Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. Jet1

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    Keine Entschädigung bei Flugannullierung wegen Vogelschlags

    Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg ist ein durch Vogelschlag entstandener Defekt an einem Flugzeug, der zur Annullierung des gebuchten folgenden Fluges geführt hat, ein besonderer Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung der EU. Folge ist, dass eine Entschädigung nach dieser Verordung nicht zusteht.

    http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... lag-/28160
     
  2. Sire83

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Zahlungsfrist für Restzahlung 90 Tage vor Abreise ist zu früh:
    Das OLG Köln urteilt, dass dieser Fälligkeitstermin für den vollen Reisepreis die Kunden unangemessen benachteilige.
    http://www.travel-one.net/search/86/art ... essig.html
     
  3. Sire83

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts ist ein Stornogrund:
    Das OLG München gab einer Frau recht, die deshalb ihre Sri-Lanka-Reise abgesagt hatte.
    Sie bekommt den kompletten Reisepreis zurück und muss keine Stornokosten zahlen.
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1370726
     
  4. Jet1

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    Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Wichtig: Das Urteil betrifft eine Pauschalreise und gilt nicht automatisch auch für reine Flugbuchungen!
     
  5. miles-and-points

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    Flugausfall wegen Vogelkollision: Keine Entschädigung

    :arrow: www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiser ... 28727.html :mrgreen:
     
  6. Sire83

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Flugbuchungen ohne Namen sind ungültig:
    Ein Passagier hatte zwei Flüge gebucht und für seine Begleitperson 'noch unbekannt' eingetragen.
    Die Airline lehnte später die Nachmeldung ab und verweigerte die Beförderung.
    Zu recht, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.
    http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... kannt.html
     
  7. miles-and-points

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    Fluggastrechte

    Das ist bestens nachvollziehbar. Daß da jemand geklagt hat ... :roll:
     
  8. Jet1

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    Fluggastrechte

    Damit ich meine Vorurteile pflegen kann: Das muss ein arbeitsloser Jurist gewesen sein, der listig in Kenntnis des richtigen Namens bei der Buchung „noch unbekannt“ in der Erwartung angegeben hatte, die Airline werde die Buchung wohl stornieren und er könne dann die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung abstauben.

    Man stelle sich vor, der Bundesgerichtshof hätte anders und im Sinne des Klägers entschieden. Das hätte zu Milliarden von Buchungen zunächst mit der Namensangabe „noch unbekannt“ mit anschließenden Stornierungen durch die Airlines und Ansprüchen auf die Ausgleichszahlungen in schwindelerregender Höhe geführt.
     
  9. miles-and-points

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    Fluggastrechte

    ... oder ein "Maximierer" ohne Freunde, die ihn in die "Kunst des cleveren Buchens" einführen mögen.
     
  10. Jet1

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    Fluggastrechte bei Verspätungen

    Der Europäische Gerichtshof hat erneut entschieden, dass Verspätungen von mehr als drei Stunden wie Annullierungen zu behandeln sind und dann beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungen besteht.

    http://www.ksta.de/wirtschaft/europaeis ... 86294.html
     
  11. Sire83

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Airlines müssen auch bei Verspätung zahlen, urteilt der EuGH:
    Erreicht eine Maschine mehr als drei Stunden verspätet ihren Zielort, steht den Passagieren der gleiche Ausgleich wie bei einer Annullierung zu,
    präzisiert der Europäische Gerichtshof ein früheres Urteil.
    Nur außergewöhnliche Umstände sind ausgenommen. Die Regelung gilt rückwirkend für drei Jahre.
    http://www.ftd.de/politik/europa/:flugg ... campaign=/
     
  12. europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte

    ein starkes Urteil!!!
    und rückwirkend bis zu drei Jahren!!!!
    WOW!!!!
    Sie haben allerdings nicht gesagt, wie man z.B.RYANAIR für eine Verspätung 600 Euros herausleiern soll------
     
  13. Traffic Control

    Traffic Control Administrator

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    Re: Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Threa

    Hinweis: Zwei Themen wurden zusammengeführt, weil sie den gleichen Inhalt haben.
     
  14. Jet1

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    Entschädigung auch bei Verspätungen wegen Crew-Ruhezeit

    Verspätet sich ein Flug, weil nach einem verspäteten vorangegangenen Flug Crew-Ruhezeiten einzuhalten waren, ist das kein “außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von der Verpflichung zur Zahlung einer Ausgleichszahlung befreit.

    http://www.airliners.de/rahmenbedingung ... tung/28391
     
  15. miles-and-points

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    Fluggastrechte – Master-Thread

    Diese Entscheidung des AG halte ich für stark überprüfungswürdig.
     
  16. maccaroni1to5

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    Re: Fluggastrechte – Master-Thread

    Dann prüfe mal.....oder noch besser: ziehe vor´s BVG! :lol: :lol: :lol:
     
  17. miles-and-points

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    Fluggastrechte – Master-Thread

    Zum Nachlesen das Aktenzeichen zur Entscheidung des Amtsgerichts: 426 C 12868/10
     
  18. maccaroni1to5

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    Re: Fluggastrechte – Master-Thread

    Schön. Ändert aber nix an der Entscheidung, die ja für Dich "überprüfungswürdig" ist! :lol:
     
  19. Jet1

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    Entschädigungen auch bei Verspätungen wegen Crew-Ruhezeit

    Das Urteil weicht nicht im Geringsten von den Grundsätzen ab, die die Rechtsprechung schon bisher in zahlreichen Urteilen bis hin zum Europäischen Gerichtshof entwickelt hat. Danach sind alle Annullierungen und Verspätungen von Flügen, deren Gründe im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen (z. B. Erkrankung eines Besatzungsmitgliedes, technischer Defekt, Verzögerungen bei der Enteisung usw.), kein „besonderer Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung und führen daher beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht zum Wegfall des Anspruchs auf die vorgesehene Entschädigung. Darauf, ob es für eine Fluggesellschaft wirtschaftlich rentabel ist, an jedem von ihr angeflogenen Flughafen ausreichend Ersatzpersonal, ausreichend Ersatzteile für technische Defekte, ausreichend Ersatzflugzeuge für Komplettausfälle, ausreichend Enteisungsmöglichkeiten usw. für jeden denkbaren Fall einer betriebsbedingten Annullierung oder Verspätung vorzuhalten, kommt es nicht an. Wenn eine Fluggesellschaft das nicht will, muss sie eben die vorgesehene Entschädigung zahlen. So einfach ist das …
     
  20. miles-and-points

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    Fluggastrechte - Master-Thread

    Daß Du das so siehst, mag ja sein. Ich halte dieses AG-Urteil für überprüfungswürdig.
    Man wird sehen, ob sich andere Gerichte diesem "Crew-Ruhezeit"-Urteil anschließen.
    Und ob es bei einer Überprüfung (was ja nichts "Schlimmes" ist) Bestand haben wird.
     

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