günstige business class bei langstreckenflüge??

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Guest, 6. Mai 2007.

  1. miles-and-points

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    Das ist - trotz mancher "bohrender" Frage - netter als manch anderes. :D
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Naja, einer muss ja die bohrenden Fragen stellen... um an die Wurzel des Thema´s zu gelangen.. :wink:

    Der Wellensittich
     
  3. Starry99

    Starry99 Bronze Member

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    günstig nach LAX über Zürich

    Servus!

    Kann mir mal einer erklären, warum ein LH Business Ticket ZRH->MUC->LAX und retour ca. 1000 EUR billiger ist als nur MUC->LAX?

    Eigentlich muss ich ja ab VIE fliegen, aber der kurze Umweg über ZRH um EUR 99 sind mir die 1000 EUR Ersparnis allemal wert und Umsteigen muss ich so oder so, weil VIE-LAX gibts meines Wissens nach nix.

    Bye
    Starry
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Nun, LH betreibt recht konsequent "Pricing-to-the-market", d.h. wenn LH Verbindungen anbietet, die aus dem Ausland beginnen, richtet man sich, um konkurrenzfähig zu bleiben, nach dem Marktpreis, der an dem dortigen Airport herrscht..

    Extremer ist es bei Flügen, die in ATH beginnen. Während du für ein C-Ticket FRA-CCS weit über 4000€ hinblättern musst, bekommst du ATH-FRA-CCS schon für etwas über 2000€, da die Konkurrenz (IB, AF, AZ) diese Route ähnlich günstig anbietet..

    Wer zeitlich ein wenig flexible ist und einen Umweg in Kuaf nimmt, kann somit erheblich sparen und nebenbei noch mehr Prämien- und Statusmeilen sammeln...

    Der Wellensittich
     
  5. Starry99

    Starry99 Bronze Member

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    Ist wahrscheinlich eine FAQ und ich mach mich mit dieser Frage zum Deppen, aber muss ich dann eigentlich in Athen einsteigen oder kann ich den ATH-FRA verfallen lassen??

    Bye
    Starry
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Umgekehrt.
    Den ersten Flugabschnitt mußt Du sicher antreten; ob Du nach den Langstreckenflügen tatsächlich auch wieder nach Athen zurückfliegst, ist letztlich dem persönlichen Schicksal geschuldet (oder: Dir überlassen). Sprich: wenn Du den letzten Flug aus welchen Gründen auch immer verpassen und nicht nutzen solltest, ist dies zwar schade - aber man kann Dir nichts "anhaben".

    Versuchst Du allerdings z.B. in FRA erst einzusteigen, ohne den ersten Abschnitt geflogen zu sein, wird man Dir mit allergrößter Sicherheit die Mitnahme verweigern (wenn Du nicht die Differenz zur ex-FRA-Fare nachzahlst).
     
  7. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Was ist eigentlich aus dem Prozess von Bertheike geworden? AFAIR sollte da im März Termin sein.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    @ Starry99: das ist halt bis dato immer noch eine juristische Grauzone.

    Fluggäste argumentieren, dass man ihnen nicht vorschreiben kann, wie viele und welche Segmente eines gekauften Tickets sie nutzen bzw. verfallen lassen, ähnlich wie jemandem, der ein Ticket für ein Fussballspiel erworben hat, ja auch nicht der Zutritt verweigert werden darf, wenn er erst zur zweiten Halbzeit kommt...

    Airlines bestehen allerdings bisher auf dem Abfliegen aller gebuchten Segmente (mit Aussnahme des letzten, da können sie ja nichts mehr machen), mit der Begründung, dass der Flugpreis nur auf dem Routing begründet ist (was ja auch stimmt, da pricing-to-the-market), und verweigern in der Tat die Beförderung, wenn du erst zu einem späteren Segment "zusteigst"..

    Irgendwann wird es in dieser Sache wohl mal ein eideutiges und richtungsweisendes Gerichtsurteil geben, aber bis dahin würde ich auf jeden Fall davon absehen, Flugsegmente (mit Ausnahme des letzten) auszulassen..


    Der Wellensittich
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ob wir dieses Urteil noch miterleben werden :lol: ? Dieses richtungsweisende Gerichtsurteil wird von Lufthansa und CO mit aller Macht verhindert werden - die Wissen auch was da raus kommen wird :shock: !
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Ich glaube schon, dass das irgendwann demnächst ins Haus steht, möglicherweise hat bisher einfach der passende Anlass oder die Konsequenz eines über mehrere Instanzen klagenden Paxes gefehlt..

    Aber irgendwann werden die Airlines ein rechtskräftiges Urteil nicht verhindern können und dann haben wir eine neue Rechtslage, die dann allerdings offenkundig eine veränderte Tarifstruktur nach sich ziehen wird..

    Der Wellensittich
     
  11. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Na ja - das glaub ich auch, dass irgenwann ein Urteil nicht verhindert werden kann.
    Um dann den Massenweisen Kauf von Günstigtickets zu verhindern, wird dann einfach bestimmt,
    dass man das TICKET IMMER NUR IN DEM LAND SELBST KAUFEN KANN - also weder Online noch irgendwo sonst - so ist das ja wohl auch mit den Tickets ab TIP.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Genau sowas sehe ich auch. Um "Missbrauch", also Preisarbitrage, zu verhindern, wird einfach die "Diskriminierungslinie" schärfer gezogen, um sicherzustellen, dass nur noch Kunden aus der Zielgruppe eines Angebots von selbigem profitieren können...

