Fremdsprachige Tarifbestimmungen wirksam?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Jet1, 18. Februar 2015.

  1. relhok

    relhok Silver Member

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    Ja, Hamburger, alles Deutsch. Aber Du kennst den Unterschied zwischen Beförderungsbedingungen und Fare Rules nicht.
    In den Fare Rules sind die technischen Details des Tickets hinterlegt (welche Reisewege erlaubt, ist es ein Routing oder Meilenticket, Stopovers erlaubt, wenn ja, welche Gebühren, Anzahl Transfers, erlaubte Gesellschaften und insbesondere: Storno und Umbuchungen unter welchen Bedingungen, wenn überhaupt). Sehr komplex und nur auf Englisch. Habe auf jeden Fall noch nie komplette Fare Rules auf Deutsch angetroffen. Wird es vermutlich auch nie geben, da es für viele technische Ausdrücke keine deutsche Uebersetzung gibt.
     
  2. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Vom Standpunkt der Airline aus würde ich sagen, die Fare Rules sind nicht öffentlich, sondern nur interne Regeln, die nur für internen Gebrauch sind.

    Aus der Sicht des Passagiers sage ich natürlich, dass eine Berufung der Airline auf diese Fare Rules sei nicht statthaft, da ich sie als Kunde weder kenne, noch verstehe.

    Einfach mal klagen.

    Diese Auffassung vertritt auch Ruhwedel in Der Luftbeförderungsvertrag.
     
  3. relhok

    relhok Silver Member

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    Das ist durchaus vertretbar was Du sagst. Wobei betr. Storno und Umbuchungen ja bei den meisten Buchungsmasken der Arlines entsprechende Hinweise angebracht werden. Hinweise wie 'dieses Ticket ist nicht stornierbar' und 'Umbuchungen gegen Gebühr .....). Als Vorbild könnte etwa DL erwähnt werden, wo sogar vor dem Buchungsabschluss ein 2. Angebot erscheint, wo sie gegen entsprechenden Mehrpreis 'flexible Tickets' anbieten. Bei den Fluggesellschaften tut sich also schon etwas in dieser Hinsicht. Auch die Tarifrules sind meist einsehbar (die wichtigen Teile). Wo es nicht klappt, das ist bei vielen privaten Buchungsmaschinen.

    Wo ich einfach Mühe habe ist, wenn Leute mit vollem Wissen Billigtickets buchen, von denen sie genau wissen, das alles fest ist. Nachher wenn es ihnen nicht mehr passt, wollen sie den Ticketpreis mit juristischen Winkelzügen wieder zurück.

    Das könnte dazu führen, dass sich Fliegen verteuern wird. Wenn ein Richter Ticketbestimmungen aufhebt, dann wird es vermutlich diese billigen Tickets in der Zukunft einfach nicht mehr geben, denn dann rechnet sich das Ticket nicht mehr für die Airlines.
     
  4. relhok

    relhok Silver Member

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  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Nicht 'Dummheit'! - In diesem Thread geht es um das nicht-verhandlungssichere Beherrschen einer Fremdsprache, wenn die AGB/ABB in einer für den Kunden nicht verständlichen Sprache abgefaßt sind. Dies hat dann in der Regel zur Folge, daß diese AGB/ABB nicht zum Zuge kommen und an deren Stelle die gesetzliche Regelung tritt.

    Mit dem Beförderungsvertrag selbt hat das nichts zu tun. Der bleibt weiterhin bestehen.
     
  6. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Das war und ist ein Standardargument in der Airline-Branche. Seit Jahrzehnten auch bei anderen Konstellationen. "Wenn wir die Monopolstellung verlieren, werden die armen Touristen nicht mehr billig nach Thailand fliegen können." Preise sind aber kontinuierlich gefallen.
     
  7. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Ja, die Airlines holen auf, was die Gestaltung/Einbeziehung angeht. Otas aber teilweise nicht. Daher immer dort buchen. Da die Airline nachher dein Vertragspartner wird, ist auch die Wahl des ota egal, solange die Seite auf Deutsch ist oder mit .de endet.


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  8. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Statt konfus einen Flug zu stornieren, lieber der Airline ein Angebot für einen Ersatzpassagier machen. Dann sollten eine Reihe von späteren Klagen erfolgversprechend sein.
     
  9. kexbox

    kexbox Gold Member

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    Ja, das ist ja der Grundtenor "meiner" beiden Urteile AG Charlottenburg und AG Köln.
     

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