Gewerbeschein

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von mm_aa_ii_kk, 29. Dezember 2008.

  1. MarcelL

    MarcelL Gold Member

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    Wie kommst Du ausgerechnet auf den Tag des dt. Bieres? :lol:
     
  2. Guest

    Guest Guest

    :shock:

    Vielleicht als Nichtraucher...
     
  3. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Aber eben nicht im vorliegenden Fall, wenn der OP die Kleinunternehmerregelung wählt...

    http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php
     
  4. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Okay, die scheint also immer noch möglich zu sein. Ich dachte, die gibt's auch erst, sobald man den niedrigen Umsatz nachweisen kann. Doch wenn "schätzen" möglich ist, nehm' ich alles zurück.
     
  5. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Wobei es dann natürlich wieder Steuerbetrug ist, wenn man das Geld vom Handyticker inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer erhält und sie dann wg. Existenzgründerregelung nicht abführt. Umgekehrt weiß ich nicht, ob die Handy-Menschen auf umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer eingestellt sind.
     
  6. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Wieso? Wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle, darf ich doch weder MwSt erheben, noch muss ich sie abführen?!? Es wäre ja eine komische Regelung, wenn man selbst keine ausweisen darf, aber bei Einkünften ohne Rechnung MwSt abführen müsste. In dem Fall mit den Handyverträgen ist ja nie eine Rechnung gestellt worden. Oder mache ich es mir hier ein wenig zu einfach?
     
  7. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Nur weil der Handy-Ticker dir vielleicht keinen Beleg schickt, ist dennoch Geld geflossen. Es wäre höchst merkwürdig, wenn da keine MwSt ausbezahlt würde, wenn du den Vertrag als Gewerbetreibender (!!!) abgeschlossen hat. 7mobile hat mir pro Vertrag 400 brutto, d.h. 336,13 netto plus 63,87 19% USt ausbezahlt. Die Umsatzsteuer habe ich (natürlich) abgeführt und die Einnahmen versteuert. Den Gutschriftbeleg gab's erst auf Rückfrage. Eingenommene Umsatzsteuer nicht abzuführen, bedeutet ultragroßen Ärger mit dem Finanzamt.
     
  8. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Das ist doch nicht der Punkt: Als Kleinunternehmer wird die Ust einfach nicht berücksichtigt. Bei den Einnahmen wird sie nicht aufgeführt, und bei Deinen Ausgaben ist sie nicht abzufähig. Natürlich muss Dein Geschäftsparter aber, soweit er Ust-pflichtig ist, diese auf der Rechnung aufführen, für den Kleinunternehmer ist das aber nicht relevant. Kein Betrug an dieser Stelle. Die Ust wird vom Kleinunternhmer einfach nicht separat berücksichtigt. So sind in der EÜR für den Kleinunternehmer die Einnahmen und die Ausgaben einfach um den Betrag der Ust höher.

    Für den Kleinunternehmer ergeben sich hier gewisse Gestaltungsspielräume. Ergeben sich größere Ausgaben (und Einnahmen) absehbar erst im Jahr 3, lohnt es sich ggf, erst im 3. Jahr die Kleinunternehmerregelung aufzugeben.

     
  9. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Nein, das ist falsch so.

    Wenn unser Kleinunternehmer Nachhilfe für 20 Euro gibt und dann 20 Euro in Rechnung stellt, ist alles korrekt. Stellt er 20 Euro plus 7% in Rechnung, dann macht er etwas falsch.

    Wenn unser Kleinunternehmer einen Handyvertrag ordert und eine Gutschrift über 336,13 plus 19% bekommt, muss er protestieren und sagen, dass er keine USt einnehmen (!) darf. Wenn er sie einnimmt und nicht abführt, begeht er Umsatzsteuerbetrug. Denn 7mobile wird (natürlich!) die 63,87 Euro USt in Vorsteuerabzug bringen, d.h. sie fehlen dem Staat.

    Dass der Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug genießt, widerspricht dem nicht. Er verzichtet (!) auf den Vorteil (!) des Vorsteuerabzugs, um sich die Steuererklärung zu vereinfachen. Er kann sich natürlich dafür entscheiden, Umsatzsteuer einzunehmen und abzuführen und die Steuererklärung zu machen, logisch.

    Er kann aber auch keinen Fall USt einnehmen, behalten und behaupten, er darf das als Kleinunternehmer einfach.
     
