Wer greift hier wen an? Das mit dem Troll stammt übrigens auch nicht ursprünglich von mir. Ich bin drüben als User nicht angemeldet (ich finde es hier deutlich übersichtlicher), war es mal kurzzeitig unter einem anderen Nick. Es gibt dort nur FTL2SEN2HON und der bin ich nicht.
Solltest Du diese Nachricht erhalten, Danke. Wir wollen nur freundliche Freunde,... Birgit kocht Kaffee.
Freunde sollten immer freundlich sein. Ich dachte Birgit schläft? Was ist denn nun mit meiner Tätigkeit drüben?
schlafende können ja auch durch lautes lachen aufwachen. Ich habe nicht gelacht, nur das Nachbarkind. Du kannst Dich ja im Nachbarforum anmelden, als Horst! Ich als Edelmann würde mich nur als Owner of the VFF in green registrieren. Leider sind gewisse Dinge im non commercial Part Fake Lastig. So, Birgittttt ist nakt...Huschel
Das Nachbarskind sollte eigentlich schlafen. Eben hast Du doch noch behauptet, im Nachbarforum wäre ich bereits der Depp vom Dienst. Jetzt soll ich mich dort erst anmelden? Erst schläft sie, dann Kaffee und jetzt nackt. Ich bleibe bei meinen Ukrainerinnen, die sind stetiger in ihrem Verhalten :lol:
Selbst wenn LH am Ende 500 Passagieren je 600Euro zahlen muesste ist es billiger als ein zusätzliches Flugzeug aus D zu schicken (und trotzdem den gleichen Ausgleichsforderungen gegenueber zu stehen). Streithälse wie FTLSENHON die ihre Sozialhilfe mit Ausgleichszahlungen aufbessern möchten sind einer der Gruende dafuer warum Fluggesellschaften weniger flexibel reagieren. Lufthansa haette niemals einen Flieger aus BKK nach HKT umgeleitet um den mit gestrandeten Passagieren aufzufuellen, da sie ja neben den Kosten hierfuer auch noch allen Passagieren aus BKK eine Ausgleichszahlung leisten müssten..... Aber wer somit fuer ein paar Tage strandet kann sich gerne bei FTLSENHON bedanken. S S
Dann sind es halt Traumvorstellungen. Aber ich bin ja mal gespannt, ob LH sich überhaupt noch mal rührt und Kontakt aufnimmt. Seit der email vom Fr. für den check-in kam bis jetzt nix mehr. Eine email mit sorry usw dürfte aber doch nicht zu viel sein, oder?
LH wird sich, wie alle anderen Airlines in dieser Situation auch, nicht rühren. Forderungen müssen vom Pax kommen und auch diese werden, dessen kannst Du Dir sicher sein, zunächst mit Verweis auf höhere Gewalt abgeleht. Notfalls muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass Dir: 1. sehr wahrscheinlich trotzdem eine Entschädigung zusteht (es gibt nur wenige Ausnahmen, die einen technischen Deffekt als "höhere Gewalt" durchgehen lassen. Dazu zählen Fabrikationsfehler oder terroristische Aktivitäten) 2. LH sich in der beschriebenen Situation korrekt verhalten hat.
Ein technischer Defekt, solange kein Rückruf des Herstellers vorliegt, ist keine Ausnahme bei der Entschädigung. Die technische Wartung liegt im Einflussbereich der Airlines. So steht es zb auf anderen Seiten im Netz.
Ja, es ist so und dies ist auch ein vollkommen normales Vorgehen. An Airports die nur 1-2 Mal angeflogen werden, übernimmt i.d.R. eine Partnerairline oder Airportpersonal den Service. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass LH eigenes Personal an jedem bedienten Airport stationiert! Umgekehrt funktioniert dies ja auch. LH fertigt in D eine Reihe von Partnern ab.
@maccaroni1to5: Wollte damit nur klarstellen, daß es nicht nur wahrscheinlich sondern sicher ist mit der Entschädigung. Oder kommen noch andere Schlupflöcher für LH in Betracht? Mal sehen, ob es ohne RA geht. Ist eigentlich ja ne klare Sache.
Nein. Dies ist eigentlich ziemlich klar geregelt. Zudem ist LH in der Beweispflicht. Das wird LH nicht davon abhalten die Forderung zunächst mit Verweis auf einen "aussergewöhnlichen Umstand" zurückweisen. Manchmal genügt schon eine Klageandrohung. Aber diese sollte von einem RA oder zumindest von einem Rechtsexperten (z.B. Verbraucherschutz) verfasst worden sein. ...und wie bereits erwähnt: 99% aller Airlines verhalten sich so (in der Hoffnung, dass der Pax keine weiteren Forderungen mehr stellt). Ich würde empfehlen gleich im ersten Forderungsschreiben auf das Urteil des Amtsgericht Rüsselsheim (Aktenzeichen: 3 C 1552/11 (36)) zu verweisen. Dort wurde entschieden, dass Technische Defekte in der Regel in der Risikosphäre des Luftfahrtunternehmens liegen. Eine Ausnahme seien technische Probleme, die auf versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen zurückgehen. Dies muss die Airline aber nachweisen! Somit kann sich eine Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Dieser hätte nämlich zur Folge, dass keine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 gezahlt werden muss.
Ganz am Rande und unabhängig davon, ob nun kompensiert werden muss: Die Summen die dort zur Auszahlung kämen sind Peanuts im Verhältnis zu den Kosten für Reparatur und Ausfall des 380.
Ironiemodus an Zählen auch Konstruktionsfehler zu "höhere Gewalt" ? Die A380 Flotte besticht in der Öffentlichkeit nicht gerade durch ihre Zuverlässigkeit Ironiemodus aus