KLM Flug Annullierung wegen angeblichen Eisregens

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von charlie, 7. Januar 2016.

  1. charlie

    charlie Gold Member

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    Gestern wurde unser KL1807 von AMS nach Köln mit 1 Tag Vorlauf wegen einer Wetterprognose gestrichen. Er hätte starten sollen um 09.35- 10:35. Alternativ wurde auf einen Bustransfer gesetzt: Start : 11:00 ( reel: 12:15- 15: 50 ). Bis dahin habs: kein Essen, kein Getränk, keine Info durch KLM, nur der arme Busfahrer, dessen Bus ja von KLM gechartert wurde, und der gar nichts dafür kann, war anwesend. Die Busfahrt verzögerte sich von 11:00 auf 12:15. Der Bus stand da mit geöffneten Türen, keine Heizung ( Motor war aus )- es war kalt- ca. 6 Grad, man frohr. Der Flugbetrieb war sowohl in Amsterdam, als auch in Köln in Betrieb- wir sind ja, von Newark kommend dort gelandet, es war ca. 6 Grad kalt, trocken- keine Spur vom Eisregen. Zudem haben wir Business Class gebucht, konnten auch nicht in die Lounge, da unser Gepäck ja nur bis AMS, und nicht bis nach CGN weiterging. Ich denke sehr stark, dass KLM hier was " springen " lassen muss-wie seht ihr dass ? Und wie handhabt KLM solche Beanstandungen ?- Die Strecke Köln-AMS wird im Februar sowieso eingestellt ( nicht profitabel ? ).
     
  2. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Am 5.1., also am Vortag Eures Fluges, von der KLM Homepage::
    "Amsterdam - Expected winter weather conditions
    Because of the expected winter weather in Amsterdam on Wednesday 06 January 2016, some of our flights to, from or via Amsterdam Schiphol Airport may be delayed or cancelled. We apologise for the inconvenience. To rebook your flight log in to My Trip. You can contact us 24/7 through KLM on Facebook or KLM on twitter, or call KLM Telephone Reservations for any questions you have. For the latest updates see flight disruption page."
    Es kann also sein, dass Starts und Landungen nur in grösserer Staffelung (Abstände) möglich waren und daher einzelne Flüge gestrichen werden mussten.
    CGN steht nun leider in der Prioritätenliste ganz unten. Seit beschlossen ist, dass KLM uns verlässt, wurde bereits der frühe Umlauf ex CGN gestrichen.
    Das entschuldigt natürlich nicht die weiteren Verzögerungen und den nicht existenten Service, der Euch geboten wurde.
    Bezüglich Kompensation wird sich sicher Schlesinger noch äussern, der kennt sich da besser aus.
     
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  3. charlie

    charlie Gold Member

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    Die Annullierung war nicht Rechtens, das habe ich schon nachgelesen, weil die Bedingungen, die KLM vermutet hat, das sie eintreten, NICHT eingetreten sind. Es gab kein Eisregen- die Landebahn war Furztrocken ,das ist nunmal so. Ich weiss nicht, wer " Schlesinger" ist, aber ich bin Rechtschutz versichert, und werde das einen Anwalt für Reiserecht klären lassen- bin sehr guter Dinge. Übrigens hat der spätere Flug nach Köln stattgefunden. Alles recherchier- und für jeden nachprüfbar, genau wie das tatsächliche Wetter.
     
  4. charlie

    charlie Gold Member

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    Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Berufung auf “Höhere Gewalt”. Eine wetterbedingte Flugannullierung kann nur bei extrem schlechtem Wetter aufgeführt werden und ist im Zweifelsfall eine unabhängige Überprüfung wert.

    Als außergewöhnliche Umstände werden aus der Sicht der EU-Verordnung die Sperrung des Luftraums oder die Schließung eines Flughafens bewertet. Streiks des Boden- oder Flughafenpersonals zählen auch dazu, während Streiks der Mitarbeiter der Fluglinie keinen außergewöhnlichen Umstand begründen.


    Da hier der Flughafen NICHT geschlossen war, weil eben keine höhere Gewalt, sprich Eisregen vorlag, dann sich KLM darauf auch nicht berufen.
     
