günstige business class bei langstreckenflüge??

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von Guest, 6. Mai 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Ich empfinde das persönlich auch subjektiv nicht als ungerecht und sehe ich mich eher als stillen User solcher Arbitragemöglichkeiten..
    Aber: es gibt eben immer wieder Kunden, die noch einen Schritt weitergehen und dann bei ex-Ath-Flügen, bei denen sie weniger als die Hälfte gegenüber dem ex-D-Ticket entrichten, erst in FRA oder MUC zusteigen, um den Deal einfach noch vorteilhafter zu machen, als er ohnehin schon ist... und schon sind wir in der Rechtslücke..

    Der Wellensittich
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    "Wir"?
    Also ich nicht.
    Und wenn jemand partout darauf besteht, sich mit "seiner" Airline anzulegen - bitteschön. Soll er doch machen. 8)
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Es wird der Tag und die Stunde kommen....
    Und dann hat sowas auch konsequenzen auf die inaktiven Kunden..

    Der Wellensittich
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Selbst wenn in einer solchen Sache in der ersten Instanz ein Urteil im Sinne des Kunden gesprochen würde, wäre dies a. noch nicht automatisch rechtskräftig und b. hätte es als Entscheid eines Amts- oder Landgerichts noch längst keinen "wegweisenenden" Charakter. Täglich werden an Gerichten ähnlich gelagerte Fälle unterschiedlich abgeurteitl. Und für einen Vergleich wäre ja in der 2. Instanz immer noch Zeit.
    Weiss irgendjemand hier in diesem Zusammenhang evtl. wie oft LH im Monat auf Grund der hier diskutierten AGBs jemanden stehenlässt bzw. den Differenzpreis nachfordert?
     
  5. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Und Du meinst, dass dann die LH die Preise überall auf deutsches Niveau erhöht. Vielleicht sinken dann auch die Preise ex Deutschland, weil die deutschen Kunden nicht mehr den Markt in Athen, Amsterdam, Tripoli usw subventionieren.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Was innerhalb der EU unzulässig ist, also LH kann DIr nicht verbieten ein ex-ATH-Ticket zu kaufen.
     
  7. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Sehr richtig!!
    Und wie konsequent die EU-Kommission dies bei grossen Unternehmen verfolgt, kann man ja an VW sehen. Die haben in den letzten Jahren millionenschwere Strafen dafür zahlen müssen, dass sie z. B. deutschen Kunden den Kauf eines Fahrzeuges in Italien oder Dänemark verwehrt haben.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Aber jetzt denkien wir doch den Gedanken mal zu Ende:

    nehmen wir vereinfacht an, ein USA-C-Ticket ex-D kostet 4.000€, ex-ATH aber nur 2.000€, also die Hälfte.

    Morgen verbietet ein deutsches Gericht es der LH (nur in D), Kunden mit ex-Ath-Tickets, die erst in FRA oder MUC "zusteigen" und das erste Segment verfallen lassen, die Mitnahme zu verweigern oder Differenzbeträge einzufordern.
    Dann bucht ab morgen jeder nicht völlig demente Fluggast, natürlich auch alle Unternehmen (auch kurzfristig) nur noch ex-Ath-Tickets für 2.000€ und lässt immer das erste Segment verfallen.

    LH sieht sich nun folgender Situation gegenüber: man könnte die ex-Ath-Preise auf 4.000€ anheben, dann würde aber keiner mehr die ex-Ath-Tickets buchen, da die Konkurrenz (IB, AF, KL) die Tickets ja weiter zum Subventionspreis anbieten.
    Also bliebe dann nur, auch die ex-D-Tickets im Preis zu halbieren. Damit würden aber erhebliche Umsatzeinbussen einhergehen, da die maximale Zahlungsbereitschaft von Businessfliegern, insbesondere bei kurzfristigen Terminen, nicht mehr abgeschöpft werden könnte. LH würde binnen Kürze an den Rand des Konkurses manövriert und wir alle müssten dann auf KL oder AF umsteigen...

    Ob das im Sinne des Erfinders wäre?? LH muss doch weiterhin das Recht haben, zu diskriminieren.... :?


    Der Wellensittich
     
  9. miles-and-points

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    Aber das ist doch nicht "zuende gedacht"...

    Natürlich kann kein deutsches Gericht der Lufthansa "verbieten", die Leute, die solche ex-ATH-Tickets nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abfliegen, in FRA stehenzulassen. Es könnte höchstens ein Urteil ergehen, nach dem in einem Einzelfall der für diesen einen Passagier notwendig gewordene Ticketkauf zum vollen Preis (u.U. zzgl. weiterer "Schäden") ersetzt werden muß. Und dann? Dann geht alles weiter wie bisher.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Ich fürchte nein! Denn wenn erst einmal ein Pax rechtskräftig von LH den zunächst geleisteten Differenzbetrag zurückerstattet bekommt, machen das doch alle Paxe so, und aus ist´s mit der für LH so wichtigen Diskriminierung..

    Der Wellensittich
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du verwechselst das "rechtskräftige" Urteil (das haben ja schon einige Male einzelne Kunden erreichen können) mit einem (hier "richtungsweisend" genannten) Urteil, das Auswirkungen auf andere Passagiere haben könnte. Und die Tatsache, daß es die Airlines eben nicht auf ein Urteil mit diesen Auswirkungen ankommen lassen.