  10. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Na, da steht's doch in deinen eigenen Text. Wobei klar ist, dass "Rechnungen an seine Kunden" das gleich ist wie "Gutschriften vom Kunden" (in diesem Fall: 7mobile).
     
  11. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Ja natürlich. Aber 7mobile wird, Ust-pflicht vorausgesetzt, natürlich auf dem Beleg ("Kassenzettel" ;) ) die Ust aufführen. Trotzdem muss unser Kleinunternehmer diese nicht abführen, 7mobile muss diese aber in der eigenen Steuererklärung berücksichtigen.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Zusammengefasst heisst das fuer die Fragestellung des OP, den Gesamtbetrag der Gutschrift anzufuehren ohne die Ust. gesondert aufzufuehren.
     
  13. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    Ich habe mich in diesem Jahr mit einer Unternehmensberatung selbststaendig gemacht.

    Ein Gang zum Buergerbuero mit 20 EUR in der Tasche hat die Sache erledigt.

    Ich bin dann bei uns zum Finanzamt gegangen und habe mir beim ausfuellen meiner Steueranmeldung ein paar Tips geben lassen. Die zustaendige Dame hat mir dabei folgendes mitgeteilt:

    Es ist keine Pflicht das man als Kleinunternehmer USt/VSt Pflichtig ist. Das ist optional und hat Vorteile und Nachteile.

    Der Nachteil ist erst einmal, dass man keine Vorsteuer geltend machen kann. Dies war fuer mich im ersten Jahr jedoch nicht wichtig da ich weder Betriebsausstattung anschaffen musste sowie noch keine Rechnungen geschrieben habe (was ich bereits vorher wusste). Ebenfalls kann ich jedoch auch keine USt auf meinen Rechnungen ausweisen. Fuer den Fall dass du Kunden hast denen das etwas unangenehm ist, musst du ggf mit deinen Preisen heruntergehen.

    Die Vorteile: Nur eimal jaehrlich muss die USt angemeldet werden, Weniger Papierkram im allgemeinen.

    Man kann jederzeit entscheiden, dass man doch mit USt / VSt arbeiten moechte. Allerdings muss man dann fuer jeden Monat des KJ's nachtraeglich eine USt Anmeldung abgeben. Die ist fix ausgefuellt aber trotzdem...

    Grundsaetzlich genauso wie MiPf76 sagt !

    Da das Gruendungsjahr immer etwas schwierig abzusehen ist vermute ich einfach einmal dass sich hier keine Probleme ergeben.

    Die Steuererklaerung gebe ich einfach mit dem Hinweis ab, dass im ersten Jahr meiner Selbststaendigkeit keine Betriebserloese entstanden sind und der Lebensunterhalt von Ersparnissen und der Veraeusserung privater Gueter (in meinem Fall eine Uhrensammlung fuer die ich keine Verwendung mehr hatte) bestritten wurde.
     
  14. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtig, sorry. Als Kleinunternehmer darfst du USt nicht in Rechnung stellen und schon gar nicht einnehmen. Wenn du's mir nicht glaubst, wende dich an einen Steuerberater oder -prüfer deines Vertrauens.
     
  15. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Genau das habe ich ja mehrmals bestätigt.

    Ich sehe jetzt aber, worauf Du hinaus willst (ich hatte einen von Deinen Beiträgen überlesen); interessantens Problem, das durch das "7mobile" Konstrukt entsteht. Ich werde meinen Steuerberater bei Gelegenheit mal zum diesem Fall befragen, aber nicht mehr heute (wobei ich heute leider noch mit ihm telefonieren werde... :cry: )
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Was Du heute kannst besorgen... :roll:
     
  17. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass viel passieren kann: Wegen 30 Euro mal X wird keiner aufgehängt (wobei allerdings das Finanzamt bei USt wesentlich mehr trigger-happy ist als bei normalen Einnahmen). Falls da wirklich mal ein Brief vom Finanzamt à la "Wir haben festgestellt" kommt, wird man halt die 30 Euro mal X an 7mobile zurückerstatten müssen.

    Noch etwas: Wenn 7mobile keine Gutschrift verschickt hat, woher soll man dann wissen, ob die 400 Euro netto sind oder inkl. 19%? Wenn die keine Gutschriften verschicken, dürften sie eigentlich die 19% gar nicht in Vorsteueranzug bringen, und sie wären die gelackmeierten.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Genau das habe ich versucht, hiermit zum Ausdruck zu bringen:

     

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