    Der Wellensittich
     
  13. miles-and-points

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    Warum glaubt Ihr denn bloß, daß es irgendwann ein "richtungsweisendes" Urteil geben wird? :shock:

    Der klagende Kunde (also der, der stehengelassen wurde, weil er das erste Segment nicht geflogen ist) bekommt einfach immer dann, wenn's zu einem Urteil kommen könnte, einen "Vergleichsvorschlag" unterbreitet, der mehr oder weniger "großzügig" ausfällt und "notfalls" sogar über den tatsächlich entstandenen Schaden (= neues Full-Fare-Ticket) hinausgeht. Und schon gibt's kein Urteil, und damit auch keine Möglichkeit, eine "Berufung" zu suchen oder gar "Revision" einzulegen. Und alles bleibt, wie's ist.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand als Pax ein derartiges Angebot "aus Prinzip" ausschlägt und das Risiko eingeht, dafür von/in der nächsten Instanz "abgestraft" zu werden (bzw. sich selbst die Möglichkeit einer "großzügigen Abfindung" verbaut). Natürlich ist den meisten Passagieren letztlich der eigene Geldbeutel sehr viel näher als "das große Ganze". Möglicherweise wird ihm ja sogar ein wirklich nicht ausschlagbares "unmoralisches Angebot" unterbreitet, wenn er den Prozeß nicht weiter verfolgt? Udn niemand weiß doch mit Sicherheit, wie im Einzelfall tatsächlich entschieden wird.

    Jedenfalls hat es das bisher noch nicht gegeben - und falls doch, wird in eine solche "Vereinbarung" mit Sicherheit auch "Stillschweigen" hineingeschrieben werden, so daß wir davon nichts erfahren. Und so kommt dieses Thema immer wieder "in Wellen" hoch - bestimmte Paxe kündigen den "Kampf" gegen die eine oder andere Airline an und es geht aus wie das berühmte "Hornberger Schießen". Ganz unabhängig davon, was (auch meinem) Rechtsempfinden sehr viel besser entsprechen könnte.
     
  14. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    MUSS DIR LEIDER RECHT GEBEN MAP;
    ist wahrscheinlich doch eine Illusion zu glauben es gibt mal ein rechtskräftiges Urteil.
    Bin ja ehrlich, wenn das Vergleichsangebot bei nem Prozess wirklich unverschämt gut ist, würde ich das dann auch bleiben lassen.
    Leider ist das ja schon gängige Praxis an deutschen Gerichten - egal ob Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte oder Amtsgerichte - vor lauter Überlastung immer nur Vergleiche.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Also das mag ja sein, dass ein klagender Pax dann von der Airline, wenn es eng wird, mit "Schweigegeld" stumm gemacht wird.

    Aber Gerichte haben ja dennoch die Möglichkeit, wenn ihnen etwas als grundsätzlich rechtswidrig erscheint, den Fall generell (also unabhängig von der konkreten Klage) von europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, und der kann dann bestimmte Praktiken allgemein und hochoffiziell für ungültig erklären.

    Man denke hier nur einmal an das berühnte Bosman-Urteil vom 15.12.1995 nach. Bosman hat Jahre später eine recht attraktive Abfindung kassiert, aber die Sportwelt seitdem ist eine fundamental andere..


    Der Wellensittich
     
  16. miles-and-points

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    Das liegt allerdings auch daran, daß die betreffenden Rechtsanwälte ein gesteigertes Interesse daran haben, einen Prozeß nicht "einfach entscheiden" zu lassen (mit allen - auch finanziellen - Unwägbarketen), sondern lieber ihre "Vergleichsgebühr" zusätzlch einstreichen (und damit in aller Regel auch ihre anderen Gebühren "sicher" haben).
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Das die Lufthansa mir aller Macht gegen diese Urteile vorgeht, ist doch klar. Angenommen in Deutschland verliert die LH diesen Prozess, dann betrifft die neue Rechtssprechung auch nur die Lufthansa. AF, BA... können dann weiterhin in den lukrativen Märkten (wie ATH, TIP...) Ihre "Billigtickets" anbieten. Wenn ich von lukrativen Märkten spreche, meine ich, daß die Airlines auf diesen Märkten ihre C / F auffüllen und dabei noch paar Euronen verdienen, die sie sonst nicht verdient hätten.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    ...und der Richter ist entlastet, weil er kein Urteil schreiben muss...
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und letztendlich empfinde ich es auch gar nicht als "unbillig" (im Sinne von "ungerecht"), daß es in anderen Ländern andere Preise gibt. Wenn man sich an die vorgegebenen Regeln hält, hat man doch dadurch (wenn man sie denn wirklich nutzen kann und möchte) die schöne Möglichkeit, einiges an Kosten einzusparen. Darüber sollten diejenigen, die solche Fares nutzen, doch hocherfreut sein - und denen, die's (z.B. aus Zeitgründen) nicht interessiert, ist es doch ebenfalls egal. Wozu also klagen? Doch wohl hoffentlich nicht "aus Prinzip"? :shock:
     
  20. miles-and-points

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    Siehste.
    So können letztlich alle Seiten profitieren. 8)
     

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