Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. MarkusToe

    MarkusToe Silver Member

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    wie sieht eigentlich Eintschädigungstechnisch die Kombination Flug - Schiff aus?
    Flug (interconti >4h verspätet) - schiff weg....., 600, that's it oder Flug zum nächsten Stop....oder....
     
  2. helge610

    helge610 Gold Member

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    Es bleibt Dir unbenommen, bei jeder Verspätung den tatsächlichen Schäden geltend zu machen, wenn dieser die Pauschalentschädigung nach EU-VO übersteigt !
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  5. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Keine Ausgleichszahlung bei Verspätungen wegen außergewöhnlicher Umstände davor

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte auch dann nicht zusteht, wenn die Verspätung durch einen Generalstreik oder Radarausfall auf einem vorangegangenen Flug verursacht worden ist und die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie sich vergeblich um das Chartern eines Ersatzflugzeuges bemüht hat. Ein Ersatzflugzeug muss sie selbst für solche Fälle nicht vorhalten.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...rt=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=67998&pos=0&anz=94
     
  6. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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    Stornieren Passagiere, müssen Airlines Teile vom Flugpreis erstatten:
    Das betrifft nicht nur Steuern und Gebühren und gilt selbst dann, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wurde.
    Die Fluggesellschaft ist verpflichtet darzulegen, ob und zu welchem Preis sie ein storniertes Ticket weiterverkaufen konnte.
    http://www.touristik-aktuell.de/nac...irlines-muessen-teil-vom-flugpreis-erstatten/
     
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  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sollte man sich besser nicht zu früh freuen. Ob ein storniertes Ticket weiterverkauft werden konnte, lässt sich letztlich erst unmittelbar vor Abflug feststellen und dann auch nur, wenn der Flug komplett ausgebucht ist, denn nur dann ist sicher, dass die Fluggesellschaft es hat erneut verscherbeln können. So lange aber beim Abflug auch nur ein einziger freier Platz buchbar ist, wird sich eine Fluggesellschaft wohl darauf berufen können, dass das stornierte Ticket eben nicht erneut verkauft werden konnte.

    Außerdem befürchte ich, dass Airlines bei der Erstattung von nicht oder nur teilweise erstattbaren Flugpreisen nach Stornierungen durch die Kunden ähnlich lügen, täuschen, tricksen und mauern werden wie bei berechtigten Ansprüchen auf Leistungen nach der EU-Verordnung über die Fluggastrechte (z.B. auf Ausgleichszahlungen bei Verspätungen mit bestimmten Mindestzeiten).

    Ich würde in diesem Forum gerne lesen, dass nach Stornierungen von Flügen durch Kunden nicht nur anstandslos die reinen Steuern und Gebühren erstattet worden sind, sondern nach erneutem Verkauf des Tickets entweder ganz oder teilweise auch der Flugpreis bei Tarifen, die das eigentlich nicht zulassen. Sehr optimistisch bin ich in dieser Beziehung aber nicht …
     
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  8. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Mit welchem Recht auch, wenn man einen nicht stornierbaren Tarif wählt, nimmt man großzügig den Preisvorteil gegenüber einem Flexticket in Anspruch
    Ergo muss man eben auch das Risiko tragen
    Völlig unverständlich so ein Urteil
     
  9. laluna

    laluna Co-Pilot

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  10. Moritz

    Moritz Guide

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    Sehe ich ehrlich gesagt nicht so. Die Airline hat in diesem Fall wohl nur verloren, weil sie den Platz vermutlich teuer weiterverkauft hat. Das wird, ohne jetzt großes Insiderwissen zu haben, nicht in vielen Fällen so passieren.

    Ansonsten würde es wohl eher negative Auswirkungen für die Passagiere haben, denn ohne non-flexible Tickets wird es auf alle Fälle teurer für all diejenigen, die unflexibel buchen. Ich denke nicht, dass Kunden großes Interesse daran haben, in Zukunft für jeden Europaflug mit der LH mindestens 200 Euro zu bezahlen^^
     
  11. B773ER

    B773ER Gold Member

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    Ist das nicht jetzt schon so? ;)
     
  12. Moritz

    Moritz Guide

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    touché :D

    Ganz selten erwischt man immerhin mal etwas im Bereich 100-150 Euro!
     
  13. laluna

    laluna Co-Pilot

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    Hallo m0s1n0,

    ein Gericht interessiert wohl kaum ob die Airline dadurch einen Schaden erleidet. Es geht nur um das Recht. Ich hätte aktuell drei Nicht-Flex-Flüge, die ich stornieren muss...mal sehen, wie ich das nach dem Urteil angehe.
    Hat jemand ein paar gute Tipps?
     
