Ich denk mir, dass das ganz genau durchkalkuliert sein wird, wie viel man im Jahr für Prozesse und Strafen ausgeben darf, so dass es sich immer noch lohnt diese zu führen
fluege.de Es verwundert allerdings sehr, daß "Testimonial Calmund" seinen Vertrag als Werbeträger gerade verlängert hat (siehe 2. Thread).
Calmund macht fuer ALLES Werbung wofuer er Kohle kassieren kann. Er merkt nur nicht dass er bereist am Ende des Astes sitzt. In seinem ehemaligen Club nimmt ihn keiner mehr ernst.
Streit zwischen Unister und Springer eskaliert: Der Medienkonzern will die von Unister geforderte Unterlassungserklärung wegen eines Computerbild-Artikels nicht abgeben. Indes werden Informationen gestreut, die eine gezielte Kampagne gegen Unister vermuten und Namen nennen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29861.html http://www.currentgame.de/computerbild- ... alsch.html
Unister darf nicht mit 'Verbraucherschutz empfohlen' werben: Mit dem Urteil folgte das OLG Dresden dem Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. http://www.mdr.de/nachrichten/verbraucherschutz114.html
Unister gegen den Rest der Welt: Der Portalbetreiber gerät immer mehr in die Schusslinie und rückt die ganze Online-Branche ins schlechte Licht. Gegen den vernichtenden Computerbild-Artikel wehrt sich Gründer Thomas Wagner vergeblich. Schützenhilfe kommt nur von einem PR-Berater, der ehemalige Unister-Mitarbeiter denunziert. http://www.presseportal.de/pm/51005/228 ... ld_de/mail http://eblog.fvw.de/index.cfm/2012/7/3/ ... l-am-Platz http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... ister.html
Unister stoppt Verkauf von 'Computerbild': PR-Berater Carsten Henning berichtet auf seiner Seite, das Landgericht Leipzig habe die weitere Verbreitung wegen Behauptungen über den Umgang der Staatsanwaltschaft mit Strafanzeigen gegen Unister untersagt. http://hottelling.net/2012/07/06/landge ... et-werden/
Als Themenstarter freue ich mich sehr, daß der Thread noch immer lebt. Nachdem nun ja mittlerweile auch manche Medien negativ berichten und auch der Verbraucherschutz und Gerichte mit der Sache beschäftigt sind, sollte man meinen, daß Fluege.de mittlerweile gehandelt haben sollte. Aber weit gefehlt - heute habe ich aus Spaß, unter einem Phantasienamen einen Flug auf deren Seite gesucht. Das habe ich eingegeben: Frankfurt- Helsinki am 08.02.13 zurück am 12.02.13. Die Suche ergab € 138,82 als Flugpreis. Dann habe ich die Reiserücktrittsversicherung und den Umuchungsservice abgelehnt. Dann habe ich meine Daten eingegeben (natürlich nicht meine sondern Phantasiedaten). Die AGB´s bestätigt. Auf der folgenden Seite kommt dann dieser Inhalt: "Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre verbindliche Reservierung. Der Flugplatz wurde reserviert auf den folgenden Namen: xxxxx yyyyy Um Ihre Buchung abzuschließen, benötigen wir nur noch wenige Angaben. Wie möchten Sie bezahlen? Ich zahle bequem per Kreditkarte: Mastercard zzgl. 8,00 €* Visa zzgl. 8,00 €* American Express Kreditkarteninhaber Kreditkartennummer ohne Leerzeichen Gültig bis / Sicherheitsnummer (CVC) Was ist CVC? Zahlung per Lastschrift - (nur von einem deutschen Bankkonto möglich): Kontoinhaber Vorname Nachname Kontonummer Bankleitzahl Name der Bank Personen Preis Steuern Flugpreis 1. Erwachsener 73,00 € 65,82 € 148,82 € 138,82 € Zwischensumme : 138,82 € Gebühr für Kreditkartenzahlung von Tickets der Lufthansa 8,00 € Servicefee inklusive Mehrwertsteuer (19%) aller Reisenden: 19,73 € Endsumme Beförderung aller Reisenden: 166,55 €" Es entsteht für den User den Eindruck, daß er bereits jetzt verbindlich reserviert hat und aus der "Nummer" nicht mehr rauskomt. Erst jetzt sieht er den Gesamtpreis, nämlich den um 27,73 € höheren. Jetzt wird sich der Nutzer genötigt fühlen den letzten Schritt zu machen, nämlich die Zahlung vorzunehmen, indem er seine KK-Nummer bzw. Kontoinformationen einträgt, denn er ist der Meinung einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen zu sein. Ich dachte, daß die Leute von fluege.de nach dieser schlechten Presse dazugelernt hätten, aber dem scheint noch immer nicht so zu sein. Es wird noch immer getrickst und die Kunden in die Irre geführt. Unglaublich !
