte, rückerstattete, verfallene oder unrechtmäßig erworbene Dokumente (Flugscheine, Coupons etc.). Gleiches gilt in sonstigen Fällen der Nichtnutzung oder Rückerstattung der zum Meilen sammeln berechtigenden Leistung.

    3.1 Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme
    … Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwer wiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.8 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa, eines Mitherausgebers oder Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgen von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weiter gehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa oder ein Mitherausgeber auch das Recht, die Vergabe eines nach den Miles & More Programmunterlagen vorgesehenen Vielfliegerstatus (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member) abzulehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos zu beenden. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa oder einem Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen weiter.

    3. 2 Meilengültigkeit bei Kündigung
    … Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber verfallen die Meilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.
     
  11. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    Danke Patron für die Klarstellung.
    Ich würde allen empfehlen, einmal den Absatz 3.1 sorgfältig zu lesen.
    Ich denke, da die verantwortlichen der LH auch dieses Forum lesen, werden sie schon Schlüsse ziehen aus den Tricks, die hier zum Teil gepostet werden, und etliche werden sich aus dem M&M Programm, wenn sie erwischt werden, verabschieden müssen. Und das ist auch gut so!
    Gruss Toby
     
  12. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Schauen wir mal.
     
  13. sieger11

    sieger11 Pilot

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    Ich würde sagen: hoffen wir mal.

    Es kann doch nicht sein, dass LH (aufgrund solcher Spezialisten?) die Konditionen ständig nach unten anpasst. Ich finde es mehr als sinnvoll, dass LH jeden, der durch solche "Optimierungen" auffällt, aus dem Programm ausschließt und ihm/ihr soweit mgl. auch alle in der Vergangenheit beanspruchten Prämien nachbelastet.

    Sinn eines solchen Forums kann aus meiner Sicht nur sein, dass hier legale Möglichkeiten zum Meilensammeln aufgezeigt werden (Promotions etc.).

    BTW: der Titel lautet Top Deals :!:

    Mix für ungut!
     
  14. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    @Sieger11
    Endlich mal jemand, der die Auswirkungen der Handlungen dieser "Spezialisten" erkennt.

    Schon die Unverschämtheit, sich eine Bordkarte zu holen, nicht zu fliegen - und dann noch die Meilen kassieren zu wollen, sollte zu einem sofortigem Rauswurf aus dem M&M Programm führen.
    Neben solchen Meilen Erschleichern, die sich dann noch damit brüsten, möchte ich nicht in der F sitzen.
    Das müssen schon miese Typen sein!
    Gruss Toby
     
  15. Patron

    Patron Pilot

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    Abgesehen davon, dass wir über etwas diskutieren, das die Frage des OP nicht berührt (und der OP diese in einem Forum stellte, von dem wir Leser und Diskutanten andere Themen erwarten):

    Was geschrieben werden darf und was nicht entscheiden die Eigentümer dieses Forums, was vertragskonform ist in diesem Fall die Lufthansa und was legal ist und was nicht, die Gerichte. Es gab – und wird es immer wieder geben – Sachverhalte, die die Kunden der Fluglinien rechtlich anders würdigen als zB die Lufthansa. In der überwiegenden Anzahl der Fälle enden solche Fälle mit einem Arrangement. Die vergleichsweise wenigen Fälle die gerichtsanhängig und entschieden werden enden oft mit überraschenden Ergebnissen.

    Hintergrund der vom OP gestellten Frage scheint doch dies zu sein: Der OP möchte - wie viele – eine Preisdifferenz nutzen; LH verkauft eben einen in „Z“ gebuchten interkontinentalen Flugschein ATHFRASIN und zurück um netto € 1.650 während FRASINFRA netto € 2.490 kostet (von den wesentlich kundenfreundlicheren Tarifbestimmungen ex ATH einmal abgesehen). Einen Flugschein ATHFRASINFRA bietet LH meines Wissens in „Z“ nicht an. Die Tarifbestimmungen der Fluglinie sehen unter anderem vor, dass die einzelnen Segmente sequentiell, also der Reihe nach, abgeflogen werden müssen (es gibt Rechtsanwälte, die darin eine Sittenwidrigkeit erkennen und meinen, dass es im Belieben des Kunden ist, welchen Teil der von ihm bezahlten Reise er konsumiert). Gängige Praxis ist es, dass LH bei einem nicht genutzten ersten Kupon die folgenden nicht mehr honoriert, während das Verfallen des letzten Kupons sanktionslos bleibt.

