Flugplanänderung Prämienflug Südsee

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von tom-schmitt, 9. November 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Ein bereits vorausbezahltes Hotel geht nicht flöten, nur weil du etwas später kommst. Es ist dem Hotel egal, ob du auf deinem Zimmer bist oder nicht. Du verlierst halt einen einen Tag bezahlte Urlaubszeit, klar.

    Natürlich solltest du das Hotel über deine verspätete Ankunft informieren, damit sie dich nicht als No-Show führen und dein Zimmer anderweitig vergeben. Aber das ist ja kein Problem, Anruf oder E-Mail genügt, und vielleicht noch kurz bestätigen lassen.
     
  2. peter42

    peter42 Diamond Member

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    http://www.lba.de/cln_010/nn_307258/Sha ... sblatt.pdf

    Seite 5 erste Zeile der Tabelle:

    "Information mindestens zwei Wochen
    vor der planmäßigen Abflugzeit
    5(1)c)i
    Angebot zu einer möglichen anderweitigen Beförderung 5(2)"

    und dazu Artikel 8 der Verordnung:

    "Artikel 8

    Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

    (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

    a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

    - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

    b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

    c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

    (2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

    (3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort."
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Danke für den Hinweis, die vollständige Verordnung findet man übrigens hier: http://www.lba.de/cln_009/nn_307258/Sha ... rechte.pdf

    Ein Problem ist hier der Passus "vorbehaltlich verfügbarer Plätze". Die Airline stellt sich da wohl gerne (unrechtmäßigerweise) auf den Standpunkt, dass die gebuchte Buchungsklasse frei sein muss.
     
  4. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Ungefähr ja - Anfragen beim LBA und der Schlichtungsstelle Mobilität verliefen wegen dortiger Unkenntnis im Nirvana, aberich hatte dann per ANA nach Wochen für uns akzeptable Verbindungen gefunden und buchen lassen. LH hätte wohl im Notfall Plätze freigegeben, wollte und konnte aber bei den Partnern nichts machen.
     
  5. cactusjack

    cactusjack Pilot

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    @tom-schmitt:
    Werden kommenden August auch nen ausgiebigen Stop auf Bora^2 einlegen aber schwanken noch zwischen dem Interconti und dem neuen 4Seasons.
    Fliegen mit NZ von AKL nach RAR und dann mit VT nach PPT. VT bedient die Strecke halt ja leider nur 1x die Woche.
    Trotz allen Kalamitäten viel Freude & lass danach mal hören, wie's im Interconti war. :D
     

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