Lufthansa vermindert die Kapazität. Meine Frau wurde angerufen, ob sie einen 2h späteren Flug nach Stockholm ARN akzpetieren könnte, denn ihrer wäre storniert (13:05 MUC-ARN)... Jetzt dünnt die LH also die Überkapazitäten und damit auch die 99 EUR Flüge aus :shock:
Gestrichen wegen techn. Defekt des Flugzeugs. Daher Umbuchung der Passagiere notwendig, um Kompensationszahlungen nach EU-Richtlinie zu vermeiden. - Koennte durchaus auch daran liegen. Oder?
Selbst wenn "Überkapazitäten" abgebaut werden (was ich, wenn's denn solche sind, für durchaus richtig halten würde), hat das doch keineswegs automatisch Auswirkungen auf die 99-Euro-Angebote. Warum auch?
Weil wenn weniger Kapazität da ist, auch weniger Grund für LH da ist, diese für 9(9) Euro zu verschleudern!
LH versucht momentan wieder den Sitzladefaktor hoch zu halten. Daher werden 99 Euro Angebote immer wieder verfpgbar sein.
Eher unwahrscheinlicht. Um eine Zahlung zu vermeiden müsste mindestens 2 bzw. 1 Woche vor Abflug bekannt sein, dass der Flieger einen technischen Defekt hat. Und das kommt recht selten vor.
Freu dich doch über die Umbuchung. Das letzt hat mir eine Umbuchung 11.000 Statusmeilen gebracht. Das ist zwar der Trick mit dem Glas halbvoll / leer aber besser als nichts. Grüße
@UncleSamDavid: In dem Urteil geht es aber um Ad Hoc-Annullierungen von Flügen. Wenn ein Flug mehrere Wochen vor Abflugstermin gestrichen wird (wie es beim TO vermutlich der Fall ist) kann man die Kompensation mal getrost vergessen.
Außer mit den Business Jet wohl nicht zumachen, schon Recht. Mein Flug war deutlich länger. Aber 2.000 könnten es schon werden. Immerhin etwas.
Die Mitarbeiter der LH sind angewiesen dieses Urteil zu ignorieren. Wer sich daruf berufen möchte, kann dies gerne tun, wird aber Klage erheben müssen. Der Fairness halber, muss man aber erwähnen, dass LH nach wievor in Situationen (wie z.B. Sturm/Nebel/Streik), in der sie nach EU-Verordnung überhaupt gar nichts machen müssten, im Gegensatz zu vielen anderen Airlines, noch recht kulant sind (Umbuchung auf andere Airline bis zur kostenlosen Unterbringung bei Bedarf).
Naja, zur Unterbringung ist die Airline unabhängig vom Grund der Verspätung / Flugstreichung verpflichtet...
Zitat aus der EU-VO 261/2004 zu duesen Thema: "Sie haben keinen Anspruch auf die unten genannten Leistungen gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
In den EU-Passagierrechten, die auf Lufthansa als EU-Carrier zweifelsfrei zutreffen. Nebel/Sturm/Streik ist somit kein Begründung, warum Lufthansa die Unterbringung nicht bezahlen müsste. Ausschließlich die im Falle einer Flugstreichung vorgesehene Kompensation wird in diesem Fall der höheren Gewalt nicht fällig, Unterstützungsleistungen sehr wohl.
Heißer Tipp: Richtig lesen lernen. :idea: Die von Dir zitierte Ausschlussklausel bezieht sich nur auf die "Ausgleichsleitungen", nicht die "Unterstützungsleistungen"...
melde mich zurück aus Südamerika und muss euch sagen, dass der Flug erst am 3.2.09 stattfinden sollte! Zuweit im voraus wissen die bei LH nicht, ob die Maschine einen techn. Defekt hat :lol: