Jeder darf sein mitgebrachtes Essen verspeisen!

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von weltreisender, 3. Juli 2009.

  1. weltreisender

    weltreisender Bronze Member

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    Natürlich darf das Kino seine Tickets verkaufen, an wen sie wollen. Das gehört zum Hausrecht. Allerdings finden eventuelle Taschenkontrollen nach dem Ticketkauf statt, also am Eingang zu den einzelnen Sälen. Mal abgesehen davon, muss sich niemand in die Taschen schauen lassen. Dieses Recht hat nur die Polizei und auch nur bei begründetem Verdacht, und nicht weil die Leute keine Lebensmittel ins Kino nehmen sollen. Wundert mich, das sich in Sindelfingen noch keine Leute beschwert haben. Das beweist uns mal wieder, das der Mensch treudoof ist und alles mit sich machen lässt.

    Noch nicht mal ein erwischter Dieb muss sich vom Kaufhauspersonal oder vom Detektiv in die Taschen schauen lassen, dieses Recht hat nur die Polizei.

    Fazit: Wer sich vom Personal in die Taschen schauen lässt, ist doof.
     
  2. Guest

    Guest Guest


    Wer eine Tasche nicht öffnen will, der wird halt nicht ins Kino gelassen. Fertig. Das Ticket wird dann wieder erstattet. Den Film kann man sich nicht ansehen. So einfach ist das. Man hat also die Wahl zwischen doof sein und in die Tasche schauen lassen oder schlau sein und den Kinofilm nicht sehen können.
     
  3. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Oder wer seine Lebensmittel in der Tasche schmuggelt. Abtasten werden die einen wohl nicht :mrgreen:
     
  4. weltreisender

    weltreisender Bronze Member

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    @christianskas Dann lieber schlau sein und nicht in dieses Kino gehen. Wenn alle so schlau wären, dann würde dieses Kino die Taschenkontrollen sehr schnell aufgeben, wenn sie nicht bankrott machen wollen.
     
  5. supialexi

    supialexi Gold Member

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    also ich halte es nicht grundsätzlich nicht für dumm, jemanden in die Tasche gucken zu lassen!

    Bei Ansons gab wohl beim Ausgang irgendein Gerät Geräusche ab. Der Sicherheitsmensch bat mich zu warten. Ging mit mir ein wenig vom Eingang weg und fragte, ob er in meine Tasche, die ich ihm schon längst provokativ hinhielt- schauen dürfe. Hätte ich das verweigert, wäre aus der ganzen Sache, doch ein stundenlanges Prozedere, mit Polizei, und Leibesvisitation etc geworfen. Das wäre doof gewesen.

    Und da ich ja mir nichts vorzuwerfen hatte, also nichts bei mir hatte, was zu Recht die Anlage in Alarm versetzen konnte, war es eben nicht dumm, in die Tasche schauen zu lassen!

    Aber in der Tat, lassen sich die Menschen verrückt machen, mit Aussagen was "verboten" sei. Ein privates Unternehmen, kann mir eigentlich gar nichts verbieten, jedenfalls kann das kein Verbot sein, im Sinne einer strafbaren Handlung. Solche Unternehmen die Post, Bahn, Stadtwerke etc. sind da auch Meister drin, deren Vorschriften so darzustellen, als hätte sie Gesetzescharakter und wohl 9 von 10 Menschen, werden dann ganz kusch!
     
  6. InTim

    InTim Lotse

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    Na dann argumentiert man halt mit einer medizinischen Notwendigkeit. Als Diabetiker z.B. kann mir niemand ernsthaft verbieten etwas Süßkram ins Kino zu nehmen.

    Und im Flugzeug hat mich bisher noch nie jemand blöd angeschaut wenn ich meine Sandwiches ausgepackt habe. Fliege allerdings auch hauptsächlich in den Staaten. Wenn man da im Ferienflieger nach Florida sitzt hat auch gerne mal die Hälfte der Passagiere bei McDoof eingekauft.
     
  7. lost

    lost Silver Member

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    ich habe letztens einen leckren DÖNER im flugzeug gegessen, der nachbar (SEN) hat sich über den geruch beschwert, aber der FB hat ihn dann letztendlich aufgeklärt, dass dies mein recht sein.

    richtig so.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    @InTim: Süßwaren kann man aber auch IM KINO kaufen. Und natürlich kann man Dir auch als Diabetiker den Zutritt zum Kino verweigern. Das Kino kann schließlich die Bedingungen für den Einlass bestimmen. Einfachste Lösung: Die geben Dir das Geld zurück. Du schaust blöd drein. Fertig. Kaufst Du Karten für eine WhiteNight in einer Disco und hast Du keine weißen Klamotten an, dann lässt man Dich auch nicht rein. Und so ähnlich verhält es sich eben auch mit im Supermarkt gekauften Getränken etc...

    Bei einem Flug ist die Sache natürlich problematischer. Das müsste eigentlich in den AGBs klar abgeklärt sein. Im Notfall kann man es Dir aber verbieten, weil es die anderen Fluggäste stört oder das Flugzeug verschmutzt wird. Beide Dinge darfst Du ja nicht und darum kann man ein Verbot plausibel erklären.
     
  9. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Wer sich ein wenig substantieller mit dem Thema beschäftigen möchte, dem sei ein Blick auf die vergleichbare Frage empfohlen, ob in Fitness-Studios mitgebrachte Getränke vom Verzehr ausgeschlossen werden dürfen. Eine entsprechende Google-Suche, die z.B. dies http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?p=437 zu Tage fördert, ist da relativ aufschlussreich. 100 % übertragbar ist das Ganze vermutlich nicht, da in den Fitnessstudiofällen oft auch mit dem zwangsläufigen Flüssigkeitsverlust beim Sporttreiben argumentiert wird.
     

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