  5. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Ich verstehe dass Du aufgebracht bist. Weder spreche ich für KLM, noch für Schipol. Und dass Du Deine ursprünglich gestellten Fragen zur Kompensation mittlerweile hier selbst beantworten kannst, spart anderen natürlich die Mühe.
    Wahrscheinlich wird KLM auch trotz widriger Witterungsbedingungen kompensieren müssen und ich sehe auch bisher nicht, dass dies abgelehnt würde.
    Dennoch wage ich darauf hinzuweisen, dass die Witterungsbedingungen am 6.1.2016 in Schipol halt doch nicht so ideal gewesen sein können, wie sie sich für Dich dargestellt haben (bevor man Euch bei offener Bustür warten liess):
    6:45 EK9956 (Cargo) nach Zaragoza, 8:42h Delay
    8:05 KL1861 nach Berlin-Tegel, 1h Delay
    8:35 KL1007 nach London-Heathrow, 26min Delay
    8:50 TO3051 nach Paris-Orly, 22min Delay
    9:05 KL1985 nach Basel, Storniert
    9:10 U2 4562 nach Berlin-Schönefeld, 46min Delay
    9:15 GA088 nach London-Gatwick, 76min Delay
    9:25 OK617 nach Prag, 40min Delay
    9:29 MP6331 nach Miami, 31min Delay
    9:30 KL1957 nach Zürich, Storniert
    9:35 KL1807 nach Köln-Bonn, Storniert
    9:35 OR393 nach Sint Maarten, 27Min Delay
    9:35 KL1199 nach Stavanger, Storniert
    9:40 KL1279 nach Edinburgh, Storniert
    9:40 KL1443 nach Aberdeen, Storniert
    9:40 KL1845 nach Wien, Storniert
    9:45 KL1155 nach Göteborg, Storniert
    9:45 KL1081 nach Manchester, Storniert
    9:50 KL601 nach Los Angeles, 63min Delay
    9:50 DL179 nach Portland, 29min Delay
    9:50 LX725 nach Zürich, 15min Delay
    9:55 FR3101 nach Dublin, 15min Delay
    9:55 KL1823 nach Berlin-Tegel, 61min Delay
    10:00 KL1489 nach Humberside, Storniert
    10:00 KL735 nach Curacao, 54min Delay
    10:05 KL1303 nach Toulouse, Storniert
    10:05 DL143 nach Seattle, 22min Delay
    10:10 KL1533 nach Durham, Storniert
    10:10 KL1869 nach Stuttgart, Storniert
    10:15 KL1333 nach Aalborg, 24min Delay
    10:20 BA8496 nach London-City, 48min Delay
    10:20 FB462 nach Sofia, 10min Delay
    10:25 SQ323 nach Singapur, 59min Delay
    10:35 KL1363 nach Warschau, Storniert
    10:50 BA2759 nach London-Gatwick, 20min Delay
    10:55 U2 7905 nach Prag, 23min Delay
    11:00 UX1098 nach Madrid, 17min Delay
    11:00 EI605 nach Dublin, 27min Delay
    11:40 KL1011 nach London-Heathrow, Storniert
    11:45 BA431 nach London-Heathrow, 20min Delay
    12:25 KL1929 nach Genf, Storniert
    12:25 KL743 nach Lima, 25min Delay
    12:30 KL1781 nach Hamburg, Storniert
    12:40 U2 6772 nach Belfast, 16min Delay
    12:45 KL1425 nach Birmingham, Storniert
    12:50 RJ152 nach Amman, 47min Delay
    13:00 DL163 nach Minneapolis, 17min Delay
    13:15 VY6295 nach Rom-Fiumicino, 27min Delay
    13:20 KL1857 nach Düsseldorf, Storniert
    13:25 KL1725 nach Brüssel, Storniert
    13:25 TK1962 nach Itstanbul-SAW, 16min Delay
    14:00 MP6331 nach Aguadilla, 67min Delay
    14:10 FR3103 nach Dublin, 47min Delay
    14:20 KL1365 nach Warschau, 5min Delay
    14:25 PC672 nach Istanbul-SAW, 35min Delay
    14:30 KL867 nach Osaka, 28min Delay
    14:30 KL1943 nach Zagreb, 36min Delay
    14:40 CZ346 nach Peking, 49min Delay
    14:45 BA2761 nach London-Gatwick, 74min Delay
    14:55 OHY372 nach Istanbul-IST, 30min Delay
    14:55 YS3575 nach Strasburg, 10min Delay
    15:25 U2 7903 nach Hamburg, 24min Delay
    16:25 KL1431 nach Birmingham, 17min Delay
    17:15 KL881 nach Hangzhou, 21min Delay
    17:20 SU2695 nach Moskau-SVO, 40min Delay
    17:50 U2 8880 nach London-Gatwick, 24min Delay


    Danach hat sich die Situation immer mehr entspannt, bis auf Verspätungen, die durch bereits zuvor verspätetes Fluggerät eingefangen wurde.