  14. Moritz

    Moritz Guide

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    Die Auslegung des Rechts hängt aber sehr wohl von den Faktoren an. Demnach interessiert es in solchen Fällen ganz konkret, ob die Airline dadurch Schaden erleidet. Wenn sie deinen Platz nicht weiterverkaufen kann, wirst du vor Gericht auch verlieren. Kann sie deinen Platz zu einem ähnlichen oder höheren Preis weiterverkaufen, magst du, wie das Urteil gezeigt hat, eine Chance haben.

    Es geht konkret um diese Passage:

    Normalerweise darf sie einen Teil davon einbehalten, der ihr faktisch an Kosten entstanden ist. Dazu muss sie jedoch darlegen, dass sie den Platz im Flugzeug nicht anderweitig verkaufen konnte und ihr wirklich Kosten entstanden sind
     
  15. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn das zur Regel würde, wozu sollte man dann überhaupt noch Flex Tickets verkaufen / kaufen ?
    Außer vielleicht um 36x in die Lounge zu gehen :lol:
     
  16. laluna

    laluna Co-Pilot

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    Nur wie legt die Airline, für Außenstehende nachprüfbar, dar, dass das Ticket nicht anderweitig verkauft wurde und wirklich ein Schaden entstand? Gefühlsmäßig würde ich sagen, die (die Airline) kann viel behaupten. Ferner könnte die Airline diese Aussage erst nach dem Flugzeitpunkt treffen, da erst dann die Fakten klar sind.
    Die Flüge sind bei mir Verbindungen im Hochsommer zu einem beliebten Sonnenziel....es sollte also kein Problem darstellen, die Plätze anderweitig zu belegen.

    Eigentlich hatte ich die Kosten schon "abgeschrieben", aber jetzt ist doch mein Ehr(geiz):lol: geweckt.
     
  17. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein richtiges Urteil und ein mir bekannter Teilnehmer dieses Forums hat schon vor Jahren vorausgesagt, dass das LG Frankfurt am Main mal so entscheiden wird. Damals haben fast alle hier gelacht, aber wie heißt es so schön: Wer zuletzt lacht, lacht am besten.

    :lol:
     
  18. Sunnysky

    Sunnysky Newbie

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    Das ist nicht richtig. Die Airline hat verloren, da sie mit dem Flugpassagier nach Aufforderung nicht exakt abgerechnet hat. Die Airline darf erhobene Steuern und Gebühren, die sie selbst nur einfordern darf, wenn der Fluggast auch befördert wurde, nicht einbehalten. Diese stehen dem Fluggast automatisch zu. Außerdem sind der Airline weitere Kosten wie Kerosineinsparung, Verpflegung an Bord, Service etc. nicht entstanden. Fordert der Passagier nach Stornierung eine entsprechende Abrechnung von der Airline und kommt diese der Bitte nicht nach, bzw. kann die Kosten nicht belegen, unterstellt das Gesetz, dass die eingesparten Aufwendungen der Airline durch die Nichtbeförderung des Kunden 95 Prozent des Ticketentgelts ausmachen. Kostet ein Flug bspw. 350 Euro, mit einem Anteil von 150Euro an Steuern und Gebühren, so stünden dem Fluggast die 150 Euro in voller Höhe zu und 95 Prozent von den restlichen 200 Euro. Insgesamt erhielte der Kunde 340 Euro seines bezahlten Flugscheins zurück.

    Dieses Gesetz soll nicht nur den Verbraucher schützen, sondern auch unterbinden, dass die Airline nach der Stornierung das Flugticket möglicherweise doppelt oder dreifach verkauft!

    Viele Grüße
    Sunnysky
     
  19. Sunnysky

    Sunnysky Newbie

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    Da Dein Anspruch auf die Stornokosten mit Ablauf des Jahres, in dem der Fall eintrat, 3 Jahre bestehen bleibt, kannst Du selbst heute noch Deine Forderungen an die Airline richten. Am besten in schriftlicher Form. Fordere die Airline zur exakten Abrechnung der entstandenen Kosten Deines Flugtickets auf. Sollten Sie nicht reagieren oder abrechnen wollen, stehen Dir 95% Deiner Flugscheinkosten zu. Steuern und Gebühren eh, und bei den anderen Kosten geht das Gericht dann davon aus, dass die eingesparten aufwendungen 95% des Ticketpreises ausmacht. Ich hoffe, das hilft Dir.

    Viel Erfolg (bei Fragen schicke mir gern eine PN)
    Sunnysky
     
  20. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich erwähne es nochmal, wozu gibt es dann flexible Tickest, wenn man eh jedes Ticket stornieren kann und fast alles zurückbekommt ?
    Der Preisvorteil wird gerne mitgenommen.

    Völlig egal ob der Airline Kosten entstanden sind, das Ticket wird als nicht stornierbar mit dem entsprechenden Preisvorteil gekauft
    Wenn diese Rechtsprechung die Regel wird, wird sich das Fliegen allgemein deutlich verteuern und dann sind auch wieder alle am jammern
     
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