Unsinn! Warum sollte hier jemand den Eindruck haben, dass die Buchung abgeschlossen ist?! Hier steht eindeutig, dass noch Angaben fehlen um die Buchung abzuschließen?! So blöd kann doch niemand sein! :shock: Die Endsumme wird VOR der Buchung und der Bezahlung klar und deutlich ausgewiesen. Wer sich hier genötigt fühlt seine CC oder Bankverbindungen anzugeben ist äußerst Naiv und sollte anstelle eines Fluges lieber eine Kaffefahrt in den Harz machen! Über die Geschäftsmethoden von Fluege.de und Co. kann man sicher streiten, aber warum Du den o.g. Schriftverkehr nun anprangerst, erschließt sich mir nicht!
@metin_der_grosse: "Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre verbindliche Reservierung. Der Flugplatz wurde reserviert auf den folgenden Namen:" Du hättest DICH durch diesen Satz natürlich nicht täuschen lassen, tut mir leid daß ich Amateur das völlig fehlinterpretiere. Gegen Mr. Superschlau bin ich selbstverständlich der dümmst anzunehmende Verbraucher
Ich meine, dass wäre ´mal eine Frage an die Juristen hier im Forum: Angenommen, der Buchende gibt seine tatsächlichen persönlichen Daten ein, erhält dann diese (dreiste?) Mitteilung, es sei "verbindlich gebucht": Was passiert dann, wenn die Buchung nicht durch KK oder BK-LS "abgeschlossen" wird? Kann dann bei einem no-show eine Rechnung ins Haus flattern? Und dann? :?:
Fragen wir doch Metin den Großen. Er scheint ja zu wissen wie Worte wie "verbindlich" gemeinhin zu verstehen sind.
Das ist doch mittlerweile gesetzlich geregelt! Der eigentliche Zahlvorgang bzw. Buchungsvorgang muss eindeutig gekennzeichnet sein und nur durch die Bestätigung seines Zahlungswillen, geht der "Kunde" eine verbindliche Buchung und somit einen rechtskräftigen Vertrag ein: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 79494.html Natürlich ist diese Wortwahl von Fluege.de äußerst dreist. "Man" versucht es eben immer wieder mit neuen Tricks. Aber dadurch wird doch nicht ernsthaft Jemand genötigt seine CC Daten einzugeben?! :shock:
Du hast Dich mit Deiner Frage verbindlich verpflichtet mir 10.000 Euro zu überweisen. ......Schick mir einfach per PN Deine CC Daten, ich bediene mich dann schon! :mrgreen: "verbindlich" sind für mich nur Dinge, die auch gesetzlich geregelt sind und nicht irgendein Wort auf irgendeinem Buchungsportal! :roll: So Du alter Hase. Hoffentlich habe ich Deinen Wissensdurst hinreichend gestillt. :mrgreen:
Hehe. Du darfst dich, eine überdurchschnittlich intelligente und rechtlich vorgebildete Person, aber nicht als Maßstab nehmen. Dreist ist, und darüber kannman sich zu Recht aufregen, dass fluege.de durch die Formulierung einer Durchschnittsperson wie Oma Erna, die grade den Kallmund im Fernsehen gesehen hat, vorgaukelt, dass EBEN DOCH schon ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekomme sei. Was macht Oma Erna also? Sie ballt die Faust in der Tasche und gibt ihre Daten ein. Vertrag ist schließlich Vertrag. Und damit werden nicht nur die Verbraucher getäuscht, sondern auch all die Buchungsportale benachteiligt, die sich rechtskonform verhalten und von Anfang an den korrekten Preis darstellen. Setzen, 6, liebes fluege.de
Das ist wohl wahr und habe ich auch nicht bestritten. Mit ein Grund, die von unserem dicken Calli beworbene Seite erst gar nicht zu besuchen! Wenn Oma Erna in der Lage ist einen Flug Online zu buchen, sollte man ihr doch zutrauen, dass sie nicht ganz so blauäugig ihre Daten eingibt. Aber sicher falles immer wieder User auf diese freche Formulierung rein. PS: die 6 hat nicht nur Fluege.de verdient. Diese und ähnliche "Maschen" wenden viele Buchungsportale an.
Bei der Unister GmbH, der Betreiberin der Website http://www.fluege.de, wird weiterhin getrickst. Zwar ist der zusätzliche Abschluss einer Reiseversicherung zu einer Flugbuchung nicht mehr voreingestellt und muss nicht mehr ausdrücklich abgewählt werden. Statt dessen muss man nun ein Häkchen setzen, wenn man auf die Reiseversicherung verzichten willl. Wenn man das übersieht, wird weiterhin automatisch eine Reiseversicherung mit abgeschlossen. Unverändert ist immer noch, dass der Flugpreis einschl. Servicefee nicht von vornherein angezeigt wird. Die Servicefee (bis zu ca. 40 Euro) erscheint immer noch getrennt vom Flugpreis erst unmittelbar vor dem Buchungsabschluss.