Kündigung durch Miles and More

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von bdoan, 24. Oktober 2009.

  1. onewhoknows

    onewhoknows Pilot

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    Das stimmt so natürlich nicht!
    es gibt auch noch andere Buchungsklassen ausser AWARDS in denen keine Meilen vergeben werden, ist aber hier mehr als sehr unwahrscheinlich, dass solch eine zum Tragen käme....
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Wie wahr! Es könnte ja auch sein jemand ein Ticket gewonnen hat! Auf diese Klasse gibt es auch keinen Meilen und der Gewinn darf durchaus verkauft werden! (zumindest würde dies mit Sicherheit nicht gegen die M&M Regeln verstoßen) :roll:

    unwahrscheinlich aber möglich! 8)
     
  3. AllachBoyz

    AllachBoyz Silver Member

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    Muß aber ein recht schweres Ticket sein.... Er/Sie nimmt 17,00 Euro PORTO 8)
     
  4. philtim

    philtim Gold Member

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    Nein, die mahnen nur gewerbliche Verkäufer ab oder private, denen sie gewerbliche Nutzung unterstellen.
     
  5. premiumeco

    premiumeco Silver Member

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    Du wirst auch nichts finden. Diese ganzen Theorien hier stammen von irgendwelchen Schlaubis, die sich in Foren wichtig machen wollen. Alles nur Gelaber.
     
  6. AllachBoyz

    AllachBoyz Silver Member

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    Na na.... Hier gibt es Leute die kämpfen schon seit geraumer Zeit mit Mahnanwälte.....................Und das wegen einem "falschen" verkauftem Artikel.....

    Du scheinst wohl der geborene EBAY Verkäufer zu sein.................. Wenn du 3000 Bewertungen schlagen kannst dann bist dabei.................
     
  7. Shining

    Shining Bronze Member

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    Zwei Dinge, die ich da mal hinterfragen möchte:

    (1) Kennt jemand konkrete Fälle, in denen LH gegen Meilenverkäufer vorgegangen ist? Ich würde nämlich unterstellen, dass M&M in den Bedingungen deshalb den Verkauf untersagt, da die Anzahl jener, die <10.000 Meilen auf ihren Konto haben deutlich größer sein wird als jene mit 10000+ Meilen. Der "normale" Fluggast fliegt vielleicht zwei, dreimal im Jahr, legt sich vielleicht auch mal ein Konto an und braucht aber recht lange, bis er etwas "Sinnvolles" damit anstellen kann. Da wäre es natürlich praktisch, wenn man sich diese kleinen Meilenkonten kaufen könnte - spannend wird es ja meist erst ab C. Diese vielen kleinen Konten werden wohl oft nicht genutzt und hier wäre es für LH tatsächlich nachteilig, wenn man mehrer kleine Konten zusammen kaufen könnte.

    Bei den hier angesprochenen Konten ist es ja wohl anders, ist ja nicht anzunehmen, dass der Besitzer enfach drauf "vergisst". Ich sehe auch nicht ganz, wie LH hier rechtlich vorgehen wollte, denn ihr einziges Argument sind die AGB - tja, Papier ist geduldig, wie Gerichte entscheiden ist eine andere Sache...

    (Kurzes Abschweifen: Ich wäre sogar einmal so verwegen es so einzuschätzen, dass LH im Moment für jede verflogene Meile dankbar ist. Habe mal gelesen, dass LH für je 1000 Meilen um die € 7,- in der Bilanz rückstellen muss, da sollten sie es ja begrüßen, wenn Meilen in Zeiten von Business-Auslastungen weit unter 100% verflogen werden... das nur am Rande...)

    (2) Bitte um kurze Erklärung der - offenbar selbst ernannten - Rechtsexperten, wieso ein Verkauf von einem rechtmäßig erworbenen Kleidungsstück, das auch tatsächlich getragen bzw. für den Eigengebrauch gekauft wurde (also nicht irgendein halb-gewerblicher Import) irgendwelche Markenrechte verletzten sollte? (Wie gesagt, wir reden von Originalen und auch wirklich von Privatverkauf). Ist in meinen Augen schlicht falsch, was hier behauptet wird...

    Shining
     
  8. HeinzSchmolke

    HeinzSchmolke Silver Member

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    Weil schlicht und ergreifend mit gefährlichem Halbwissen um sich geworfen wird. Und dass es sich um Vermutung / Halbwissen handelt wird in den seltensten Fällen im gleichen Zuge genannt. Und eine Belehrung schürt bei vielen Betroffenen noch mehr die Ansicht, sie hätten die Wahrheit für sich gepachtet (schliesslich haben sie es ja mal irgendwo in beliebigem Zusammenhang zwischen den Zeilen ungefähr so gelesen).
     