    Oder anders gewendet: Wir können hier Meinungen austauschen, solange oberste Instanzen des Rechtssystems mangels an Fällen nicht entschieden hat, wissen wir nicht schlüssig was legal, was nicht legal ist. Wir wissen aber relativ gesichert, wie LH die Vertragsbestimmungen auslegt (was noch immer nicht sagt, dass Vertragsverletzungen immer entdeckt werden).

    Relativ einfach ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn jemand einen BP für ein Flugsegment bezieht, die Reise nicht antritt (wie flysurfer bereits erklärte löst das boarding die Meilengutschrift aus und nicht das Check In: Es gibt Reisende, die beim Check In das Programm X wählen und vor dem Einsteigen auf Programm Y wechseln weshalb automatisch die Meilen dem Konto bei Programm Y angereiht werden) und eine nachträgliche Meilengutschrift anfordert. Diese kann gewährt werden (Fehler des Agenten), kann mit der Begründung abgewiesen werde, dass nur abgeflogene Flugsegmente eine Meilengutschrift auslösen oder eine fristlose Kündigung des M&M Kontos (höchst unwahrscheinlich bei Ersturgenz) nach sich ziehen.
     
  16. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Es gab da gerade eine interessante Gerichtsentscheidung hier in D GEGEN die LH. Da hatte ein Pax den HINFLUG verfallen lassen und wollte jetzt den gebuchten Rückflug antreten was ihm von der LH natürlich verwehrt wurde. Der zog dann vor Gericht und gewann. Einhelliger Tenor der Richter: der Kunde kann eben nicht gezwungen werden alle Flugsegmente abzufliegen. Sein Teil des Vertrages besteht nur darin den vereinbarten Preis im Voraus zu bezahlen, aber nicht darin auch wirklich alle gebuchten Segmente abzufliegen. Ist schn interessant das jetzt mehrfach Tarifbedingungen der LH ( und anderer Carrier ) als rechtswidrig beurteilt wurden ( sei es im deutschen oder europäischen Recht ) und diese nach wie vor verwendet werden. Sollte jemand Langeweile haben: meiner Meinung nach wurde das Urteil mit Aktenzeichen hier im Board irgendwo erwähnt.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    nun, wahrscheinlich wird LH (neben anderen Carriern) irgendwann durch juristische Instanzen gezwungen werden, so manche Tarifbedingung abzuändern oder fallen zu lassen.

    Aber mit der Zeit werden mehr und mehr Arbitrageure auf den Plan kommen und durch taktisches Verfallenlassen der Airline grösseren Schaden zufügen, solange, bis dann LH eben Tarife ganz vom Markt nimmt, dann wird eben alles teurer...

    Ob solche Kundenentscheidungen für den Kunden wirklich vorteilhaft oder eher ein Eigentor sind, bleibt abzuwarten..

    Der Wellensittich
     
  18. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, BER Flyer,
    Du vergleichst einen Flug wo der gesamte Hinflug nicht angetreten wurde mit einem Flug, wo man nur eine Teilstrecke vom Hinflug nicht abfliegt.
    Da werden Gerichte wohl nichts ausrichten, denn lt. IATA muss der Flug auf dem Flughafen angetreten werden, welcher auch im Ticket als erster genannt ist.
     
  19. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, Wellensittich,
    in solchem Falle wird nicht nur die LH verklagt werden müssen, sondern dann müssten die IATA-Regeln auf den Prüfstand.
     
  20. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Na ja, das kann man in dem konkreten Fall vernachlässigen. Bei einen deutschen Pax mit einem in D gekauften Ticket bei einer deutschen Fluglinie gilt auf jeden Fall deutsches Recht, egal was die IATA Regeln besagen. Er hat ja den Flug an einem anderen als dem ersten im Ticket genannten Flughafen antreten wollen und das ist sein gutes Recht! Bisher ist die LH nicht dagegen in Berufung gegangen. Diese Rechtsprechung wird wohl in fast allen EU Ländern so kommen, die von der EU- Kommission ins Auge gefassten Verbraucherschutzrichtlinien sind oft noch weitergehende als unsere deutschen.
     

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