Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten – Master-Thread

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 25. Oktober 2011.

  1. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Gibt's da Beispiele, dass das ohne Klage+Urteil bezahlt wurde? Würde eine Rechtsschutzversicherung diesen Anspruch bei einem außergerichtlichen Verlauf in der Hauptsache (für sich selbst) durchsetzen?
     
  2. think-plane

    think-plane Lotse

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    weil BA vermutlich noch nicht in Verzug gesetzt wurde.

    Rechtsverfolgungskosten müssen nur erstattet werden, wenn Gläubiger in Verzug ist.
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Ausgleichszahlung bei Umsteigeverbindungen mit unterschiedlichen Fluggesellschaften

    Bei einer Umsteigeverbindung mit unterschiedlichen Fluggesellschaften muss beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Fluggesellschaft die zustehende Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung über Ansprüche bei Flugunregelmäßigkeiten zahlen, die eine verspätete Ankunft am Endziel der Reise verursacht hat. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main entschieden (Aktenzeichen 29 C 341/14 (21)).

    In dem zu Grunde liegenden Fall hatte bei einer Umsteigeverbindung von Frankfurt über Wien nach New York der Zubringerflug von Frankfurt nach Wien mit der einen Fluggesellschaft zwar nur acht Minuten Verspätung, was aber dennoch dazu führte, dass der gebuchte Weiterflug von Wien nach New York mit einer anderen Fluggesellschaft verpasst wurde. Die Folge war, dass die betroffenen Passagiere mit vier Stunden Verspätung in New York ankamen. Das Gericht entschied, dass es für eine Ausgleichszahlung nicht auf die Verspätung am Umsteigeflughafen, sondern auf die gesamte Verspätung bis zur Ankunft am Endziel der Reise ankomme und zur Zahlung die Fluggesellschaft verpflichtet sei, die die Verspätung verursacht habe.

    http://www.airliners.de/passagier-anschlus-zubringer-entschaedigung/38798

    Anmerkungen:
    1. Es dürfte sich beim Zubringerflug von Frankfurt nach Wien um einen mit Lufthansa und beim Weiterflug von Wien nach New York um einen mit Austrian Airlines gehandelt haben.
    2. Eine Ausgleichszahlung bei verspäteten Umsteigeverbindungen mit verschiedenen Airlines kommt nur dann überhaupt in Betracht, wenn für die Teilstrecken nur ein einziges Ticket ausgestellt worden ist. Sind bei Umsteigeverbindungen für die Teilstrecken getrennte Tickets ausgestellt worden, bestimmt sich die Entschädigung nach der Verspätung bei den einzelnen Teilstrecken, aber nicht nach der Verspätung bei der Ankunft am Endziel.
     
  4. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    "Leitlinien" für die Auslegung der EU-Verordnung über die Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten

    Weil die Europäische Kommission eingesehen hat, dass in ihrer Verordnung über die Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten die Antworten auf viele Fragen offen geblieben sind, hat sie nun nach nicht weniger als 12 Jahren (!) in einer Art Kommentierung dazu „Leitlinien für die Auslegung“ herausgegeben.

    http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/news/doc/2016-06-10-better-enforcement-pax-rights/c%282016%293502_de.pdf

    Ob damit alle bisher ungeklärten Fragen zur Verordnung geklärt worden sind, lasse ich mal offen …
     
    Bali08 und YuropFlyer gefällt das.
  5. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Vielen Dank, das sind mal gute Leitlinien, welche auch eindeutig sind bei Fällen von Umstiegen ausserhalb der EU:

    Copy & Paste geht schlecht aus dem Dokument, aber an Seite 20, Punkt vii, dürften die ME3 keine Freude haben ;)
     
  6. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Konnte mit den Leitlinien QR davon überzeugen, das eine Ankunft 5h später am Endziel (via DOH) - ie, die nächste reguläre Maschine - bei Verspätung welche in ZRH entstanden ist (und zwar "nur" 2.5h, Anschluss in DOH verpasst) ebenfalls anspruchsberechtigt ist (nachdem sie vorher 2x abgelehnt haben) über 600€

    Alles ging per E-Mail.. Antworten seitens QR kamen (als QR Silver) jeweils innert 24h und waren nicht "extrem-Textbausteinmässig".

    Das man die Kompensation nicht gleich mit der ersten Anfrage erhält, habe ich fast erwartet. 2x auf die Ablehnung nett geantwortet, beim ersten Mal mit Verweis auf die EU261 Regeln, beim zweiten Mal mit den Leitlinien (auf Englisch.. im Link einfach DE durch EN austauschen) im Anhang, und das Geld wurde gesprochen.

    QR ist damit im Handling einfacher als zB Swiss, welche den "speziellen" Status der Schweiz bis zum geht-nicht-mehr ausspielen und sich gegen jegliche Zahlungen extremst querlegen.
     
  7. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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  8. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Die Nummer welche Swiss durchzieht bezüglich EU261, ist meiner Meinung nach eine absolute Frechheit. Immer schön die Rosinen rauspicken wollen, gleichzeitig aber bei der Politik massiv gegen die Konkurrenz lobbyieren (zB Etihad Regional), schlimmer kann es selbst die Mutter LH nicht..

    Natürlich erhöhen solche Aktionen kurzfristig den Gewinn - bloss wäre Swiss nicht die erste Firma, welche mit kurzfristigem Handeln langfristig ihren Ruf komplett an die Wand gefahren hat.
     
  9. MikeyDread

    MikeyDread Co-Pilot

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    Ich finde immer das da Experten ran müsssen
    ich habe damals das über Flugrecht Spezialisten machen lassen die mir einen Schadensersatz erkämpft haben. Ich bin dazu einfach ein Rechtsexperte und habe deswegen Hilfe gebraucht. Mein Flug hatte so lange Verspätung das ich den Weiterflug verpasst habe und dort dann 2 Stunden warten musste bis es weiter ging. Es waren zwar alle nett und freundlich, hat aber die verlorene Zeit des Urlaubs nicht wieder weggemacht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Februar 2017
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die Antwort ist allgemeines Geschwafel und nicht zierlführend. Offenbar sollte hier nur eine Verlinkung auf 'claimflights' stattfinden. Habe den Beitrag als Spam gemeldet:
     

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