Hotel Fortuna Berlin 10.03-11.03 für 10,-!

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von TUIflyGoldi, 17. Januar 2009.

  1. TUIflyGoldi

    TUIflyGoldi Co-Pilot

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    08.02-09.02 Hotel Marc Aurel Wien *** ink. Frühstück im DZ zur Alleinbenutzung für 9,- statt 99,-
     
  2. TUIflyGoldi

    TUIflyGoldi Co-Pilot

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    22.02-23.02 Hotel Marin DZ ink. FR für 12€ in Venedig
     
  3. Mojo28

    Mojo28 Lotse

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    vorbei ?
     
  4. arcon

    arcon Bronze Member

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    Jetzt gibbet schon n "How To" :lol:
     
  5. TUIflyGoldi

    TUIflyGoldi Co-Pilot

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    So, es gibt Neuigkeiten!

    15.03-16.03 Hotel City Ansbach in Berlin ink. FR im DZ zu 5 EUR
    02.03-03.03 Hotel Kastania Villa in Berlin im DZ zu 9 EUR
     
  6. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    Über welchen Buchungskanal?
     
  7. Sandibeck

    Sandibeck Pilot

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    irgendwann hat mich der suzuki mal zusammengeschissen .. ich solle doch einfach mal lesen .. ähmm jetzt ist wohl der richtige zeitpunkt ....
     
  8. schauschun

    schauschun Bronze Member

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    thanks :mrgreen:

    hat super geklappt !
     
  9. suzuki

    suzuki Platinum Member

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    Falls du mich meinst, dann habe ich dich allenfalls freundlich darauf hingewiesen, dass du doch so gut sein mögest und immer den Buchungskanal nennen :roll:
     
  10. DA40

    DA40 Bronze Member

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    Hier würde das Hotel wohl auch nicht kündigen sodern eher seine Willenserklärung wegen eines Erklärungsirrtums ("Wir wollten nicht zu dem Preis anbieten / das Angebot annehmen.") anfechten.

    " § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). "


    Bei diesen Preise würde ich mal schwer argumentieren, dass der Buchende die Anfechtbarkeit kannte oder zumindest infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte. Und bei zeitnaher Stornierung, sprich Anfechtung wirst du auch schwerlich einen Vertrauensschaden (zB gebuchte Flüge, etc.) geltend machen können (es sei denn, du spekulierst schon auf den Schadensersatz 8) - aber hupps, dann kanntest du ja schon die Anfechtbarkeit und es gibt nix. :mrgreen:

    Was lernen wir, nicht über solche Preise nachdenken, speziell nicht, dass es Error-fares sein könnten und dann vor dem Richter wie ein Reise-Neuling kucken "Was in Paris sind Hotels sonst teurer? Hätt' ich net gedacht :shock: ."
     
  11. Flyer05

    Flyer05 Platinum Member

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    Welches Hotel gebucht?
     
  12. schauschun

    schauschun Bronze Member

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    15.03-16.03
    Hotel City Ansbach in Berlin ink. FR im DZ zu 5 EUR
    (2xDZ )
     

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