  9. premiumeco

    premiumeco Silver Member

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    Die Frage hatte ich ja auch schon weiter oben gestellt. Das hat dann aber nur wieder die A381's und zardi's mit dem üblichen Gelaber und ihrer speziellen Weltanschauung auf den Plan gerufen.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Nein, das ist nicht falsch, wenn auch schwer nachvollziehbar (gebe ich ja zu).
    § 14 MarkenG verbietet die Einfuhr geschützter Marken im gewerblichen Verkehr, sofern das Einverständnis des Markeninhabers nicht vorliegt. Das Markengesetz gewährt dem Rechteinhaber dabei in § 15 MarkenG gegen den Verletzer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Vorschriften ist aber das Vorliegen einer gewerblichen Handlung.
    Die Gewerblichkeit Deines Handelns bestimmt sich dabei nicht danach, ob Du gewerblich auftreten möchten oder sogar tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hast. Vielmehr bestimmt sich die Gewerblichkeit anhand objektiver Umstände. Hierbei ist insbesondere die Art und Anzahl der verkauften Artikel maßgeblich.
    Und Marken wie Abercombie oder Ed Hardy sehen eben schon das Handeln von einem Kleidungstück (u.U. sogar gebraucht) als gewerblichen Handel an!
    Ob sie damit vor einem deutschen Gericht Erfolg hätten, sei mal dahingestellt. Bisher hatte wohl niemand die Lust oder die Kraft dies durchzuziehen!
    Ich persönlich finde es auch lächerlich, dass diese Firmen gegen Privatverkäufer vorgehen! Es ist aber eine rechtlich abgesichtere Tatsache, dass gewisse Markeninhaber gegen Ebay Verkäufer entsprechend vorgehen und Abmahnungen versenden! Da die rechtliche Grundlage gegeben ist, werden nach § 15 MarkenG gegen den Verkäufer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche erhoben und vom Vermittler der Ware (EBAY) die Herausgabe der Adressdaten verlangt!

    Also behaupte erst, dass Aussagen hier falsch sind, wenn Du dies auch belegen kannst! :roll:

    Noch Fragen...?! :mrgreen:
     
  11. Shining

    Shining Bronze Member

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    Danke @5marioconi für diese Annäherung an die Thematik.

    Genau aufgrund deiner Schildung bleibe ich bei meiner Aussage: Dass es verboten ist (resp. man abgestraft wird oder wie es hier behauptet wurde), Markenklamotten von Ed Hardy oder A&F bei Ebay zu verkaufen, ist falsch.
    Es gibt eine gesetzliche Grundlage und eine Auffassung von Konzernen - dies muss nicht immer parallel liegen... Wenn also jetzt ein Endkunde ein (getragenes) Kleidungsstück von Ed Hardy bei Ebay verkauft, kann natürlich der Konzern dagegen vorgehen - ob er vor Gericht Recht bekäme, ist eine andere Frage.

    Wo ich bei dir bin, in der Realität hat der Endverbraucher selten eine Möglichkeit, solch einen Streit vor Gericht auszutragen. Daher ist es in diesen Fällen wohl klüger, wirklich auf Auktionen dieser Marken zu verzichten. Was ich aber für sehr schlecht halte, ist dieses "ich gehe Problemen aus dem Weg" dann gleich so zu drehen, dass der Konzern im Recht ist und das Gesetz das aussagt, was der Konzern vertritt - das ist hier nämlich nicht der Fall. Dass ich es persönlich aber auch nicht auf einen Rechtsstreit mit diesen Marken anlegen wollte, das steht auf einem Blatt...

    Shining
     
  12. HeinzSchmolke

    HeinzSchmolke Silver Member

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    Solche Pauschalisierungen bleiben weiterhin Mummpitz ... der Verkauf gebrauchter Abercrombie Artikel ist nicht verboten!

    Auch die Unterscheidung in privat und gewerblich reicht hier nicht aus. Mit entscheidend ist im wesentlichen, inwieweit das Markenrecht nicht bereits erschöpft ist!
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Um dies noch mal klar zu stellen: es werden sicher nicht alle Abercombie oder Ed Hardy Verkäufer bei Ebay abgemahnt. Wenn in der Beschreibung ausdrücklich auf ein gebrauchtes Kleidungsstück hingewiesen wird, verzichtet die entsprechende Rechtsabteilung i.d.R. auf eine Abmahnung!
    Aber, und dies ist auf diversen Internetforen auch schon publiziert worden, wurden auch schon Privatverkäufer von gebrauchten Artikeln der genannten Marken abgemahnt!