    Wenn Du Dich auf eines der ja schon lange ergangenen rechtskräftigen Urteile der Vergangenheit beziehst, wenn Du z.B. in Frankfurt einen "Quereinsteiger" machen willst (also ohne das erste Segment geflogen zu haben), wird man Dich trotzdem auslachen und stehenlassen. Jeder einzelne Passagier müßte erst einmal ein "Full Fare"-Ticket ex-FRA dazukaufen, dadurch einen nachvollziehbaren und bezifferbaren Schaden erzeugen und hinterher wiederum einzeln gegen die Airline klagen - mit unsicherem Ausgang.

    Das macht wohl kaum eine erkleckliche Anzahl an Paxen.
     
  12. sb65

    sb65 Bronze Member

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    Genauso ist es. Kein deutsches Gericht verbietet der LH einfach irgendetwas. Die Gerichte werden nur tätig, wenn jemand in einem konkreten Fall klagt. Und solange es bei derartigen Klagen bei erstinstanzlichen Urteilen (oder gar einem Vergleich) bleibt, kann jeder Einzelfall anders entschieden werden. Der "nicht völlig demente Fluggast", der nun nur noch ex-ATH-Tickets kauft und das erste Segment verfallen lässt, hat damit nicht nur die Mühe, nach jedem Flug eine Klage gegen LH anstrengen zu müssen, sondern trägt auch das Risiko, damit bei "seinem" Richter ziemlich auf die Schn... zu fallen. Anders sieht das erst dann aus, wenn ein Urteil einer Rechtsmittelinstanz faktisch Bindungswirkung entwickelt. Aber selbst dann gäbe es keine vollständige Bindung anderer Gerichte an dieses Urteil. Ein "Case Law" wie in den USA gibt es in Deutschland nicht.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Aber wann kann den ein Urteil einer Rechtsmittelinstanz Bindungswirkung entwickeln?? Das wäre hier die entscheidende Frage.

    Es muss doch da zumindest in D aus der Vergangenheit Vergleichsfälle geben...:?

    Der Wellensittich
     
  14. sb65

    sb65 Bronze Member

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    Wenn z.B. der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat, orientieren sich die anderen Gerichte im Sinne der Rechtssicherheit daran. "Gezwungen" werden sie dazu aber nicht, denn ein Richter ist nach Art. 97 Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deshalb "faktische" Bindungswirkung, weil sich eigentlich alle an BGH-Urteile halten, obwohl sie das nicht müssten.
    Zu einem solchen BGH-Urteil wird es aber nie kommen, dafür wird die LH schon (völlig legal) sorgen...
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Und wie kann sie dies tun?? Zumindest, wenn ein klagender Passagier stur bleibt?

    Der Wellensittich
     
  16. miles-and-points

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    Wenn ein Passagier wirkllich "stur" bleibt (und kein Vergleichs-Angebot annehmen will), dann hat er halt mit etwas Glück eines der schon mehrmals ergangenen Urteile eines "unteren Gerichts". Ja, und dann? Dann bekommt er eben das, was das Gericht ihm zuspricht (womöglich weniger, als die Airline angeboten hatte), und damit hat's sich. Die Airline wird ja keine Berufung einlegen, oder?

    Auf alle anderen Passagiere hat das keinen allzu großen Einfluß.
     
  17. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Diesen klagenden Passagier wirds aber wohl nicht geben - es sei denn es ist ein "Prinzipienreiter".
     
  18. miles-and-points

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    Und nicht einmal dann hätte dieser "Prinzipienreiter" eine Chance, in die nächste Instanz zu kommen. Er bekommt ja das, was er mit seiner Klage haben wollte. Dann kann er doch nicht "aus Daffke" weiterklagen. :shock:
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Aber es könnte ja sein, dass seine Klage in den unteren Instanzen abgewiesen und pro-LH entschieden wird... Und schon hat man das ganze nolens volens zum BGH hoch-eskaliert...

    Der Wellensittich
     
  20. miles-and-points

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    Aber hallo, Sittich.

    Wenn ein Pax in allen unteren Instanzen eine Abfuhr vom Gericht kassiert - warum sollte denn dann irgendetwas anderes entschieden werden? Du bastelst Dir aber Deine Welt wirklich jedesmal neu - je nachdem, wie's Dir so gerade mal paßt, oder? 8)

    Du bist doch hier ständig der Meinung (wie manche AG ja ebenfalls schon), daß es nicht sein könne, einen Passagier stehenzulassen, weil er das erste Segment nicht genutzt hat. Wenn dies nun ein Gericht völlig anders sieht (und es kommt ja immer nur auf den Einzelfall an), ist es doch sehr unwahrscheinlich, daß sich jemand auf das Wagnis einläßt, über mehrere Instanzen hinweg auf eigene Kosten zu klagen - schließlich handelt es sich doch um einen Pax, der diesen "Weg" gegangen ist, um Geld zu sparen. Spätestens, wenn er das zweite Urteil kassiert hat, das ihm keinen Schadenersatz zuspricht, wird er sich auf einen Vergleich einlassen (wobei die Summe dann wahrscheinlich nicht einmal die Gerichts- und Anwaltskosten abdecken dürfte).
     

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