Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. Sunnysky

    Sunnysky Newbie

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    Ich bin zwar kein RA, weiß jedoch, dass die in den AGBs der Fluggesellschaften enthaltenen Klauseln, die 100% Stornokosten vorsehen, gesetzeswidrig sind. Ein Anwalt kann dazu sicherlich mehr Auskunft geben. Offensichtlich verdienen die Airlines mit den flexiblen Tickets zusätzliches Geld, da viele Fluggäste denken, nur dass flexible Ticket ermöglicht eine spätere Erstattung.
     
  2. laluna

    laluna Co-Pilot

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    Hallo Sunnysky,

    da die Flüge noch in der Zukunft liegen habe ich jetzt erstmal bei den 2 Airlines per Fax storniert und diese aufgefordert mir die Flugpreise, bezugnehmend auf das Urteil des LG FRA, zu erstatten. Ferner bat ich um eine Bestätigung. Ich werde jetzt mal ein paar Tage abwarten und dann vermutlich reklamieren. Besonders gespannt bin ich darauf, wie die Fluglinien jetzt jeweils reagieren (1x eine bekannte irische Billiglinie und ein Linienflug eines *Alliance-Mitgliedes). Ich werde berichten & freue mich über Tipps.
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Gebe ich dir teilweise vollkommen Recht! Die Leute kaufen nicht stornierbare Tickets zu sehr günstigen Preisen. Und wenn sie freiwillig den Flug nicht antreten wollen, vergessen viele, daß sie ein nicht stornierbares Ticket gekauft haben, fordern dennoch den Flugpreis zurück.

    Den gibt es aber nur dann zurück, wenn die Airline den Platz anderweitig verkauft oder wie es in dem neuen Urteil heißt: wenn die Airline gegeüber dem Passagier gar keine Angaben macht, ob sie den Platz anderweitig verkauft hat. - Dadruch entsteht der Airline kein Schaden. Daher glaub ich im Gegensatz zu dir, PinkPanda, daß dies nicht zu einer deutlichen Preiserhöhung beiträgt.

    Und wenn eine Airline doppelt kassiert (vom Stornierenden und vom Neubucher), erscheint mir dieses auch nicht als die feine englische Art...

    Also: Geld gibt's bei nicht stornierbaren Tarifen nur dann zurück, wenn man der Airline nachweisen kann, daß sie den Platz anderweitig verkauft hat oder sie Angaben hierüber verweigert. Beide Varianten dürften Ausnahmen sein, die nicht zu einer wesentlichen Preiserhöhung führen.
     
  4. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich gebe dir auch überweigend Recht, aber stell dir mal vor, das nun jeder Hans und Franz meint sein Ticket stornieren zu müssen,
    weil laut Urteil gibts ja nun Geld zurück und der schwarze Peter liegt bei der Airline, die in jedem einzelnen Fall eine Kostenabrechnung machen müssen,
    darauf folgt ....
     
  5. ReiseLust

    ReiseLust Entdecker

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    Hi,

    das EuGH hatte hierzu ein Urteil: Wenn Passagiere zum Beispiel ihren Anschlussflug verpassen wegen einer Verspätung von drei Stunden mindestens, dann haben sie das Recht auf Entschädigung. Wie viel genau weiß ich allerings auch nicht.

    LG
     
  6. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :lol::lol::lol:
     
  7. A340

    A340 Guest

    Mensch, da bekommt ja richtig Reiselust.
     
  8. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Soll das eine Frage oder eine Aussage sein? Was sollte erfragt werden bzw. was sollte ausgesagt werden?
     
  9. radaran

    radaran Guest

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/an...-fuer-entschaedigung-entscheidend_049946.html
     
  10. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das, was jeden Freitag erfragt bzw. ausgesagt wird.
     
  11. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Nun hat auch das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass nach der Buchung eines Fluges, der vor Antritt vom Kunden aus persönlichen Gründen storniert worden ist, die Fluggesellschaft selbst dann nicht den vollen Flugpreis einbehalten darf, wenn die Buchungsbestimmungen eine Stornogebühr von 100% vorsehen und der Kunde darüber nicht nachweislich informiert worden ist. Sie muss vielmehr die ersparten Aufwendungen erstatten (im konkreten Fall 95%, weil nicht nachgewiesen worden war, wie hoch die ersparten Aufwendungen tatsächlich waren).

    http://www.airliners.de/airline-darf-bei-flugstornierung-nicht-kompletten-preis-einbehalten/33301
     
  12. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Interessant an diesem Urteil ist wohl, dass die AGB der LH nicht wirksam Vertragsbestandteil wurden. Da wird sich LH für die Zukunft etwas einfallen lassen müssen.
     
  13. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Bei Flugbuchungen auf der Website von Lufthansa werden die für den gewählten Flugpreis geltenden Tarifbestimmungen (auch Stornokosten) angezeigt und damit dem Kunden zur Kenntnis gebracht. Außerdem muss man vor Buchungsabschluss die AGB von Lufthansa anerkennen. Das ist wohl rechtlich sauber.

    Anders bei Buchungen über Flugvermittlern. Bei einigen davon kann man sich zwar die Tarifbestimmungen ansehen und muss man die eigenen AGB anerkennen (z.B. bei Ebookers, Expedia und Opodo), über die AGB der Fluggesellschaft, deren Flüge man buchen will, wird jedoch kein Wort verloren. Die fallen mit allen rechtlichen Konsequenzen glatt unter den Tisch. Bei anderen Flugvermittlern wird weder über die Tarifbestimmungen noch über die AGB der Airline informiert, bei der man buchen möchte, sondern nur die Anerkennung der eigenen AGB als Vermittler verlangt (z.B. bei Flugladen). Darüber wird die Airline, bei der gebuchte Flüge mit 100% Stornokosten lt. Tarifbestimmungen vom Kunden, der die Rechtslage kennt, storniert worden sind, sicher not amused sein.
     
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  14. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Berechnung der Dauer einer Verspätung

    Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass für die Berechnung der Dauer einer Verspätung als Grundlage für die Frage, ob eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte zusteht, nicht der Zeitpunkt des Aufsetzens des Flugzeuges auf der Landebahn des Zielflughafens maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem an der endgültigen Parkposition die erste Tür des Flugzeuges zum Aussteigen geöffnet wird.

    http://www.airliners.de/flugverspaetung-bemisst-sich-am-zeitpunkt-der-tueroeffnung/33519
     
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  15. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Keine Ausgleichszahlung bei Verspätung wegen einer Maus im Flugzeug

    Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf steht eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte dann nicht zu, wenn die Verspätung durch eine Maus im Flugzeug verursacht wurde.

    http://www.airliners.de/fluggesellschaft-maus-flugzeug/33808
     
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  16. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  17. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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  18. weizenbier

    weizenbier Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Eine "Maus im Flugzeug" kann eine mehrstündige Verspätung auslösen?
     
  19. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nagetiere in einem Flugzeug sind extrem gefährlich und die Beseitigung ist extrem teuer und langwierig.
     
  20. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Beschädigung eines Flugzeuges durch Treppenfahrzeug kein außergewöhnlicher Umstand

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Verspätung, die dadurch entstanden ist, weil durch ein Treppenfahrzeug das Flugzeug beschädigt wurde, keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EU-Verordnung über Fluggastrechte darstellt. Beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen steht auch in einem solchen Fall den betroffenen Passagieren eine Ausgleichszahlung zu.

    http://www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/eugh-staerkt-erneut-fluggastrechte-13279451.html
     

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