Echt- ist das SO sicher?? Kann mich noch dran erinnern, dass die Flüge mit Schwanzflug auch ein offensichtlich gewollter "Fehler" waren...Man muss sich einfach nur mal bewusst darüber werden, dass die Gesellschaften mit solchen Angeboten auf sich aufmerksam machen WOLLEN. Der Begriff ERROR FARES hat sich zwar eingebürgert, aber dass das Wort ERROR dabei nicht allzu viel Bedeutung haben dürfte, dürfte jedem klar sein, der sich mal ein wenig damit beschäftigt hat. Mal eine andere Frage- weiß jemand wie die Buchungsnummer von CO aussieht? Also wieviele Stellen die haben muss? Dann könnte man doch einfach mal mit der zugesandten Opodo-Buchungsnummer schonmal die Sitzplatzreservierung vornehmen- ein Teil davon war doch sonst immer die Fluggesellschaftsnummer... PS: Was ist eigentlich die maximale Zeit wie einem ein Storno zugemailt werden kann?
Hi. Habe auch die Stornomail von Opodo bekommen. Textbaustein von Andres Lopez Fernandez Vielleicht hat ja jemand Interesse sich mit den Kids von mydealz.de zusammenzutun und die Sache durchzuboxen. Oder halt auch nicht. :lol: http://www.mydealz.de/13217/deutschland ... /#comments Gruß aus Taipei goshya
Ja, der Gedanke kam mir auch gerade. Du musst aber schon noch zwischen gewolltem Angebot und tatsächlichem Systemfehler unterscheiden. Nicht immer will der Anbieter wirklich so ein Angebot raushauen. Selbst wenn das gehen würde, was sollte dir das bringen? Platzt - warum auch immer - deine Buchung, ist deine Reservierung einfach wieder draußen.
Für einen wirksamen (Kauf)vertrag (nach §433 BGB) müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen. Dies ist nach vorliegender Informationslage nicht gegeben. Der Anbieter hat ein Angebot auf seiner Website eingestellt (invitatio ad offerendum). Dieses Angebot stellt noch nicht die Willenserklärung des Anbieters dar. Daraufhin hat Interessent X gebucht (Willenserklärung). Diese Reaktion auf das Angebot ist für ihn eine verbindliche Anfrage. Im letzten Schritt müsste der Anbieter diese Anfrage akzeptieren, um den Kaufvertrag wirklich in Kraft zu setzen. Mit anderen Worten, der Hinweis auf die verbindliche Buchung ist ok, gilt in diesem Fall nur für den Buchenden und ist eine Art Eingangsbestätigung. Ich gehe davon aus, dass in der Mail auch darauf hingewiesen wurde, dass der Vertrag final erst mit Zustimmung des Anbieters zustande kommt.
Abgesehen, dass das kein KV ist, gilt das natürlich für alle RGe. Nein, ein invitatio ist das wohl nach den AGB nicht, wenn man hier die konkrete Buchungsoption nach Verfügbarkeitsabfrage erhält, eher ad incertam personam. Also war das schon bindend, wobei Irrtümer das natürlich dann auch wieder entfallen lassen, sodenn die Anfechtung erklärt wird.
In der Tat, der (automatisierte) Prozess der Verfügbarkeitsprüfung spricht gegen eine bloße Kenntnisnahme vom Angebot des Bestellers. Im übrigen hab ich mir meine "Buchungsbestätigung" von opodo nochmal durchgelesen und zumindest mein persönlicher 133-157-Detektor sagt hier "Annahme": Unter dem Betreff "Ihre Reisebuchung bei Opodo" kommt ins Haus geflattert: http://pastebin.com/TnPZVQiT Andererseits hat natürlich derjenige, der sich selber mandatiert, einen Esel zum Mandanten... lukas
Hallo, hallo, das Schreiben hält sich da in der Tat nichts offen, es bleibt aber bei der Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts. Grüße
Das scheint noch nicht 100% raus zu sein - Software irrt sich schließlich nicht, und der Irrtum beim Einstellen der zu niedrigen Preise ist kein solcher, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat. Manche Instanzgerichte scheinen hier 120 anzunehmen, andere machen irgendwie mit Billigkeitsgesichtspunkten rum, ob der Preis also "erkennbar" zu niedrig gewesen ist und andere lassen's einfach als 119 durchgehen. M.W. hat sich der BGH noch nicht befasst..
so, wie sieht es denn bei denen aus, bekommen wir noch eine ticketnummer oder einen buchungscode zugesandt?!? hat da jemand erfahrungen? es heisst ja, die reisedokumente werden eine woche vorher versandt und so lange möchte ich dann nicht auf die hotelbuchung/mietwagenbuchung warten müssen.
Ist das Ticket denn schon bezahlt? Das würde ich als (eine) Voraussetzung für die Erteilung einer Ticketnummer sehen.
tja, wenn ich das mal wüsste, da ist die LH CC nicht so schnell und bei 140€ springt auch die CardControl noch nicht an.... ich werde dann mal abwarten, denn eine storno mail habe ich noch nicht bekommen...
