Kennt Ihr diese Teilnahmebedingung?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von anla, 28. Februar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Du hast vergessen, dass ich auch noch ein Mobiltelefon der finnischen Obersubventionsheuschrecke besitze... :mrgreen:
     
  2. Guest

    Guest Guest

    The end is near!
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Genau, deswegen lohnt es sich auch gar nicht mehr über irgendwelche verklausulierten Kündigungsbedingungen (Teilnahmebedingungen) nachzudenken. :D

    Passt also wieder zum Thema dieses Threads. Da sag noch mal einer wir schweifen ständig ab. Stimmt doch gar nicht, irgendwann kommt man immer wieder zurück und jedes noch so kleine Detail ist von Bedeutung... :idea: :mrgreen: :wink:
     
  4. Rostow

    Rostow Silver Member

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    Mmh, ohne dir zu nahe treten zu wollen aber vielleicht liegt es einfach an deinen sprachlichen Fähigkeiten? Liest man die drei Klauseln zusammen gibt es nichts, was der Interpretation bedürfte. Und da solche Klauseln im Ernstfall von einem Richter geprüft und anhand dessen geurteilt wird habe ich auch keine Bedenken was meine Meilen und deren sofortigen Verlust angeht solange keine Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt.

    R.
    (der jetzt endlich weiss, was "Beistriche" sind)
     
  5. kasi

    kasi Diamond Member

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    Ja, das gab es zusätzlich. Aber es gab auch ein eigenes Bonusprogramm. Eine Weile konnte man darin parallel zum Exec Club sammeln, dann nur noch darin, dann wurde es eingestellt.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Ein Phänomen aus der Nation der inkludierten Paradeiser.
     
  7. monsterschradde

    monsterschradde Bronze Member

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    Die Frage ist doch, ob eine solche Klausel mit jederzeitger Beendigung überhaupt vor Gericht Bestand hätte. Es geht ja bei so manchen doch um beträchliche Summen, falls (in einem wirklich sehr sehr unwahrscheinlichen Fall) LH Miles&More beenden würde und die Meilenkonten gestrichen würden.
    Somit könnte ein Gericht duraus urteilen, dass der Kunde durch eine jederzeitge Programmbeendigung wider den guten Sitten benachteiligt würde und die entsprechende Klausel unwirksam wäre, weil man binnen 6 Monaten gar keine Einlösemöglichkeit mehr haben wird, wenn ALLE Miles&More Teilnehmer dann gleichzeitg versuchen würden ihre Meilen einzulösen.
    Also müsste LH wohl dann jedem Kunden eine Art Einlöserecht einräumen, so und nun stelle man sich mal vor dass nun alle Verpflichtungen aus dem Miles&More Programm sofort fällig werden. :shock:
    Ich glaube dann wäre sogar die so gewinnträchtige LH kurz vor der Pleite, ein weiterführender Link für die, die es interessiert.


    http://www.stern.de/wirtschaft/unterneh ... 89936.html
     
  8. htb

    htb Platinum Member

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    Irgendwelcher Klump aus dem Katalog wird sich doch sicher verfügbar machen lassen, in beliebigen Mengen. Viel größer sehe ich das Problem an, dass M&M gar nicht in der Lage wäre, diesen Ansturm an Einlösungen personell zu bearbeiten...

    HTB.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass M&M in den aktuellen Geschäftsbedingungen den Meilen einen klaren monetären Wert zuordnet. Wenn der Kunde ein negatives Meilenkonto hat und dieses nicht mit Meilen ausgleicht, muss er einen bestimmten Betrag bezahlen. Denselben monetären Wert könnte man im Fall einer Programmeinstellung demnach auch versuchen, gerichtlich einzuklagen. Vielleicht durchaus mit Erfolg.
     
  10. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Glaubt denn hier wirklich irgendjemand (außer einer :roll: , die ja nur ihrem Ruf, solches "notorisch" zu behaupten, gerecht werden möchte), daß es in einem absehbaren Zeitraum zu einer derartigen Situation kommen könnte? Mir fällt kein auch nur annähernd logischer Grund ein, weshalb M&M das Programm plötzlich einstellen könnte (außer natürlich, daß Air Berlin die *A-Airlines schluckt). 8)
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Naja, ich hab neulich gehört, dass zu "Cloverfield" eine Fortsetzung kommen soll, und vielleicht reißt das Monster da ja die LH-Zentrale und den Airport in FRA ein - und macht nebenbei gezielt Jagd auf Meilensammler. Dies alles natürlich unter der Maßgabe, dass es sich beim ersten Teil tatsächlich um Dokumaterial gehandelt hat und Manhattan tatsächlich vernichtet wurde. Zumindest ist diese Variante weitaus logischer und wahrscheinlicher als das von Anla beschriebene Szenario.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Natürlich nicht. :!:

    Und selbst wenn, so what? Es gibt wirklich wichtigere und schlimmere Situationen, als ein paar Meilen zu verlieren. Auch wenn diese einen gewissen Gegenwert darstellen. Nicht dass ich glücklich darüber wäre die Meilen zu verlieren, aber auf einer nach oben offen Richterskala rangiert das Thema bei mir ziemlich weit unten.
     
  13. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

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    Interessanter Ansatz, doch ich denke das es mehr Meilen als verfügbares Kapital geben wird...
     
  14. Guest

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    Nun ist es doch aber so, dass jeder einzelne Kunde hierzulande für seine eigenen Meilen vor Gericht ziehen müsste. Für die wenigen, die das tun und gewinnen, ist sicherlich mehr als genug vorhanden.
     
  15. Meilensucher

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    Gibt es bei uns nicht jetzt auch die Möglichkeit von Sammelklagen?
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Wenn dem so wäre, wieso organisiert niemand eine Sammelklage gegen das Abfliegen von Flugscheinen in sequentieller Reihenfolge, gegen das Nichterstatten von Gebühren bei bereits angeflogenen stornierten Tickets etc.?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Es spricht jedem in Deutschland frei eine Sammelklage zu organisieren. Das ging im Prinzip schon immer. Allerdings finden sich hier in DE anders als in USA eher weniger Anwälte, die sowas übernehmen. Muss wohl im weitesten Sinne irgendwas mit der Gebührenordnung zu tun haben, ... :wink: 8) ... aber natürlich auch mit dem unterschiedlichen Prozeßrecht, was es in DE viel schwieriger macht viele Nebenkläger zu verwalten. Deswegen werden halt lieber Musterprozesse geführt mit dem Nachteil, dass ein Musterprozeß oft nicht zu 100% auf andere Fälle übertragbar ist.
     
  18. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

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    Danke für die Erklärung!
     
  19. kasi

    kasi Diamond Member

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    Ich meine, es gibt in diesem Zusammenhang nicht die Möglichkeit zur Sammelklage. Was aber gibt, sind Musterprozesse durch Verbraucherzentralen. Und da läuft ja derzeit eine Prozessserie gegen 15 Airlines wg. der AGB zum sequentiellen Abfliegen von Flugscheinen. Gegen die BA hatte das LG FRA bereits vor einer Weile entschieden. Nur, bis das alles bei einer Instanz angekommen ist, die die AGB verbindlich kippt, vergehen bestimmt noch Jahre.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Korrekt, habe mich eben mal schlau gemacht. Eine echte Sammelklage gibt es nicht in DE. Das Kind heißt hier anders, nämlich Streitgenossenschaft und ist nicht mit der Sammelklage amerikanischen Rechts vergleichbar.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft

    Eine solche Streitgenossenschaft zu organisieren steht natürlich immer noch jedem frei... :)
     

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