    Wenn das alles schlecht ausgelastete Flüge gewesen sein sollten, wäre KLM längst Pleite.
    Womöglich hatte kleineres Fluggerät mehr Probleme, aber ich deute dies eher so, als hätten der Airport und/oder KLM die Zubringer bei reduzierten Starts und Landungen den Langstrecken und Fremdcarriern geopfert. Köln war mit Bus/Bahn erreichbar im Gegensatz zu den meisten anderen Airports. Und in Köln hat man in Zukunft keine Möglichkeit mehr Kunden zu binden, die man jetzt hätte erhalten müssen.
     
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  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Ich würde die Airline ganz einfach und simpel anschreiben und aufgrund der großen Ankunfts-Verspätung von über drei Stunden am Endziel eine entfernungsabhängige Ausgleichzahlung über EUR 250,-, EUR 400,- oder 600,- fordern.
    Evtl. berufen die sich auf 'außergewöhnliche Umstände' in Form des Wetters. Diesen möglichen Entlastungsgrund, der sie von der Pflicht, eine Ausgleichszahlung leisten zu müssen befreit, ist Sache der Fluggesellschaft. (Wer etwas behauptet, der muß es auch beweisen).

    Wenn diese erste Anspruchsanmeldung und deren Ablehnung nicht erfolgt, bleibt man auf den Kosten für einen Rechtsanwalt 'hängen', da die Airline sich noch nicht in Verzug mit der Zahlung befindet. Ebenfalls gerät die Airline in Verzug, wenn sie eine angemessene Zahlungsfrist fruchtlos versteichen läßt.

    Auch wenn man eine Rechtsschutzversicherung 'in der Hinterhand' hat, sollte man versuchen, diese nicht mit unnötigen Kosten zu belasten, um zu verhindern, daß diese den Versicherungsvertrag nach einem eingetretenen Schadenfall kündigt.

    Bevor man Fluggastrechte gerichtlich oder vorgerichtlich mit oder ohne Rechtsanwalt durchzusetzen versucht, sollte man sich an die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.' wenden. Auch hier ist Voraussetzung, daß die Airline angemeldete Ansprüche abgelehnt hat.

    Wie man Fluggarechte durchsetzt und auch etwas über das Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle schreibe ich in meinem Fluggastrechte-Blog. Damit hat sich dann auch die Frage geklärt, wer 'Schlesinger' ist...
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2016
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  7. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Noch ein Hinweis an den Threadeinsteller zur möglichen Bemessung der entfernungsabhängigen Ausgleichzahlung:
    Nur für die Strecke Amsterdam-Köln gäbe es EUR 250,- pro Person.
    Offenbar wurde ja von New York über Amsterdam nach Köln geflogen. Sollte der Flug auf einem Ticket auf KLM durchgeführt worden sein, bekäme man EUR 600,- Ausgleichzahlung.
    Hat die erste Teilstrecke jedoch ein anderes Luftfahrtunternehmen durchgeführt, welches keinen Sitz in Europa hat - und stand dies von Anfang am im Ticket so fest ('operated by' oder 'durchgeführt von') - dann unterläge der erste Teilflug nicht der Europäischen Fluggastrechteverordnung mit der Folge, daß man dann nur EUR 250,- von KLM für die zweite Teilstrecke beanspruchen könnte.

    Zu möglichen Ausreden der Flugesellschaft möchte ich jetzt noch keine Stellung nehmen, denn wir wissen nicht, ob die sich auf 'außergewöhnliche Umstände' in Form des Wetters berufen und wenn ja, woran sie das fest machen (anhand einer Wetterwarnung der Europ. Unwetterzentrale vom Datum, Uhrzeit für den Zeitraum vom bis, anhand des Wetterberichts vom Fernsehen oder anhand des Hundertjährigen Bauernkalender). Offenbar war das tatsächliche Wetter ja doch anders als die mögliche Unwetterwarnung.
    Im übrigen müßten bei Berufung auf das Wetter alle Fluglinien gleichmäßig von den Streichungen betroffen sein, was hier auch nicht der Fall zu sein scheint. - Dies sind aber zur Zeit alles nur Spekulationen, denn nach dem Anspruchsschreiben ist erstmal die Fluggesellschaft 'am Zuge'.

    Nach deren Antwort macht eine weitere Diskussion hier erst Sinn.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2016
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