Klar ist es ärgerlich aber das ist doch klar dass das nicht bestätigt wird. Das war eine Anfrage über einen Veranstalter. Fast täglich gibt es solche Error-Fares in den Veranstalterdatenbanken, meist bei Pauschalreisen. Anders als bei regulären Linienflügen kriegt man hier auf Anhieb auch keine Eticketnummer (der Veranstalter kann teilweise bis zu 21 Tage vorher warten um die Tickets auszustellen). Das läuft eigentlich ähnlich wie bei Pauschalreisen, nur halt ohne Hotel und Transfers. Auch gelten ganz andere Zahlungsbedingen, in der Regel eine Anzahlung die sofort fällig ist, und die Zahlung des Restbetrages 1 Monat vorher. Das Ticket wird nicht automatisch mit der Zahlung ausgestellt, sondern erst wenn der Veranstalter das Ticket laut seinen Vereinbarungen mit der Airline das tun muss. Das kann bei Veranstalterraten die in der regulären Verfügbarkeit gebucht wird eben 21 Tage sein, wenn es ein Gruppenkontingent auf einem Linienflug ist sogar teilweise wenige Tage vorher! Der Kunde hat keinen Anspruch dass das Ticket sofort ausgestellt wird. Daher sind auch Flugzeitenänderungen und Umbuchungen auf ganz andere Airlines möglich und vom Kunden weitesgehend hinzunehmen. Das hier ist kein "klassischer" Kauf von einem Flugticket, sondern man kauft beim Veranstalter aus seinem Flugkontingent und zu seinem selbst festgelegtem Preis. Z.B. gelten dann auch die Stornobedinungen des Veranstalters. Auch bekommt man einen Sicherungsschein für Pauschalreisen nach §651 BGB. Ich bin mir nicht sicher ob ich mich zu weit aus dem Fenster herauslehne, aber mit Eurer "Buchung" bietet Ihr dem Reiseveranstalter lediglich an einen Reisevertrag abzuschliessen. Dieser muss das aber nicht annehmen (wie in diesem Fall). In der Regel weist das Buchungsportal ja auch explizit darauf hin. Gleich nach der "Buchung" erhält man eine Email die sinngemäss besagt "Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Buchung kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter zustande, die in wenigen Tagen auf dem Postweg versandt wird". Und so ist es auch. Da gibt's denke ich auch nicht viel zu klagen denn es besteht ja nicht mal ein gültiger Reisevertrag. Wenn Ihr natürlich eine "echte" Buchungsbestätigung mit AGB's und Reisepreissicherungsschein bekommen hat, dann sieht das sicher anders aus. Dann hat der Veranstalter ja Euer Angebot für 140 EUR nach NYC zu fliegen angenommen und somit einen Vertrag eingegangen. So zumindest meine Sicht der Sache. Drück Euch die Daumen dass möglichst viele dennoch zu dem Preis fliegen können Also nicht ärgern, der nächste Deal kommt bestimmt
Bei der dargstellten eMail sage auch ich nach 133, 157 Annahme! Kommt eine Begründung der Stornierung?
Mich würde zudem interessieren ob es irgendwo eine Annahme gab. Dies würde ja alle Stornos in ein neues Licht rücken...
Hi. Ok, ich poste dann mal das Antwortschreiben auf meinen kurzen Schrieb, von wegen Verbindlichkeit, den ich Opodo nach der Stornierung habe zukommen lassen: Falls das wem was bringt... Cheers goshya
..da ja anscheinend schon erfahrung mit solchen buchungen über opodo besteht... kann jmd. etwas dazu sagen, wie es denen ergeht, die bisher keine mail (außer buchungsbestätigung) erhalten haben... einfach noch nicht bearbeitet? verzögerte reaktion? untergegangen? ...ich hatte sonntag nacht gegen 2 uhr die buchung vorgenommen...
Hallo, sollte die Buchung durch euch tatsächlich eine verbindliche Annahme sein (das Angebot im Internet also kein "invitatio ad offerendum"), dann kann sich der Vertragspartner durch Anfechtung vom Vertrag lösen. Diese Anfechtung muss jedoch unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Dafür kann man hier wohl 4-7 Tage gewähren. Diese Anfechtung muss euch aber auch zugehen (nicht nur versandt werden). Ich finde, dass es äußerst ungeschickt vom Anbieter ist, eine solche Anfechtung per E-Mail zu erklären. Beweisen können sie es erst bei den Personen, die bereits auf die Stornomail reagiert haben, der Rest wäre nicht beweisbar... E-Mails gehen ja nicht selten unter. Also hier vielleicht noch ein Weg, um an einen Flug / Schadensersatz in Höhe der Differenz zu einem anderen Flug zu gelangen. Wer keine Anfechtungserklärung vom Anbieter bis Ende nächster Woche erhalten hat, kann sich ja mal hier melden, ich wüsste da einen geeigneten RA, um da mal ein wenig auf die Finger zu klopfen 8)