    Frag mich nicht, wie hier vorgegangen wurde..... :roll:
     
  14. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Um mal wieder zum Thema zurückzukommen: Miles&More kann keine Markenrechte gegenüber den Verkäufern von Meilentickets geltend machen und es stellt sich die Frage, ob Ebay dazu verpflichtet ist Daten des Verkäufers rauszugeben bzw. dies datenschutzrechtswidrig einfach tut.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    NEIN! Hatten wir doch weiter oben schon! Beim Verkauf von Award Tickets oder von Meilen werden schließlich keine Markenrechte sondern nur AGB´s verletzt! Dies stellt keine Straftat im Sinne von § 14 MarkenG dar!
    Oder auf gut deutsch: M&M kann Dich rauswerfen, LH fehlt aber die rechtliche Grundlage zur Verfolgung einer Straftat und der damit verbundenen Ermittlung der Adressdaten des "Täters"!!! :roll:
     
  16. HeinzSchmolke

    HeinzSchmolke Silver Member

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    Nicht anderes wurde behauptet.
     
  17. onewhoknows

    onewhoknows Pilot

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    NEIN! Hatten wir doch weiter oben schon! Beim Verkauf von Award Tickets oder von Meilen werden schließlich keine Markenrechte sondern nur AGB´s verletzt! Dies stellt keine Straftat im Sinne von § 14 MarkenG dar!
    Oder auf gut deutsch: M&M kann Dich rauswerfen, LH fehlt aber die rechtliche Grundlage zur Verfolgung einer Straftat und der damit verbundenen Ermittlung der Adressdaten des "Täters"!!! :roll:[/quote]


    Und jetzt mal ehrlich: Falls ebay das zulassen würde, oder sogar aktiv teilnehmen ( weitergabe daten dritter), dann würde aber die Hütte brennen!
    Ich würde die persönlich verklagen bis Ultimo!

    rechtlich wissen die das natürlich, dennoch kann Ebay trotzdem die Versteigerung beenden ! und das machen die dann auch.
    mehrfach gesehen! aber natürlich nur auf Zúruf von M&M ... denn dann gibts natürlich auch keine Provision beim geschäft !
     
  18. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Ok, dann zieh ich mich mal aus der "Diskussion" zurück.

    Nur noch Folgendes:
    - § 14 MarkenG ist keine Strafvorschrift, die Strafbarkeit einer Kennzeichenbenutzung in bestimmten Fällen folgt aus § 143 MarkenG.
    - Auch jenseits strafbarer Handlungen existieren Auskunftsansprüche gegen einen Provider, etwa aus § 242 BGB.
    - Auf die Provision für ebay hat ein Verstoß gegen die M&M-Vorschriften durch eine Auktion erst einmal keinen EInfluss. Insofern verstehe ich den letzten Beitrag von onewhoknows nicht.
     
  19. onewhoknows

    onewhoknows Pilot

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    Hi,
    § 143 muss hier anders interpretiert werden.
    von alleine muss Ebay nichts unternehmen! nur wenn M&M etwas "meldet" .... dann können, aber müssen sie nichts machen!
    sie tun es dann aber .

    thema provision: Ich meinte folgendes: wenn Ebay die Versteigreung kickt, bekommen sie keine Provision! deswegen habe sie auch - primär - kein Interesse versteigerungen generell
    abzubrechen. das thema war ja schon oft genug in der Laienpresse :" was muss ebay kontrollieren ?"
    sonst sind wir da core

    gruss
     
  20. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Vielen Dank für die Klarstellung zur Provision und die "da core"-Wortneuschöpfung. Ansonsten hinterlässt mich das immer noch ein wenig ratlos.
    Inwiefern muss § 143 "anders interpretiert" werden?
    Inwiefern ist Ebay berechtigt, etwas zu unternehmen, wenn M&M etwas meldet? Meilenverkauf verstößt m.W. (und etwa Gegenteiliges wurde hier auch noch nicht behauptet) nicht gegen die Ebay-Regeln. Streng genommen sehe ich deshalb auch noch nicht, auf welcher Grundlage Ebay die Auktion abbrechen kann (aber damit habe ich mich auch noch beschäftigt).
    Das klingt mir alles in der Tat ein wenig nach "Laienpresse". Nichts für ungut, aber rechtliche Themen werden dort in aller Regel auf haarsträubende Art und Weise behandelt.
     

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