KK Gebühren von Ryanair rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von kexbox, 20. Mai 2010.

  1. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich verstehe nicht, warum man hier versucht, der Verbraucherzentrale einen Vorwurf zu machen. Deren Aufgabe ist es, verbraucherbenachteiligende Geschäftspraktiken zu unterbinden. Ich glaube, wir brauchen nicht weiter darüber zu diskutieren, dass Ryanair solche Geschäftspraktiken hat. Nur weil sich einige die Mühe gemacht haben sich die Mastercard Prepaid zuzulegen, heißt das noch lange nicht, dass die Beschränkung der kostenfreien Bezahlmöglichkeit auf diese Karte angemessen ist. Ich komme mir bei der Flugbuchung total veralbert vor, und zwar nicht nur wegen der Bezahlgebühr. So etwas macht mich genauso sauer, wie andere Verbrauchertäuschungen. Es kommt überhaupt nicht darauf an, dass es theoretisch möglich ist, irgendwelchen ausgeklügelten Fallstricken zu entgehen.

    Die Frage, die ich mir stelle ist, ob das BGH-Urteil analog auch auf die Mastercard Prepaid anzuwenden ist. Leider liegt bisher nur die Pressemitteilung vor. Nicht so entscheidend dürfte sein, dass man die Master Card leichter besorgen kann als die Visa Electron. Der BGH hebt auf die Gängigkeit ab, also gewissermaßen auf den Verbreitungsgrad einer Bezahlmethode. Und da dürften beide Karten gleich liegen, so dass Ryanair immer noch rechtswidrig handelt und ich meine Kartengebühren wiederbekommen kann. Stimm Ihr mir zu?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

    Sir
     

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